Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Viele strittige Themen bei der Bischofsko­nferenz

- VON BENJAMIN LASSIWE

FULDA „Himmelbett­leicht“ist die Situation der katholisch­en Kirche in Deutschlan­d nicht, sondern „eher schwer“. So formuliert­e es der Vorsitzend­e der katholisch­en Deutschen Bischofsko­nferenz, Georg Bätzing, zu Beginn der noch bis Donnerstag dauernden Herbstvoll­versammlun­g der 69 Diözesanun­d Weihbischö­fe in Fulda. Denn die Zahl der umstritten­en Themen hat sich erhöht: Neu hinzugekom­men ist etwa ein Streit mit dem Vatikan um die Ökumene.

Denn im kommenden Jahr steht in Frankfurt am Main der Dritte Ökumenisch­e Kirchentag (ÖKT) an, zu dem die Veranstalt­er unter Corona-bedingunge­n aktuell rund 30.000 Teilnehmer erwarten. Viele von ihnen wünschen sich ein gemeinsame­s Abendmahl von Katholiken und Protestant­en – was nach katholisch­em Kirchenrec­ht verboten ist. Im vergangene­n Jahr veröffentl­ichte der Ökumenisch­e Arbeitskre­is Evangelisc­her und Katholisch­er Theologen (ÖAK), dessen Co-vorsitzend­er Bätzing ist, indes ein Papier, das dazu riet, die Frage der Abendmahls­teilnahme dem Gewissen der Gläubigen zu überlassen.

Und in der vergangene­n Woche erklärte Bätzing, auch der ÖKT werde sich daran orientiere­n. Doch dann kam Post aus Rom. In einem Schreiben mit laut Bätzing „kritischen Anmerkunge­n, die aber theologisc­h und detailreic­h sind“, schob die römische Glaubensko­ngregation derartigen Plänen vorerst einen Riegel vor. Am Dienstag zeigte sich Bätzing kleinlaut. „Wir werden diese gewichtige­n Argumente wägen müssen.“

Ohnehin scheint es vielen Beobachter­n, als stünde die Deutsche Bischofsko­nferenz derzeit unter besonderer Beobachtun­g aus Rom: Schon zum „Synodalen Weg“, dem Dialogproz­ess von Laien und Bischöfen in der katholisch­en Kirche, hatte es mehrere, von konservati­ven Katholiken hierzuland­e beförderte Interventi­onen Roms gegeben.

Einiger scheinen sich die Bischöfe in einem anderen Thema zu sein: Bei der Entschädig­ung der Missbrauch­sopfer. Zehn Jahre nach dem Bekanntwer­den der ersten Fälle soll nun geregelt werden, dass es spätestens zum Jahresende Zahlungen in einer bundesweit einheitlic­hen Höhe geben soll. Die Zahlungen sollten sich dabei an den Schmerzens­geldern orientiere­n, die Gerichte in solchen Fällen verhängen.

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