Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Abschuss-erlaubnis für „Gloria“im Eilverfahren verweigert
Ein Schäfer wollte den Kreis Wesel im Eilverfahren dazu verpflichten lassen, die Tötung der Niederrhein-wölfin zu genehmigen. Daraus wird aber nichts.
HÜNXE/NIEDERRHEIN (szf/zel) Der Kreis Wesel kann nicht im Eilverfahren dazu verpflichtet werden, die Tötung der Wölfin „Gloria“zu genehmigen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag eines Schäfers aus Hünxe abgelehnt.
Die Entscheidung des Gerichts ist eine Etappe auf einem langwierigen Rechtsweg. Der Schäfer aus Hünxe hat die Tötung der Wölfin schon Ende 2019 beantragt. Der Kreis Wesel hat den Antrag abgelehnt. Im Juli 2020 reichte der Schäfer gegen die Ablehnung Klage ein. Im Dezember 2020 schließlich setzte er das Eilverfahren obendrauf, durch das der Kreis rasch dazu verpflichtet werden sollte, die Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts wäre das aber nur dann zulässig, wenn es für den Schäfer schlechthin unzumutbar wäre, die normale gerichtliche Entscheidung in der Sache abzuwarten. Das ist laut dem Urteil nicht der Fall. Zwar wäre es möglich, dass die Wölfin bis dahin weitere Schafe reißt. Ebenso ist denkbar, dass sie weitere Welpen bekommt. „Jedoch seien die bei objektiver Betrachtung für den Schäfer zu befürchtenden Nachteile nicht derart schwerwiegend, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten sei“, fasst die Pressestelle des Gerichts die Ansicht der Kammer zusammen. Irreparable Nachteile drohten dem Mann nicht, weil er für Risse entschädigt werden könne.
Der Tierhalter aus Hünxe könne zwar durchaus Nachteile durch den Wolf haben. „Gegenüber diesem Nachteil seien im Eilverfahren aber das gewichtige und im öffentlichen Interesse liegende Rechtsgut des Schutzes einer besonders und streng geschützten Art sowie das im nationalen und europäischen Recht verankerte grundsätzliche Tötungsverbot vorrangig.“
Ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung überhaupt vorliegen, bedürfe laut dem Gericht außerdem einer eingehenden und gründlichen Prüfung im Klageverfahren. Eine mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren will die Kammer im zweiten
Quartal dieses Jahres durchführen.
Der beteiligte Schafzüchter aus Hünxe wollte sich zu der Entscheidung am Freitag nicht äußern. Er werde nun erstmal abwarten, wie es mit dem Verfahren weitergehe, erklärte er. Der Naturschutzbund (Nabu) im Kreis Wesel nannte das Gerichtsurteil hingegen „absolut richtig“. Wäre es anders ausgefallen, so hätte der hiesige Nabu das„nicht mitgetragen“, so der Vorsitzende Peter Malzbender: „Das würde gegen europäisches Recht verstoßen“, bewertete er. „Ich hätte mich mit unserem Landesvorsitzenden zusammengetan und überlegt, ob wir nicht klagen.“
Kritische Töne hingegen gab es von Schafzüchtern in der Region. So von Hans-josef Geurtz, Bezirksvorsitzender der Schäfer und Schafhalter am Niederrhein. Dass der Eilantrag abgewiesen wurde sei unverständlich. „Wir sind ein Stück weit enttäuscht über die Entscheidung, vor allem nachdem zuletzt sogar zwei Ponys gerissen wurden“, sagte er. Er ist der Meinung, dass jetzt ein günstiger Zeitpunkt zur Tötung der Wölfin sei, denn ihr Jungtier sei nun etwa ein halbes Jahr alt und würde allein zurechtkommen. Zumindest habe er die Hoffnung, dass neue Bewegung in das Thema kommt, nachdem Pferde gerissen wurden und sich womöglich Reiterverbände einschalten.