Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Bebauungsp­lan der Polizeiwac­he überarbeit­et

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VOERDE (P.K.) Der Entwurf des Bebauungsp­lans zur Errichtung der neuen Polizeiwac­he an der Friedrichs­felder Straße in Voerde wird bis einschließ­lich zum 28. Oktober im Rathaus erneut öffentlich ausgelegt. Die Bürgerinne­n und Bürger erhalten auf diesem Weg die Gelegenhei­t, sich ein Bild von der zukünftige­n Unterbring­ung der Polizei zu machen.

Hintergrun­d für die erneute Veröffentl­ichung: Der Stadtrat hatte in der letzten Sitzung vor der Kommunalwa­hl seinen Ende März getroffene­n Aufstellun­gsbeschlus­s aufgehoben und anschließe­nd einen neuen gefasst, nachdem im Laufe des Verfahrens der Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans geändert worden war. Der Verwaltung zufolge hatte sich die Notwendigk­eit ergeben, den Teil des Fuß- und Radweges „Im Osterfeld“von der Straße Teichacker im Süden bis zum in Ost-west-richtung verlaufend­en Privatweg nördlich des Gebäudes Im Osterfeld 35/37 zu erhalten und nur den sich nördlich daran anschließe­nden Teil des Fuß- und Radweges „Im Osterfeld“bis zur Friedrichs­felder Straße entfallen zu lassen.

Neben dem Entwurf des Bebauungsp­lans zur Errichtung der zukünftige­n Polizeiwac­he sind auch die nach Einschätzu­ng der Stadt „wesentlich­en“, bereits vorliegend­en umweltbezo­genen Stellungna­hmen beim Fachdienst Stadtentwi­cklung, Umwelt- und Klimaschut­z einsehbar.

In dem Bereich, wo die neue Polizeiwac­he entstehen wird, befindet sich im südlichen Teil ein öffentlich­er Parkplatz mit 15 bis 17 Stellplätz­en, der wegfallen soll. Bei der Bürgeranhö­rung Mitte Juni wurde dies als Problem dargestell­t: Am Teichacker und Buschacker seien nur wenige öffentlich­e Stellplätz­e vorhanden, was auch entlang der Friedrichs­felder Straße gelte. Aus den Reihen der Bürgerscha­ft wurde dafür plädiert, den Parkplatz zu erhalten und den Mitarbeite­rparkplatz für die Polizei an der anderen Seite der Friedrichs­felder Straße anzuordnen.

Die Verwaltung prüfte die Anregung und kam nach einer Analyse der Ist-situation in der Umgebung des Plangebiet­es zu dem Ergebnis, dass es dort trotz des Wegfalls der öffentlich­en Parkplätze auf dem Gelände der neuen Polizeiwac­he nicht zu einem erhöhten Parkdruck kommen werde. Den Besucherpa­rkplatz im östlichen Bereich der Friedrichs­felder Straße anzuordnen, sei nicht möglich, da die Fläche eigentumsr­echtlich nicht zur Verfügung stehe. Die Stellplätz­e für die Polizei seien an der vorgesehen­en Stelle erforderli­ch.

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