Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Diese Regeländerungen greifen in der Fußball-saison
DÜSSELDORF (klü) Das Internationale Regelgremium des Fußballs, kurz IFAB, hat für die angelaufene Saison 2020/2021 einige, wenige Änderungen und Klarstellungen im Regelwerk beschlossen. Schwerpunkte der Modifizierungen sind das Verhalten der Spieler bei der Ausführung eines Strafstoßes, die wohl niemals in der Praxis endgültig zu klärende Handspielregel und die Vorteilsauslegung in Verbindung mit der möglichen Verwarnung eines Übeltäters.
Nachfolgend nun die zentralen Regeländerungen:
Strafstoß
• Für jedes Vergehen, das der Torhüter rund um die Ausführung des Elfmeters begeht, wird er ermahnt, für jedes weitere Vergehen sieht er die Gelbe Karte.
• Wiederholt wird ein Elfmeter, der neben das Tor oder an Pfosten oder Latte ging, nur dann bei einem Vergehen des Torhüters, wenn das den Schützen unzweifelhaft irritiert hat. • Begehen Schütze und Torhüter gleichzeitig ein Vergehen, sieht nur der Schütze Gelb, weil das Vergehen des Torhüters als Reaktion gewertet wird.
Handspiel
• Das untere Ende der Achselhöhle bildet bei der Frage „Handspiel oder nicht?“die Grenze zwischen Schulter (nicht strafbar) und Arm (strafbar).
• Ein unabsichtliches Handspiel eines Spielers der angreifenden Mannschaft wird nur geahndet, wenn dessen Mannschaft in unmittelbarer Folge ein Tor erzielt.
Schiedsrichterball
• Wer als Spieler den Mindestabstand beim Schiedsrichterball von vier Metern nicht einhält, sieht Gelb.
Vorteilsauslegung
• Wenn der Schiedsrichter nach einer regelwidrigen Aktion eines Spielers, die einen aussichtsreichen Angriff stoppt oder verhindert, auf Vorteil entscheidet oder einen Freistoß der angreifenden Mannschaft schnell ausführen lässt, sieht der Übeltäter keine Gelbe Karte. Die Begründung liegt in der Verhältnismäßigkeit: Bei Vereitelung einer klaren Torchance sieht der Übeltäter bekanntlich Rot – es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Vorteil, dann gibt es für ihn nur Gelb. Also wird auch in der Vorstufe zur klaren Torchance, dem aussichtsreichen Angriff, bei Vorteilsauslegung um eine Stufe beim Strafmaß reduziert, also von Gelb auf keine Verwarnung.