Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Viele strittige Themen bei der Bischofskonferenz
FULDA „Himmelbettleicht“ist die Situation der katholischen Kirche in Deutschland nicht, sondern „eher schwer“. So formulierte es der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, zu Beginn der noch bis Donnerstag dauernden Herbstvollversammlung der 69 Diözesanund Weihbischöfe in Fulda. Denn die Zahl der umstrittenen Themen hat sich erhöht: Neu hinzugekommen ist etwa ein Streit mit dem Vatikan um die Ökumene.
Denn im kommenden Jahr steht in Frankfurt am Main der Dritte Ökumenische Kirchentag (ÖKT) an, zu dem die Veranstalter unter Corona-bedingungen aktuell rund 30.000 Teilnehmer erwarten. Viele von ihnen wünschen sich ein gemeinsames Abendmahl von Katholiken und Protestanten – was nach katholischem Kirchenrecht verboten ist. Im vergangenen Jahr veröffentlichte der Ökumenische Arbeitskreis Evangelischer und Katholischer Theologen (ÖAK), dessen Co-vorsitzender Bätzing ist, indes ein Papier, das dazu riet, die Frage der Abendmahlsteilnahme dem Gewissen der Gläubigen zu überlassen.
Und in der vergangenen Woche erklärte Bätzing, auch der ÖKT werde sich daran orientieren. Doch dann kam Post aus Rom. In einem Schreiben mit laut Bätzing „kritischen Anmerkungen, die aber theologisch und detailreich sind“, schob die römische Glaubenskongregation derartigen Plänen vorerst einen Riegel vor. Am Dienstag zeigte sich Bätzing kleinlaut. „Wir werden diese gewichtigen Argumente wägen müssen.“
Ohnehin scheint es vielen Beobachtern, als stünde die Deutsche Bischofskonferenz derzeit unter besonderer Beobachtung aus Rom: Schon zum „Synodalen Weg“, dem Dialogprozess von Laien und Bischöfen in der katholischen Kirche, hatte es mehrere, von konservativen Katholiken hierzulande beförderte Interventionen Roms gegeben.
Einiger scheinen sich die Bischöfe in einem anderen Thema zu sein: Bei der Entschädigung der Missbrauchsopfer. Zehn Jahre nach dem Bekanntwerden der ersten Fälle soll nun geregelt werden, dass es spätestens zum Jahresende Zahlungen in einer bundesweit einheitlichen Höhe geben soll. Die Zahlungen sollten sich dabei an den Schmerzensgeldern orientieren, die Gerichte in solchen Fällen verhängen.