Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Was beim Online-einkauf zu beachten ist
MEIN GELD (12/13) Das Shoppen im Internet ist in Lockdown-zeiten oft die einzige Möglichkeit. Doch auch dort lauern Fallstricke.
Das T-shirt kommt in den virtuellen Einkaufswagen, die Kopfhörer auch, und klar – die schmucken Ohrringe dürfen für den Wochenendspaziergang auch nicht fehlen. Die Idee ist simpel, das Prinzip millionenfach bewährt: Im Internet bestellt, bequem online bezahlt, nur wenige Tage warten – und das Päckchen liegt vor der Tür. Klingt alles ganz entspannt. Manchmal wartet man aber lange und bekommt dann beschädigte Ware. Im schlimmsten Fall kommt gar nichts an. Meistens kann man sich davor allerdings schützen. Wir sagen, wie.
Woran erkenne ich Fake-shops? Wie in der realen Welt gibt es auch online Betrüger. Die erschaffen unechte Seiten, die auf den ersten Blick so aussehen wie andere Internetshops. Am Ende gibt es da dann aber gar keine Ware. Meistens werden Spuren hinterlassen, an denen man die Kriminellen erkennt: „Oft kann man das nicht an einem offensichtlichen Punkt festmachen, sondern an mehreren Warnzeichen“, sagt Iwona Husemann, Handelsexpertin von der Verbraucherzentrale NRW. Ein sehr günstiger Preis könne demnach ein erster Hinweis sein. Der allein reiche aber nicht aus, um schwarze Schafe sicher zu identifizieren. „Angebote sind schließlich nicht verboten“, sagt die Verbraucherschützerin. Findet man jedoch zusätzlich Fehler oder Ungereimtheiten im Impressum, sprachlich fehlerhafte AGB oder gefälschte Siegel, können das weitere Indizien für einen Fake-shop und betrügerische Absicht sein. „Siegel können nämlich auch heruntergeladen und als Bilddatei auf die Seite gesetzt werden“, gibt Husemann zu bedenken. Ein echtes Siegel erkenne man daran, dass es immer auf die Seite des Zertifikats führen, wenn man darauf klickt. Auch kurz vor dem Abschluss des Bezahlvorgangs kann es einen Hinweis auf den Fake-shop geben: Oft werden in den ersten Schritten mehrere Bezahlmöglichkeiten angegeben, am Ende dann nur noch die Sofortüberweisung. In solchen Fällen heißt es immer: skeptisch sein.
Was ist, wenn meine Ware später an
kommt als ausgemacht? Viele Internet-shops sind vertrauenswürdig und erfüllen ihre Verträge mit den Kunden ohne Probleme. Anders als beim stationären Handel kann man die Ware aber nicht direkt im Laden mitnehmen, sondern muss warten. „Eine ungefähre Angabe wie ‚circa zwei bis vier Tage Lieferzeit’ sind keine Garantie, dass die Ware dann auch wirklich da ist“, warnt Husemann. In diesem Fall kann die Bestellung auch erst nach fünf oder sechs Tagen ankommen – ohne dass der Händler dafür haften muss. Etwas anders sieht es bei garantierten Lieferdaten aus. Auch hier muss bei Nicht-erhalt der Ware oder nicht fristgerechter Lieferung allerdings eine Nachfrist gesetzt werden. Erst nach deren Ablauf kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
Kann ich meine Ware zu
rückgeben? Ja. Im Onlinehandel gilt das Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden kann. „Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Artikel bei Ihnen angekommen ist“, so Husemann. Es reiche nicht, wenn das Paket bei der Nachbarin abgegeben wurde – es sei denn, die Käuferin hat diese explizit als Wunsch- oder Ersatz-empfängerin angegeben. Gründe müssen im Übrigen nicht angegeben werden. „Ein formloser Zettel mit der Aufschrift ‚Ich widerrufe‘ genügt“, sagt Husemann. Es müssen der Sendung aber auch Formulare der Händler beiliegen.
Was ist mit Bestellungen aus dem
Ausland? Im Eu-ausland gelten weitgehend dieselben Regelungen wie in Deutschland: Auch hier müssen höhere Preise für Expresslieferungen gekennzeichnet werden, es gilt das Widerrufsrecht, und es darf keine Extrakosten für Zahlungen per Kredit- oder Debitkarte geben. Außerhalb der EU greifen manche dieser Rechte allerdings nicht. Hier müssen Verbraucher sich genau informieren, wo der Firmensitz des Versandhändlers ist. „Auch Zölle auf bestimmte Waren können dann noch hinzukommen“, sagt Verbraucherschützerin Husemann. Diese orientieren sich am Herkunftsort der Ware und am Wert.
Was gilt bei Click-and-collect-ange
boten? In der Pandemie gibt es vermehrt Angebote bei denen Produkte zwar online bestellt, aber vor Ort abgeholt werden können, sogenanntes Click and Collect. Die Idee dazu ist in der Pandemie geboren worden: „Für viele kleine Läden ist das ein Notpflaster auf die wirtschaftliche Existenz“, sagt Iwona Husemann. Die rechtliche Lage ist nicht bei allen Click-and-collect-angeboten eindeutig. Wird die Ware online ausgesucht, online bezahlt und dann nur noch im Laden eingesammelt, gilt das laut Verbraucherzentrale wohl als Internetkauf.
Sollte die Ware vor Ort bezahlt werden oder nimmt man spontan weniger mit als vorher ausgesucht, ist die Lage „teilweise schwierig“. Es könnte sich dann – im juristischen Sinne – auch um einen stationären Kauf handeln.