Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Flucht eines Weselers vor der Polizei endet mit Autounfall
WESEL (jok) Einem 34-jährigen Weseler drohen der lange Entzug seines Führerscheins sowie noch weitere deutliche Strafen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wegen denen er sich jetzt vor dem Weseler Amtsgericht verantworten sollte. Doch elf Personen warteten vergeblich die vorgeschriebenen 15 Minuten im Gerichtssaal auf den Beschuldigten, ehe der Richter feststelle: „Ohne den Angeklagten können wir leider nicht verhandeln.“
Dem Weseler wird zum einen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, zum anderen Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs. Doch der Reihe nach: Am 30. Januar 2020 war der damals 33-Jährige dabei erwischt worden, wie er ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto unterwegs war. Dafür hätte er sich bereits vor ein paar Monaten vor dem Weseler Amtsgericht verantworten müssen, doch er blieb auch damals der Verhandlung unentschuldigt fern. Daraufhin verhängte die Richterin einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro – also eine Geldstrafe von 3600 Euro. Doch damit war der Weseler nicht einverstanden, er legte Einspruch ein.
Zwischenzeitlich ereignete sich laut Anklage allerdings ein weiterer noch viel gravierenderer Vorfall im Straßenverkehr: Nur neun Tage nachdem er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden war, soll er erneut ein Auto geführt haben. Am 7. Februar 2020 sei er um 13.12 Uhr von der Schillstraße/b58 in Wesel auf die Rheinbrücke gefahren, heißt es in der Anklageschrift. Polizisten wollten sein Fahrzeug auf technische Mängel überprüfen und signalisierten ihm auf der Rheinbrücke dem Polizeiauto zu folgen. Offenbar wollte sich der Weseler aber dieser Kontrolle entziehen und gab Gas – die Polizei nahm logischerweise die Verfolgung auf. Laut Anklage soll der Fahrer dann unter anderem durch riskante Überholmanöver mehrere andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Der Fahrer eines Fahrzeuges, das ihm entgegenkam, konnte einen Unfall wohl nur dadurch verhindern, dass er auf den Grünstreifen auswich. Um die Polizei abzuhängen, wollte der 33-Jährige dann in die Venloer Straße abbiegen, doch dabei verlor er offensichtlich die Kontrolle über das Fahrzeug und krachte mit der Front seines Autos in eine Straßenlaterne.
Weil er der Verhandlung fern blieb, sollte der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro zahlen. Doch dagegen legte er Einspruch ein