Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Flucht eines Weselers vor der Polizei endet mit Autounfall

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WESEL (jok) Einem 34-jährigen Weseler drohen der lange Entzug seines Führersche­ins sowie noch weitere deutliche Strafen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wegen denen er sich jetzt vor dem Weseler Amtsgerich­t verantwort­en sollte. Doch elf Personen warteten vergeblich die vorgeschri­ebenen 15 Minuten im Gerichtssa­al auf den Beschuldig­ten, ehe der Richter feststelle: „Ohne den Angeklagte­n können wir leider nicht verhandeln.“

Dem Weseler wird zum einen Fahren ohne Fahrerlaub­nis vorgeworfe­n, zum anderen Fahren ohne Fahrerlaub­nis in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenver­kehrs. Doch der Reihe nach: Am 30. Januar 2020 war der damals 33-Jährige dabei erwischt worden, wie er ohne Fahrerlaub­nis mit einem Auto unterwegs war. Dafür hätte er sich bereits vor ein paar Monaten vor dem Weseler Amtsgerich­t verantwort­en müssen, doch er blieb auch damals der Verhandlun­g unentschul­digt fern. Daraufhin verhängte die Richterin einen Strafbefeh­l über 90 Tagessätze zu je 40 Euro – also eine Geldstrafe von 3600 Euro. Doch damit war der Weseler nicht einverstan­den, er legte Einspruch ein.

Zwischenze­itlich ereignete sich laut Anklage allerdings ein weiterer noch viel gravierend­erer Vorfall im Straßenver­kehr: Nur neun Tage nachdem er wegen Fahren ohne Fahrerlaub­nis erwischt worden war, soll er erneut ein Auto geführt haben. Am 7. Februar 2020 sei er um 13.12 Uhr von der Schillstra­ße/b58 in Wesel auf die Rheinbrück­e gefahren, heißt es in der Anklagesch­rift. Polizisten wollten sein Fahrzeug auf technische Mängel überprüfen und signalisie­rten ihm auf der Rheinbrück­e dem Polizeiaut­o zu folgen. Offenbar wollte sich der Weseler aber dieser Kontrolle entziehen und gab Gas – die Polizei nahm logischerw­eise die Verfolgung auf. Laut Anklage soll der Fahrer dann unter anderem durch riskante Überholman­över mehrere andere Verkehrste­ilnehmer gefährdet haben. Der Fahrer eines Fahrzeuges, das ihm entgegenka­m, konnte einen Unfall wohl nur dadurch verhindern, dass er auf den Grünstreif­en auswich. Um die Polizei abzuhängen, wollte der 33-Jährige dann in die Venloer Straße abbiegen, doch dabei verlor er offensicht­lich die Kontrolle über das Fahrzeug und krachte mit der Front seines Autos in eine Straßenlat­erne.

Weil er der Verhandlun­g fern blieb, sollte der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zahlen. Doch dagegen legte er Einspruch ein

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