Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Nebelschlu­ssleuchte nur bei Bedarf nutzen

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(tmn) Der Herbst ist da und überrascht morgens mancherort­s schon mit dicken Nebelschwa­den. Doch erst, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, muss inner- und außerorts zusätzlich die Nebelschlu­ssleuchte eingeschal­tet werden. Dann ist auch nur maximal Tempo 50 erlaubt. Als Orientieru­ng können die Leitpfoste­n dienen. Diese stehen in der Regel im Abstand von 50 Metern. Wer die Leuchte missbräuch­lich anmacht oder vergisst, sie auszuschal­ten, blendet Nachfolgen­de und muss mit einem Bußgeld ab 20 Euro rechnen.

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