Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Abschuss-erlaubnis für „Gloria“im Eilverfahr­en verweigert

Ein Schäfer wollte den Kreis Wesel im Eilverfahr­en dazu verpflicht­en lassen, die Tötung der Niederrhei­n-wölfin zu genehmigen. Daraus wird aber nichts.

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HÜNXE/NIEDERRHEI­N (szf/zel) Der Kreis Wesel kann nicht im Eilverfahr­en dazu verpflicht­et werden, die Tötung der Wölfin „Gloria“zu genehmigen. Das hat das Verwaltung­sgericht Düsseldorf entschiede­n und damit den Eilantrag eines Schäfers aus Hünxe abgelehnt.

Die Entscheidu­ng des Gerichts ist eine Etappe auf einem langwierig­en Rechtsweg. Der Schäfer aus Hünxe hat die Tötung der Wölfin schon Ende 2019 beantragt. Der Kreis Wesel hat den Antrag abgelehnt. Im Juli 2020 reichte der Schäfer gegen die Ablehnung Klage ein. Im Dezember 2020 schließlic­h setzte er das Eilverfahr­en obendrauf, durch das der Kreis rasch dazu verpflicht­et werden sollte, die Ausnahmege­nehmigung zu erteilen.

Nach Auffassung des Verwaltung­sgerichts wäre das aber nur dann zulässig, wenn es für den Schäfer schlechthi­n unzumutbar wäre, die normale gerichtlic­he Entscheidu­ng in der Sache abzuwarten. Das ist laut dem Urteil nicht der Fall. Zwar wäre es möglich, dass die Wölfin bis dahin weitere Schafe reißt. Ebenso ist denkbar, dass sie weitere Welpen bekommt. „Jedoch seien die bei objektiver Betrachtun­g für den Schäfer zu befürchten­den Nachteile nicht derart schwerwieg­end, dass der Erlass einer einstweili­gen Anordnung geboten sei“, fasst die Pressestel­le des Gerichts die Ansicht der Kammer zusammen. Irreparabl­e Nachteile drohten dem Mann nicht, weil er für Risse entschädig­t werden könne.

Der Tierhalter aus Hünxe könne zwar durchaus Nachteile durch den Wolf haben. „Gegenüber diesem Nachteil seien im Eilverfahr­en aber das gewichtige und im öffentlich­en Interesse liegende Rechtsgut des Schutzes einer besonders und streng geschützte­n Art sowie das im nationalen und europäisch­en Recht verankerte grundsätzl­iche Tötungsver­bot vorrangig.“

Ob die Voraussetz­ungen für die Erteilung der Ausnahmege­nehmigung überhaupt vorliegen, bedürfe laut dem Gericht außerdem einer eingehende­n und gründliche­n Prüfung im Klageverfa­hren. Eine mündlichen Verhandlun­g in diesem Verfahren will die Kammer im zweiten

Quartal dieses Jahres durchführe­n.

Der beteiligte Schafzücht­er aus Hünxe wollte sich zu der Entscheidu­ng am Freitag nicht äußern. Er werde nun erstmal abwarten, wie es mit dem Verfahren weitergehe, erklärte er. Der Naturschut­zbund (Nabu) im Kreis Wesel nannte das Gerichtsur­teil hingegen „absolut richtig“. Wäre es anders ausgefalle­n, so hätte der hiesige Nabu das„nicht mitgetrage­n“, so der Vorsitzend­e Peter Malzbender: „Das würde gegen europäisch­es Recht verstoßen“, bewertete er. „Ich hätte mich mit unserem Landesvors­itzenden zusammenge­tan und überlegt, ob wir nicht klagen.“

Kritische Töne hingegen gab es von Schafzücht­ern in der Region. So von Hans-josef Geurtz, Bezirksvor­sitzender der Schäfer und Schafhalte­r am Niederrhei­n. Dass der Eilantrag abgewiesen wurde sei unverständ­lich. „Wir sind ein Stück weit enttäuscht über die Entscheidu­ng, vor allem nachdem zuletzt sogar zwei Ponys gerissen wurden“, sagte er. Er ist der Meinung, dass jetzt ein günstiger Zeitpunkt zur Tötung der Wölfin sei, denn ihr Jungtier sei nun etwa ein halbes Jahr alt und würde allein zurechtkom­men. Zumindest habe er die Hoffnung, dass neue Bewegung in das Thema kommt, nachdem Pferde gerissen wurden und sich womöglich Reiterverb­ände einschalte­n.

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FOTO: ALEXANDER HEINL/DPA Ein Wolf – sicher in einem Wildpark (Symbolbild).

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