Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Grundrechte zurückbekommen
Ethikrat
Solange unklar ist, ob Geimpfte das Virus noch verbreiten können, gelten für sie die gleichen Einschränkungen wie für alle. Das ist eine Binsenweisheit, und dafür braucht man keine Expertise eines Ethikrats. Es ist bedauerlich, dass der Ethikrat sich so intensiv mit diesem Fall befasst und so viel darüber spekuliert, wie lange wohl noch Unklarheit herrschen wird. Das ist nicht seine Aufgabe, und er ist dafür auch nicht kompetent. (Leider – und auch leider vorhersehbar – wird daraus missverständlich in den Medien, der Ethikrat sei „gegen Sonderrechte für Geimpfte“.) Stattdessen sollte er sich aber klar zu der Frage äußern, was für Geimpfte gilt, wenn sie für andere keine Gefahr mehr darstellen. Und die Antwort kann nur lauten: Dann gelten für sie wieder alle Grundrechte. Denn: Seine Grundrechte darf man ausüben, solange niemand anderes dadurch beeinträchtigt wird. Das hat nichts mit „Sonderrechten“oder mangelnder Solidarität zu tun. Im Gegenteil: Zu wirklicher Solidarität würde es gehören, wenn sich – statt neidisch zu sein – alle freuen, wenn ein (stetig wachsender) Teil der Bevölkerung seine Grundrechte zurückbekommt. Oder als konkretes Beispiel: Will man wirklich völlig sinnlos einem betagten Ehepaar verbieten, gemeinsam seine Enkel zu besuchen, solange pro Haushalt nur ein Besucher zugelassen ist?
Norbert Weck Ratingen
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