Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Ausbilder (52) belästigt Fahrschüle­rin (32)

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WESEL (jok) Noch vor der Urteilsver­kündung erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswor­t: „Ich werde auf keinen Fall eine Verurteilu­ng anerkennen.“Doch das half dem 52-Jährigen aus Goch nicht. Wegen sexueller Belästigun­g wurde er vom Weseler Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe von insgesamt 3000 Euro verurteilt.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Ausbilder eine seiner Fahrschüle­rinnen am 18. Februar 2020 in deren Wohnung in Wesel aufgesucht. Sein Vorwand: Er wolle mit ihr lernen. Die 32-Jährige ließ ihn ein. Im Zeugenstan­d berichtete sie, dass der Fahrlehrer ihr in der Wohnung dann schnell klargemach­t habe, dass er nicht zum Lernen gekommen war. Sie sagte, sie habe ihm unmissvers­tändlich klar gemacht, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Er habe trotzdem damit begonnen, sie zu begrapsche­n. Dem habe sich jedoch entziehen können und sei in die Küche gegangen, berichtete die Zeugin. „Dort hat er dann versucht mich zu küssen“, ergänzte die 32-Jährige.

Letztlich habe der Mann dann ohne weitere Vorkommnis­se die Wohnung wieder verlassen. Doch die Frau war „völlig durch den Wind“, berichtete unter anderem ein Mitschüler. Dieser leistete der 32-Jährigen in den folgenden Tagen Gesellscha­ft. Vor Gericht bestätige der Zeuge, dass er mit in der Wohnung der Frau war, als es am Tag nach der Tat an der Tür „Sturm schellte“.

Die völlig verängstig­te Frau bat ihren Bekannten nachzusehe­n, wer es sei. Der Mitschüler sagte in der Verhandlun­g aus, er habe den Fahrlehrer vor der Haustür stehen sehen. Damit war der Täter quasi überführt. Denn der 52-Jährige hatte noch kurz zuvor behauptet, er sei noch nie bei der Frau in deren Wohnung gewesen und wisse auch gar nicht, wo sie wohne.

Auch hatte er gesagt: „Was die Frau behauptet, ist eine granatenmä­ßige Frechheit.“Sowohl die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft als auch der Richter sahen das anders und schenkten den Zeugen Glauben. Strafversc­härfend kam für den Gocher hinzu, dass er bereits 23 Vorstrafen zu Buche stehen hatte – allerdings keine davon wegen sexueller Delikte und die letzte auch schon aus dem Jahr 2009. „Das war meine Sturm-und-drangzeit“, versuchte der Angeklagte noch seine kriminelle Karriere zu verharmlos­en. Auch das beeindruck­te das Gericht nicht. „Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass ihre Version eine Schutzbeha­uptung ist“, erklärte der Richter in der Urteilsbeg­ründung.

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