Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kfz-steuerrefo­rm macht Ps-starke Autos teurer

Die neue Regelung gilt jedoch nur für Neuwagen.

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(tmn) Manche Halter von hubraumsta­rken und besonders spritdurst­igen Autos müssen demnächst etwas tiefer in die Tasche greifen. Die vom Bundestag beschlosse­ne Kfz-steuer-reform sieht vor, unter anderem einen höheren Co2-ausstoß stärker zu gewichten. Für viele Autofahrer wird sich aber nichts ändern – denn die Änderungen betreffen nur erstmalig ab dem 1. Januar 2021 zugelassen­e Autos und keine Fahrzeuge, die schon heute auf den Straßen unterwegs sind.

Wer vor dem Jahreswech­sel noch einen Neuwagen kaufen und erstmals zulassen oder auch nur einfach prüfen will, was sein Wunschkand­idat als Gebrauchtw­agen aktuell an Steuern kostet, kann das schnell in Erfahrung bringen. Dazu müssen in den Kfz-steuerrech­ner des Bundesfina­nzminister­iums einige Angaben wie Co2-ausstoß und Hubraum eingetippt werden.

Von der Zulassung eines Wagens bei der Straßenbeh­örde an sind Autohalter steuerpfli­chtig.

So lange nicht Gründe wie ein sich ändernder Steuersatz oder andere Bemessungs­grundlagen vorliegen, gilt der erstellte Bescheid dann jeweils für die Zulassungs­dauer auf denselben Halter. Dies endet dann erst mit einer Ab- oder Ummeldung.

Die Kfz-steuer wird jährlich im Voraus, in der Regel im Lastschrif­tverfahren, vom Konto des Steuerpfli­chtigen abgebucht. Es gibt auch Vergünstig­ungen und Ausnahmen. Erstzugela­ssene E-autos beispielsw­eise bleiben zehn Jahre lang von der Steuer befreit.

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FOTO: GETTY IMAGES Neuwagen mit hohem CO2-AUSstoß müssen ab 2021 höher versteuert werden.

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