Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kfz-steuerreform macht Ps-starke Autos teurer
Die neue Regelung gilt jedoch nur für Neuwagen.
(tmn) Manche Halter von hubraumstarken und besonders spritdurstigen Autos müssen demnächst etwas tiefer in die Tasche greifen. Die vom Bundestag beschlossene Kfz-steuer-reform sieht vor, unter anderem einen höheren Co2-ausstoß stärker zu gewichten. Für viele Autofahrer wird sich aber nichts ändern – denn die Änderungen betreffen nur erstmalig ab dem 1. Januar 2021 zugelassene Autos und keine Fahrzeuge, die schon heute auf den Straßen unterwegs sind.
Wer vor dem Jahreswechsel noch einen Neuwagen kaufen und erstmals zulassen oder auch nur einfach prüfen will, was sein Wunschkandidat als Gebrauchtwagen aktuell an Steuern kostet, kann das schnell in Erfahrung bringen. Dazu müssen in den Kfz-steuerrechner des Bundesfinanzministeriums einige Angaben wie Co2-ausstoß und Hubraum eingetippt werden.
Von der Zulassung eines Wagens bei der Straßenbehörde an sind Autohalter steuerpflichtig.
So lange nicht Gründe wie ein sich ändernder Steuersatz oder andere Bemessungsgrundlagen vorliegen, gilt der erstellte Bescheid dann jeweils für die Zulassungsdauer auf denselben Halter. Dies endet dann erst mit einer Ab- oder Ummeldung.
Die Kfz-steuer wird jährlich im Voraus, in der Regel im Lastschriftverfahren, vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht. Es gibt auch Vergünstigungen und Ausnahmen. Erstzugelassene E-autos beispielsweise bleiben zehn Jahre lang von der Steuer befreit.