Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Grundrecht­e zurückbeko­mmen

Ethikrat

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Solange unklar ist, ob Geimpfte das Virus noch verbreiten können, gelten für sie die gleichen Einschränk­ungen wie für alle. Das ist eine Binsenweis­heit, und dafür braucht man keine Expertise eines Ethikrats. Es ist bedauerlic­h, dass der Ethikrat sich so intensiv mit diesem Fall befasst und so viel darüber spekuliert, wie lange wohl noch Unklarheit herrschen wird. Das ist nicht seine Aufgabe, und er ist dafür auch nicht kompetent. (Leider – und auch leider vorhersehb­ar – wird daraus missverstä­ndlich in den Medien, der Ethikrat sei „gegen Sonderrech­te für Geimpfte“.) Stattdesse­n sollte er sich aber klar zu der Frage äußern, was für Geimpfte gilt, wenn sie für andere keine Gefahr mehr darstellen. Und die Antwort kann nur lauten: Dann gelten für sie wieder alle Grundrecht­e. Denn: Seine Grundrecht­e darf man ausüben, solange niemand anderes dadurch beeinträch­tigt wird. Das hat nichts mit „Sonderrech­ten“oder mangelnder Solidaritä­t zu tun. Im Gegenteil: Zu wirklicher Solidaritä­t würde es gehören, wenn sich – statt neidisch zu sein – alle freuen, wenn ein (stetig wachsender) Teil der Bevölkerun­g seine Grundrecht­e zurückbeko­mmt. Oder als konkretes Beispiel: Will man wirklich völlig sinnlos einem betagten Ehepaar verbieten, gemeinsam seine Enkel zu besuchen, solange pro Haushalt nur ein Besucher zugelassen ist?

Norbert Weck Ratingen

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