Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Schmaler Radweg ist eine Gefahr für Fahrradfahrer
SCHERMBECK (hs) Über die Zukunft des 13 Jahre alten Gahlener Fahrradweges entlang der westlichen Kirchstraße zwischen Hünxer Straße und Rottstraße wird weiter gerätselt. Viele warten noch auf die Umsetzung eines Beschlusses, den der Bau- und Liegenschaftsausschuss am 22. November 2017 einstimmig fasste.
Damals hatte der Ausschuss die Verwaltung damit beauftragt, den weitgehend zugewachsenen Radwegestreifen zu Radwegen auf beiden Seiten auszubauen, die lediglich durch eine unterbrochene weiße Längsmarkierung von der Fahrbahn abgetrennt werden sollten. Entsprechende Piktogramme sollten auf dem Radweg angebracht werden. Die Maßnahme sollte 12.000 Euro kosten und mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei bezüglich der konkreten Beschilderung und Ausführung abgestimmt werden.
Mittelfristig sollte der Fahrradweg jenseits der Baumreihe angelegt werden. Dazu fehlen der Gemeinde allerdings noch einige Grundstücke aus Privatbesitz. Drei Jahre nach dem Ausbaubeschluss ist der 13 Jahre alte Fahrradweg noch weiter zugewachsen und in seiner ursprünglichen Anlage nicht mehr nutzbar. An der schmalsten Stelle ist er nur noch 20 Zentimeter breit. Deshalb müssen Radler permanent die durchgezogene weiße Begrenzungslinie von Fahrradweg und Fahrbahn überqueren.
Auf eine Änderung der misslichen Situation werden Radler auch künftig vergeblich warten müssen. Wie der stellvertretende Leiter des zuständigen Fachbereichs, Andreas Eißing, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, kann der geplante Schutzstreifen für Radfahrer entlang der Kirchstraße nach einem durchgeführten Ortstermin mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde entgegen den ersten Aussagen nun doch nicht markiert werden.
Grund hierfür sei, dass nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ein Querschnitt der gesamten Fahrbahn – einschließlich Schutzstreifen – von mindestens sieben Metern vorliegen müsse. Da die Breite des einzelnen Schutzstreifens mindestens 1,25 Meter, besser noch 1,50 Meter betragen sollte, könne auf der
Kirchstraße die erforderliche Restfahrbahnbreite von mindestens 4,50 Meter nicht eingehalten werden. Darüber hinaus sei auch die Anordnung eines Schutzstreifens außerhalb der geschlossenen Ortschaft unzulässig.
Für Radler ergibt sich deshalb folgende Situation: Da der ursprüngliche Radweg weitgehend zugewachsen ist, müssen Radler die Fahrbahn benutzen. Und zwar auch in einem Bereich, in dem motorisierte Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometer unterwegs sein dürfen.