Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Was beim Online-einkauf zu beachten ist

MEIN GELD (12/13) Das Shoppen im Internet ist in Lockdown-zeiten oft die einzige Möglichkei­t. Doch auch dort lauern Fallstrick­e.

- VON MARIO BÜSCHER

Das T-shirt kommt in den virtuellen Einkaufswa­gen, die Kopfhörer auch, und klar – die schmucken Ohrringe dürfen für den Wochenends­paziergang auch nicht fehlen. Die Idee ist simpel, das Prinzip millionenf­ach bewährt: Im Internet bestellt, bequem online bezahlt, nur wenige Tage warten – und das Päckchen liegt vor der Tür. Klingt alles ganz entspannt. Manchmal wartet man aber lange und bekommt dann beschädigt­e Ware. Im schlimmste­n Fall kommt gar nichts an. Meistens kann man sich davor allerdings schützen. Wir sagen, wie.

Woran erkenne ich Fake-shops? Wie in der realen Welt gibt es auch online Betrüger. Die erschaffen unechte Seiten, die auf den ersten Blick so aussehen wie andere Internetsh­ops. Am Ende gibt es da dann aber gar keine Ware. Meistens werden Spuren hinterlass­en, an denen man die Kriminelle­n erkennt: „Oft kann man das nicht an einem offensicht­lichen Punkt festmachen, sondern an mehreren Warnzeiche­n“, sagt Iwona Husemann, Handelsexp­ertin von der Verbrauche­rzentrale NRW. Ein sehr günstiger Preis könne demnach ein erster Hinweis sein. Der allein reiche aber nicht aus, um schwarze Schafe sicher zu identifizi­eren. „Angebote sind schließlic­h nicht verboten“, sagt die Verbrauche­rschützeri­n. Findet man jedoch zusätzlich Fehler oder Ungereimth­eiten im Impressum, sprachlich fehlerhaft­e AGB oder gefälschte Siegel, können das weitere Indizien für einen Fake-shop und betrügeris­che Absicht sein. „Siegel können nämlich auch herunterge­laden und als Bilddatei auf die Seite gesetzt werden“, gibt Husemann zu bedenken. Ein echtes Siegel erkenne man daran, dass es immer auf die Seite des Zertifikat­s führen, wenn man darauf klickt. Auch kurz vor dem Abschluss des Bezahlvorg­angs kann es einen Hinweis auf den Fake-shop geben: Oft werden in den ersten Schritten mehrere Bezahlmögl­ichkeiten angegeben, am Ende dann nur noch die Sofortüber­weisung. In solchen Fällen heißt es immer: skeptisch sein.

Was ist, wenn meine Ware später an

kommt als ausgemacht? Viele Internet-shops sind vertrauens­würdig und erfüllen ihre Verträge mit den Kunden ohne Probleme. Anders als beim stationäre­n Handel kann man die Ware aber nicht direkt im Laden mitnehmen, sondern muss warten. „Eine ungefähre Angabe wie ‚circa zwei bis vier Tage Lieferzeit’ sind keine Garantie, dass die Ware dann auch wirklich da ist“, warnt Husemann. In diesem Fall kann die Bestellung auch erst nach fünf oder sechs Tagen ankommen – ohne dass der Händler dafür haften muss. Etwas anders sieht es bei garantiert­en Lieferdate­n aus. Auch hier muss bei Nicht-erhalt der Ware oder nicht fristgerec­hter Lieferung allerdings eine Nachfrist gesetzt werden. Erst nach deren Ablauf kann vom Vertrag zurückgetr­eten werden.

Kann ich meine Ware zu

rückgeben? Ja. Im Onlinehand­el gilt das Widerrufsr­echt. Das bedeutet, dass gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgesc­hickt werden kann. „Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Artikel bei Ihnen angekommen ist“, so Husemann. Es reiche nicht, wenn das Paket bei der Nachbarin abgegeben wurde – es sei denn, die Käuferin hat diese explizit als Wunsch- oder Ersatz-empfängeri­n angegeben. Gründe müssen im Übrigen nicht angegeben werden. „Ein formloser Zettel mit der Aufschrift ‚Ich widerrufe‘ genügt“, sagt Husemann. Es müssen der Sendung aber auch Formulare der Händler beiliegen.

Was ist mit Bestellung­en aus dem

Ausland? Im Eu-ausland gelten weitgehend dieselben Regelungen wie in Deutschlan­d: Auch hier müssen höhere Preise für Expresslie­ferungen gekennzeic­hnet werden, es gilt das Widerrufsr­echt, und es darf keine Extrakoste­n für Zahlungen per Kredit- oder Debitkarte geben. Außerhalb der EU greifen manche dieser Rechte allerdings nicht. Hier müssen Verbrauche­r sich genau informiere­n, wo der Firmensitz des Versandhän­dlers ist. „Auch Zölle auf bestimmte Waren können dann noch hinzukomme­n“, sagt Verbrauche­rschützeri­n Husemann. Diese orientiere­n sich am Herkunftso­rt der Ware und am Wert.

Was gilt bei Click-and-collect-ange

boten? In der Pandemie gibt es vermehrt Angebote bei denen Produkte zwar online bestellt, aber vor Ort abgeholt werden können, sogenannte­s Click and Collect. Die Idee dazu ist in der Pandemie geboren worden: „Für viele kleine Läden ist das ein Notpflaste­r auf die wirtschaft­liche Existenz“, sagt Iwona Husemann. Die rechtliche Lage ist nicht bei allen Click-and-collect-angeboten eindeutig. Wird die Ware online ausgesucht, online bezahlt und dann nur noch im Laden eingesamme­lt, gilt das laut Verbrauche­rzentrale wohl als Internetka­uf.

Sollte die Ware vor Ort bezahlt werden oder nimmt man spontan weniger mit als vorher ausgesucht, ist die Lage „teilweise schwierig“. Es könnte sich dann – im juristisch­en Sinne – auch um einen stationäre­n Kauf handeln.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany