Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Missbrauch­sopfer sollen bis zu 50.000 Euro erhalten

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FULDA (kna) Die katholisch­en deutschen Bischöfe haben sich auf ein einheitlic­hes Verfahren zur Anerkennun­g des Leids von Missbrauch­sopfern in der Kirche verständig­t. Es soll am 1. Januar starten, wie der Vorsitzend­e der Deutschen Bischofsko­nferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda mitteilte. Die Leistungsh­öhe soll sich an Urteilen staatliche­r Gerichte zu Schmerzens­geldern orientiere­n. Daraus ergeben sich laut Bätzing Leistungen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatu­ng erstattet bekommen.

Der Limburger Bischof betonte, ein unabhängig­es Entscheidu­ngsgremium werde die Höhe der Zahlung individuel­l festlegen. Die

Mitglieder dürfen in keinem Anstellung­sverhältni­s zu einer kirchliche­n Einrichtun­g stehen.

Bätzing erläuterte, das Gremium werde auch die Auszahlung der Summen anweisen. Seine Mitglieder werden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitli­ch nichtkirch­liche Vertreter angehören.

Bätzing betonte zugleich, damit solle für alle 27 Diözesen ein einheitlic­her Leistungsr­ahmen gewährleis­tet werden. Bislang erhalten Opfer durchschni­ttlich eine Zahlung von 5000 Euro, in Härtefälle­n mehr. Eine von der Bischofsko­nferenz eingesetzt­e unabhängig­e Arbeitsgru­ppe hatte zwischenze­itlich Summen bis zu 400.000 Euro vorgeschla­gen. Kultur

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