Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Was junge Familien wissen müssen
MEIN GELD (5/13) Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld – die Liste staatlicher Leistungen ist lang. Wir sagen, worauf es jeweils ankommt.
DÜSSELDORF Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht erst seit der Corona-pandemie eine Herausforderung für Eltern. In vielen Bereichen haben die Bundesregierungen der vergangenen Jahre versucht, Rahmenbedingungen zu verbessern – etwa durch mehr finanzielle Unterstützung. Das ersetzt noch nicht den Kita-platz, kann aber dennoch hilfreich sein. Ein Überblick.
Elternzeit Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kann man sich für jedes Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen lassen. Da man in dieser Zeit nicht bezahlt wird, kann man als Ausgleich Elterngeld beantragen. Auch eine Teilzeit-tätigkeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beschäftigte können auch in der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis Elternzeit nehmen, sofern sie diese rechtzeitig anmelden. Allerdings führt die Elternzeit laut Bundesfamilienministerium generell nicht automatisch dazu, dass sich ein Vertrag verlängert. Beamte können ebenfalls drei Jahre Elternzeit beantragen. Dies ist jedoch jeweils auf Landesebene geregelt.
Elterngeld Der Bundesrat hat zuletzt eine Reform des Elterngeldes gebilligt, die im September in Kraft treten soll. Mütter und Väter von Kindern, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, sollen einen zusätzlichen Monat Elterngeld bekommen. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei zwölfwochen drei und bei 16Wochen vier zusätzliche Monate. Gleichzeitig wurden auch die Regelungen für Teilzeitarbeit angepasst. Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit während des Bezugs wird von 30 auf 32 Stunden erhöht; die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in Teilzeit sind, werden gelockert. Zur Finanzierung der Änderungen sollen Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro.
Kindergeld/-zulage Seit dem 1. Januar 2021 bekommen Eltern pro Kind monatlich 15 Euro mehr Kindergeld. Beim ersten und zweiten Kind erhalten sie damit jeweils 219 Euro, für das dritte Kind werden 225 Euro monatlich ausgezahlt, und ab dem vierten Kind gibt es 250 Euro. Kindergeld müssen Eltern bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese zahlt die Leistung dann bis zur Volljährigkeit des Kindes – und unter Umständen auch darüber hinaus (etwa wenn das Kind in der Ausbildung ist). Dass man weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld hat, muss man ab dem 18. Lebensjahr des Kindes jährlich nachweisen – bis spätestens Oktober. Geringverdiener können außerdem eine Kinderzulage von maximal 205 Euro bei der Familienkasse beantragen.
Kinderbonus Für jedes kindergeldberechtigte Kind will die Bundesregierung in diesem Jahr einen Kinderbonus von einmalig 150 Euro auszahlen. Dieser Bonus wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet und soll speziell Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen zugutekommen. Wann das Geld ausbezahlt wird, ist offen. Einen Kinderbonus gab es bereits im vergangenen Jahr, um die finanziellen Auswirkungen der Corona-pandemie abzufedern und den Konsum anzukurbeln.
Baukindergeld Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie kaufen oder bauen, können Baukindergeld bei der staatlichen Förderbank KFW beantragen. Wird der Antrag bewilligt, bekommt man zehn Jahre lang bis zu 1200 Euro pro Jahr und Kind. Wichtig ist: Die Baugenehmigung oder der unterzeichnete Kaufvertrag muss im Förderzeitraum liegen. Außerdem darf das Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 Euro liegen (bei Familien mit einem Kind). Die Summe errechnet sich dabei anhand des Durchschnittseinkommens des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragstellung. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich das maximale Haushaltseinkommen um 15.000 Euro.
Rente Für Kinder, die 1992 oder später geboren sind, rechnet die Deutsche Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit auf die Rente eines Elternteils an („Mütterrente“). Die Kindererziehungszeit kann den Rentenanspruch erhöhen und dabei helfen, die Mindestversicherungszeit zu erfüllen. Laut Deutscher Rentenversicherung bringt ein Jahr Kindererziehungszeit umgerechnet im Schnitt brutto 30 Euro mehr Rente im Monat. Wichtig: Sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Die Kosten trägt der Bund, selbst wenn man nebenbei arbeitet und selbst in die Rentenkasse einzahlt. Auch die Beiträge werden (bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze) zusätzlich auf die Rente angerechnet.