Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Neue Urteile für verirrte Diebe in zweiter Instanz
DINSLAKEN/DUISBURG (bm) Ein Duisburger und ein Weseler gehen durch Dinslaken. Das klingt wie der Anfang eines Witzes. Und tatsächlich hatte das, was in der Nacht zum 1. Februar folgte, den einen oder anderen Moment, der schmunzeln lässt. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht Duisburg nun mit dem kuriosen Fall eines gescheiterten Einbruchs befassen.
Der 36-jährige Duisburger und der 42-jährige Weseler hatten in Dinslaken Drogen gekauft. Den Treffpunkt mit dem Verkäufer fanden sie problemlos. Auf dem Weg zurück zum Bahnhof Dinslaken, wo ungeduldig schon die Freundin des Weselers wartete, verloren sie allerdings die Orientierung. Auch das Navigationssystem im Smartphone streikte.
An der Duisburger Straße erblickten sie eine offen stehende Haustür. Das Duo ging hinein. Und da einer der Männer, der direkt von der Arbeit aus zum Drogenkauf geeilt war, noch das passende Werkzeug im Rucksack hatte, begann man, die Türe zu Räumen zu öffnen, die sie für eine Zahnarztpraxis hielten. Tatsächlich war es eine Anwaltskanzlei.
Und eine weitere Tür, die dabei erheblich beschädigt wurde, erwies sich als extrem widerstandsfähig. Zehn Minuten lang mühten sich die beiden Männer vergeblich. Kurz darauf wurden sie in der Nähe des Tatortes festgenommen.
Das Amtsgericht Dinslaken hatte in dieser Angelegenheit wenig Lachen können. Es verurteilte die beiden bereits erheblich vorbestraften Männer zu Gefängnisstrafen. Dagegen legten beide Berufung ein. Der Duisburger nahm sein Rechtsmittel allerdings sehr schnell wieder zurück. Es blieb bei elf Monaten. Der 36-Jährige setzte auf einen „Mengen-rabatt“, den er bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Bochum noch in dieser Woche erwarten darf. Dort muss eine neue Gesamtstrafe gebildet werden. Für den Weseler, den das Amtsgericht in erster Instanz zu zehn Monaten Haft verurteilt hatte, gab es einen Abschlag. Mit Blick auf das Geständnis des Angeklagten und den Umstand, dass er für diese Sache drei Monate in Untersuchungshaft saß, wurde die Strafe auf sieben Monate reduziert.