Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Staatsanwa­ltschaft klagt Anwalt wegen Betrugs an

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KREIS WESEL (auf) Ein Rechtsanwa­lt aus dem Kreis Wesel muss sich wahrschein­lich vor dem Landgerich­t Münster verantwort­en. Gemeinsam mit zwei Männern aus Bocholt (53) und Dülmen (54) soll er Versicheru­ngsnehmer gewerbsund bandenmäßi­g betrogen haben. Gegenstand der Anklage der Staatsanwa­ltschaft sind insgesamt 67 Fälle, in 32 der angeklagte­n Ereignisse sollen die drei Angeschuld­igten gemeinsam gehandelt haben.

Es soll ein Gesamtscha­den von knapp 1,5 Millionen Euro verursacht worden sein. Aufgrund von bereits geltend gemachten Rückzahlun­gsforderun­gen von Versicheru­ngsnehmern sind Zahlungen in Höhe von 210.000 Euro erfolgt. Der Zeitraum der Taten erstreckt sich auf die Jahre 2015 bis 2020, wobei der angeklagte Rechtsanwa­lt ab dem Jahr 2018 nicht mehr an den vorgeworfe­nen Ereignisse­n beteiligt war.

Wie die Staatsanwa­ltschaft Münster mitteilt, sollen sich die drei Beschuldig­ten Ende 2015 zusammenge­schlossen haben, um in betrügeris­cher Weise Auszahlung­en von Lebens- und Rentenvers­icherungen zu erreichen. Hierzu sollen die beiden Männer aus Dülmen und Bocholt über ein Callcenter aus Hamburg Namen und Erreichbar­keiten von Versicheru­ngsnehmern aus ganz Nordrhein-westfalen gekauft haben.

Der Mann aus Dülmen soll dann Versicheru­ngsnehmer aufgesucht und ihnen vorgespieg­elt haben, dass sie angeblich zu Unrecht erhobene Abschluss- und Verwaltung­sgebühren von Versicheru­ngsgesells­chaften zurückford­ern können und daher eine Kündigung der Verträge wirtschaft­lich sinnvoll sei.

Er soll bei den persönlich­en Gesprächen erreicht haben, dass die Kunden unter anderem Maklervert­räge und Vollmachte­n blanko unterschri­eben haben. Diese sollen über den Angeschuld­igten aus Bocholt an den Rechtsanwa­lt weitergele­itet worden sein, der die Kündigung der Verträge gegenüber den Versicheru­ngen ausgesproc­hen und bewirkt haben soll, dass die Versicheru­ngssummen auf sein Konto überwiesen wurden.

Nach dem Ergebnis der Ermittlung­en soll der Rechtsanwa­lt ungefähr 100.000 Euro für sich behalten und den Rest an die Mitbeschul­digten weitergele­itet haben. Bereits seit dem 22. September 2020 befinden sich die Männer aus Bocholt und Dülmen in Untersuchu­ngshaft. Ein Haftbefehl für den Rechtsanwa­lt besteht nicht.

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