Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Gericht erlaubt Muezzin-ruf in Oer-erkenschwick
MÜNSTER (dpa) Die türkisch-islamische Gemeinde in Oer-erkenschwick darf wieder über einen Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Nrw-oberverwaltungsgericht wies am Mittwoch nach jahrelangem Streit eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigten Muezzin-ruf ab. Anwohner hatten 2015 gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt. Diese hatte der Gemeinde erlaubt, freitagmittags per Lautsprecher die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Seit fünf Jahren unterblieb nach der Klage dieser Ruf. Die Anwohner, ein Ehepaar mit einem etwa 900 Meter entfernten Grundstück, hatten sich durch den Ruf in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt gesehen.