Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gericht erlaubt Muezzin-ruf in Oer-erkenschwi­ck

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MÜNSTER (dpa) Die türkisch-islamische Gemeinde in Oer-erkenschwi­ck darf wieder über einen Lautsprech­er zum Gebet rufen. Das Nrw-oberverwal­tungsgeric­ht wies am Mittwoch nach jahrelange­m Streit eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigte­n Muezzin-ruf ab. Anwohner hatten 2015 gegen die Ausnahmege­nehmigung geklagt. Diese hatte der Gemeinde erlaubt, freitagmit­tags per Lautsprech­er die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Seit fünf Jahren unterblieb nach der Klage dieser Ruf. Die Anwohner, ein Ehepaar mit einem etwa 900 Meter entfernten Grundstück, hatten sich durch den Ruf in ihrer Religionsf­reiheit eingeschrä­nkt gesehen.

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