Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kommunen zahlen nicht für Umweltskandal
KREIS WESEL/SCHERMBECK (jok) Weiter ist unklar, wer für die Kosten aufkommt, die aus dem Umweltskandal im Schermbecker Mühlenberg entstehen. Wie berichtet, kommt das vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Schluss, dass für die Abwehr von Gefahren, die von der illegalen Ablagerung ausgehen, bis zu 52 Millionen Euro anfallen könnten. Vor allem geht es darum, den Austritt von möglicherweise giftigem Sickerwasser zu verhindern.
Zu finanziellen Auswirkungen vermutete der Schermbecker Bürgermeister Mike Rexforth zuletzt unter anderem, dass die Kreisumlage steigen könnte, wenn der Kreis teilweise die Kosten tragen müsse. Dazu sagt die Kreisverwaltung: „Sollte der Kreis mit den Kosten für eine Ersatzvornahme in Vorleistung treten müssen, würden diese Kosten nicht umlagewirksam umgelegt werden – die kreisangehörigen Kommunen würden somit nicht belastet werden.“Weiter heißt es dazu vom Kreis: „In erster Linie wären diese Kosten eine Forderung des Kreises Wesel, die von dem Ordnungspflichtigen zurückzufordern und erforderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben wären.“
Wie berichtet, wäre zunächst der Betreiber (Firma Nottenkämper) und auch der Eigentümer (Graf von Nagell aus Gartrop) in der Pflicht, die Maßnahmen zu bezahlen. Doch was passiert, wenn die Kosten die finanziellen Möglichkeiten dieser beiden übersteigen? Dazu der Kreis: „Sollte sich im Laufe dieses Verfahrens herausstellen, dass die Forderung nicht beitreibungsfähig ist, wäre zu prüfen, auf welchem Weg eine Finanzierung erfolgen kann. Auch dieser Fall hätte jedoch keine Auswirkung auf die Höhe der Kreisumlage.“
Rexforth: „Der Betreiber dürfte dafür haftbar gemacht werden, technisch dafür zu sorgen, dass von den giftigen Stoffen keine Gefahr ausgeht. Das heißt: Die Schächte müssen ordentlich funktionieren, das Abpumpen des Sickerwassers muss ordentlich funktionieren und natürlich muss die Gefahr gebannt werden, dass aus den Oberflächenwässern ein Austrag in die Randbereiche, also in die Gräben und damit in das Grundwasser erfolgt.“Rexforth stellt klar: „Das wird Nottenkämper gegen sich gelten lassen müssen. Und das wird sicher auch siebenstellig kosten – das ist dann nun mal so!“Nottenkämper reagierte auf Anfragen nicht.