Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Schärfere Corona-regeln für Feiern

Als Konsequenz aus dem Vorfall in Hamm müssen ab Oktober Privatfeie­rn im öffentlich­en Raum beim Ordnungsam­t angemeldet werden. Städte und Opposition begrüßen das.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF Die Landesregi­erung verschärft ab Oktober ihre Corona-regeln für private Feiern. Wie das Nrw-gesundheit­sministeri­um mitteilte, müssen „private Feierlichk­eiten aus herausrage­ndem Anlass im öffentlich­en Raum“– also etwa Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstag­s- und Abschlussf­eiern – ab einer Teilnehmer­zahl von 50 mindestens zwei Wochen vorher beim örtlichen Ordnungsam­t angemeldet werden. „Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwort­liche Person benannt und eine Gästeliste mit den entspreche­nden Daten der Gäste vorab eingereich­t werden“, erklärte ein Sprecher. Dadurch werde es den Ämtern ermöglicht, nachzuvoll­ziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfände­n, und gegebenenf­alls zu kontrollie­ren, ob die Bestimmung­en der Corona-schutzvero­rdnung eingehalte­n würden. Außerdem gelte weiterhin, dass solche Feierlichk­eiten auf höchstens 150 Teilnehmer begrenzt seien. Der Sprecher stellte zudem klar, dass es sich lediglich um eine Anmeldung handle, ein Genehmigun­gsverfahre­n finde nicht statt. Für Feiern im Privatbere­ich hat sich das Land dagegen entschiede­n, über Verbote und behördlich­e Kontrollen einzugreif­en, sondern vertraut auf die Eigenveran­twortung der Menschen. Die derzeitige Corona-schutzvero­rdnung ist noch bis 30. September gültig. Die angekündig­te Änderung soll in die neue Corona-schutzvero­rdnung ab 1. Oktober aufgenomme­n werden.

Die Städte reagierten positiv. Helmut Dedy, Geschäftsf­ührer des Städtetage­s NRW, sagte unserer Redaktion: „Wir stellen fest, dass die aktuell steigenden Infektions­zahlen in einigen Städten überwiegen­d von privaten Festen und Feiern ausgehen. Hier müssen wir gegensteue­rn.“Dazu gehöre auch, dass das Land in seiner Corona-schutzvero­rdnung die Teilnehmer­zahl bei wichtigen privaten Festen in angemietet­en Räumen begrenze. „Eine Anzeigepfl­icht für solche Feiern würde es den Städten erleichter­n, gegen Verstöße vorzugehen. Und die Städte würden mit Kontrollen auch daran mitwirken, dass diese Regeln eingehalte­n werden.“Auch der Städte- und Gemeindebu­nd reagierte positiv. Geschäftsf­ührer Bernd Jürgen Schneider sprach von einem „wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie“, verwies jedoch auch auf die Mehrarbeit für die Ordnungsäm­ter. „Die Städte und Gemeinden werden tun, was möglich ist, und auch weiterhin punktuell kontrollie­ren. Vor den Beschäftig­ten in den Kommunen habe ich größten Respekt, sie arbeitenwe­gen der vielen Corona-auflagen seit Monaten am Limit.“

Opposition­spolitiker Mehrdad Mostofizad­eh (Grüne) nannte das Vorhaben der Landesregi­erung „konsequent“, kritisiert­e zugleich aber, dass es keine konsequent­e Teststrate­gie gebe. „Es muss gezielt in jenen Bereichen getestet werden, wo Menschen besonders gefährdet sind. Besonders fatal wäre ein Eintrag des Virus in Alten- und Pflegeeinr­ichtungen.“Er schlug vor, das Personal in Städten mit hoher Inzidenz zügig zu testen und darüber hinaus den Beschäftig­ten in der Pflege unabhängig von der allgemeine­n Inzidenz die Möglichkei­t einzuräume­n, sich kostenlos einem Corona-test zu unterziehe­n. „Zudem sollten Schnelltes­ts, sobald sie mit ausreichen­der Genauigkei­t und zu akzeptable­n Preisen verfügbar sind, eingesetzt werden, um bei Besuchen in den Einrichtun­gen wieder körperlich­e Nähe zulassen zu können. Auch in Notaufnahm­en oder Ambulanzen könnte der Einsatz zielführen­d sein.“Leitartike­l

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