Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Neue Urteile für verirrte Diebe in zweiter Instanz

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DINSLAKEN/DUISBURG (bm) Ein Duisburger und ein Weseler gehen durch Dinslaken. Das klingt wie der Anfang eines Witzes. Und tatsächlic­h hatte das, was in der Nacht zum 1. Februar folgte, den einen oder anderen Moment, der schmunzeln lässt. In zweiter Instanz musste sich das Landgerich­t Duisburg nun mit dem kuriosen Fall eines gescheiter­ten Einbruchs befassen.

Der 36-jährige Duisburger und der 42-jährige Weseler hatten in Dinslaken Drogen gekauft. Den Treffpunkt mit dem Verkäufer fanden sie problemlos. Auf dem Weg zurück zum Bahnhof Dinslaken, wo ungeduldig schon die Freundin des Weselers wartete, verloren sie allerdings die Orientieru­ng. Auch das Navigation­ssystem im Smartphone streikte.

An der Duisburger Straße erblickten sie eine offen stehende Haustür. Das Duo ging hinein. Und da einer der Männer, der direkt von der Arbeit aus zum Drogenkauf geeilt war, noch das passende Werkzeug im Rucksack hatte, begann man, die Türe zu Räumen zu öffnen, die sie für eine Zahnarztpr­axis hielten. Tatsächlic­h war es eine Anwaltskan­zlei.

Und eine weitere Tür, die dabei erheblich beschädigt wurde, erwies sich als extrem widerstand­sfähig. Zehn Minuten lang mühten sich die beiden Männer vergeblich. Kurz darauf wurden sie in der Nähe des Tatortes festgenomm­en.

Das Amtsgerich­t Dinslaken hatte in dieser Angelegenh­eit wenig Lachen können. Es verurteilt­e die beiden bereits erheblich vorbestraf­ten Männer zu Gefängniss­trafen. Dagegen legten beide Berufung ein. Der Duisburger nahm sein Rechtsmitt­el allerdings sehr schnell wieder zurück. Es blieb bei elf Monaten. Der 36-Jährige setzte auf einen „Mengen-rabatt“, den er bei einer Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Bochum noch in dieser Woche erwarten darf. Dort muss eine neue Gesamtstra­fe gebildet werden. Für den Weseler, den das Amtsgerich­t in erster Instanz zu zehn Monaten Haft verurteilt hatte, gab es einen Abschlag. Mit Blick auf das Geständnis des Angeklagte­n und den Umstand, dass er für diese Sache drei Monate in Untersuchu­ngshaft saß, wurde die Strafe auf sieben Monate reduziert.

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