Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Nebelschlussleuchte nur bei Bedarf nutzen
(tmn) Der Herbst ist da und überrascht morgens mancherorts schon mit dicken Nebelschwaden. Doch erst, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, muss inner- und außerorts zusätzlich die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Dann ist auch nur maximal Tempo 50 erlaubt. Als Orientierung können die Leitpfosten dienen. Diese stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern. Wer die Leuchte missbräuchlich anmacht oder vergisst, sie auszuschalten, blendet Nachfolgende und muss mit einem Bußgeld ab 20 Euro rechnen.