Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Eu-kommission legt Berufung bei Apple-urteil ein

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BRÜSSEL (dpa) Der Streit um die Steuernach­zahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäisch­en Union. Die Eu-kommission kündigte gegen das Urteil vom Juli wie erwartet Berufung an, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Die Entscheidu­ng werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschrift­en für staatliche Beihilfen auf, sagte die zuständige Eu-kommissari­n Margrethe Vestager. Die sollen nun vom Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) geklärt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, dass das Gericht eine Reihe von Rechtsfehl­ern begangen habe. Im Juli hatte das Eu-gericht die Nachforder­ung der Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Sie habe nicht nachweisen können, dass die Steuervere­inbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellte­n. Vestager betont: „Für die Kommission hat es höchste Priorität sicherzust­ellen, dass alle Unternehme­n ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen.“

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