Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Corona-soforthilfe ergaunert: Geldstrafe für Angeklagten
WESEL (jok) Fälle dieser Art werden sich in den kommenden Wochen und Monaten häufen. Das vermutet zumindest der Richter am Weseler Amtsgericht, der am Montag einen 42-jährigen Weseler wegen Betrugs mit der Corona-soforthilfe zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilte.
Zusammen mit seiner Frau war der Harz-iv-bezieher wegen Subventionsbetrug angeklagt. Beiden wurde vorgeworfen, am 27. März 2020 durch unrichtige beziehungsweise unvollständige Angaben zu Unrecht Corona-soforthilfe beantragt und bezogen zu haben. So wurde dem Paar auf das gemeinsame Girokonto am 2. April der Betrag von 9000 Euro überwiesen.
Die 40-jährige Ehefrau versicherte während der Verhandlung mehrfach, nichts von dem Soforthilfe-antrag gewusst und sich irgendwann über den Eingang von 9000 Euro gewundert zu haben. Daraufhin habe sie ihren Mann erst auf die Summe angesprochen. Dieser bestätigte, dass es genau so gewesen sei. „Ich hätte das überhaupt nicht machen dürfen, dafür kann ich mich nur entschuldigen“, so der 42-Jährige, der von einem „Riesenfehler“sprach, den er aus „Existenzangst“begangen habe. Laut Anklage war er zum Zeitpunkt des Antrags gar keiner gewerblichen Tätigkeit nachgegangen, habe also auch keine Einnahmeverluste durch die Corona-einschränkungen haben können.
Warum er denn das gemeinsame Konto angegeben habe, auf das die 9000 Euro überwiesen werden sollten, fragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. „Kann ich nicht sagen, das war einfach eine Dummheit von mir“, erklärte der Angeklagte schulterzuckend.
Nach der Beweisaufnahme forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für die 40-jährige Ehefrau einen Freispruch und für den 42-Jährigen eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Sie haben die Notsituation eines ganzen Landes ausgenutzt, um sich selber zu bereichern“, erklärte sie.
Der Richter sprach die Frau frei, obwohl er durchaus Zweifel an ihren Angaben hatte. Ihr Mann wurde zu einer Geldstrafe 1500 Euro verurteilt. „Ihre kriminelle Energie war nicht ganz ohne: Da will der Staat schnell und unbürokratisch helfen – und von Ihnen wird sowas dann schnell mal ausgenutzt“, so der Richter in der Urteilsbegründung.