Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Eu-kommission legt Berufung bei Apple-urteil ein
BRÜSSEL (dpa) Der Streit um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union. Die Eu-kommission kündigte gegen das Urteil vom Juli wie erwartet Berufung an, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, sagte die zuständige Eu-kommissarin Margrethe Vestager. Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) geklärt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, dass das Gericht eine Reihe von Rechtsfehlern begangen habe. Im Juli hatte das Eu-gericht die Nachforderung der Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Sie habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Vestager betont: „Für die Kommission hat es höchste Priorität sicherzustellen, dass alle Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen.“