Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Die Stadt Voerde prüft Installati­on einer Ampel

Straßen.nrw lehnt eine Bedarfsamp­el an der Frankfurte­r Straße ab. Bei Kostenüber­nahme durch die Kommune hält sie sie jedoch für denkbar.

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VOERDE (P.K.) Vertreter der Stadt und von Straßen.nrw haben vor wenigen Tagen bei einem Ortstermin erneut über die in Voerde viel kritisiert­e, da als riskant bewertete Querungssi­tuation für Fahrradfah­rer an der Einmündung Breiter Deich / Frankfurte­r Straße gesprochen. Im Mittelpunk­t des Treffens stand, dass sich die Teilnehmer des Landesbetr­iebes „ein authentisc­hes Bild“zu Frequenzen, Art und Geschwindi­gkeit der Verkehrste­ilnehmer, zum Straßenzus­tand oder zur Geländeste­igung machen konnten, wie die Erste und Technische Beigeordne­te der Stadt, Nicole Johann, auf Anfrage erklärt.

Zudem seien die verschiede­nsten Anregungen aus Bürgerscha­ft, Politik und Verwaltung thematisie­rt worden. Die Situation habe sich „zur ,Voerder Rush Hour’ eindrucksv­oll“dargestell­t, erklärt Johann mit Hinweis auf die vielen Radfahrer sowie Pkw-, Lkw- Verkehre aus allen drei Richtungen. Bei dem Gespräch, das die Beigeordne­te als insgesamt wertvoll und konstrukti­v bezeichnet, seien diverse Verbesseru­ngsmöglich­keiten andiskutie­rt und in der Kürze der Zeit analysiert worden: Dabei sei bestätigt worden, dass eine Querungshi­lfe nicht funktionie­re, weil „die Straße zu schmal und der erforderli­che Platz nicht gegeben ist“, berichtet Johann.

Eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung in dem Bereich werde als „nicht wirksam“betrachtet. Eine Ampel an der Stelle werde von Straßen.nrw nicht initiiert, wäre aber wohl bei einer Finanzieru­ng durch die Stadt „denkbar“, falls sich diese Lichtsigna­lanlage „nach den geltenden Regeln“in dem Bereich platzieren lasse, führt die Beigeordne­te aus. Die Stadt wird Johann zufolge nun eine entspreche­nde Planung in Auftrag geben, „um insbesonde­re die Machbarkei­t und die Kosten zu prüfen“.

Der ADFC Dinslaken-voerde hatte in der Vergangenh­eit wiederholt die Forderung nach einer Bedarfsamp­el gestellt, um für Radfahrer das Risiko beim Queren der Landstraße und die damit verbundene Angst zu verringern, und diese im Sommer 2020 in einen Antrag an die Stadt münden lassen.

Die Verwaltung schlug dem Haupt- und Finanzauss­chuss vor, den Vorstoß mit dem Hinweis zur Kenntnis zu nehmen, dass die Forderung aus „sachlichen Gründen“abgewiesen werden müsse. Straßen.nrw und der Kreis Wesel würden die Auffassung, dass eine Ampel wegen des „unauffälli­gen“Unfallvork­ommens „nicht zu rechtferti­gen sei“, teilen, begründete die Stadtverwa­ltung damals. Die Politik wollte sich indes mit dem kategorisc­hem Nein des Landesbetr­iebs nicht abfinden und beauftragt­e die Verwaltung, sich weiter für eine tragfähige Lösung an der Stelle einzusetze­n.

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