Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Ausbilder (52) belästigt Fahrschülerin (32)
WESEL (jok) Noch vor der Urteilsverkündung erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswort: „Ich werde auf keinen Fall eine Verurteilung anerkennen.“Doch das half dem 52-Jährigen aus Goch nicht. Wegen sexueller Belästigung wurde er vom Weseler Amtsgericht zu einer Geldstrafe von insgesamt 3000 Euro verurteilt.
Nach Ansicht des Gerichts hatte der Ausbilder eine seiner Fahrschülerinnen am 18. Februar 2020 in deren Wohnung in Wesel aufgesucht. Sein Vorwand: Er wolle mit ihr lernen. Die 32-Jährige ließ ihn ein. Im Zeugenstand berichtete sie, dass der Fahrlehrer ihr in der Wohnung dann schnell klargemacht habe, dass er nicht zum Lernen gekommen war. Sie sagte, sie habe ihm unmissverständlich klar gemacht, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Er habe trotzdem damit begonnen, sie zu begrapschen. Dem habe sich jedoch entziehen können und sei in die Küche gegangen, berichtete die Zeugin. „Dort hat er dann versucht mich zu küssen“, ergänzte die 32-Jährige.
Letztlich habe der Mann dann ohne weitere Vorkommnisse die Wohnung wieder verlassen. Doch die Frau war „völlig durch den Wind“, berichtete unter anderem ein Mitschüler. Dieser leistete der 32-Jährigen in den folgenden Tagen Gesellschaft. Vor Gericht bestätige der Zeuge, dass er mit in der Wohnung der Frau war, als es am Tag nach der Tat an der Tür „Sturm schellte“.
Die völlig verängstigte Frau bat ihren Bekannten nachzusehen, wer es sei. Der Mitschüler sagte in der Verhandlung aus, er habe den Fahrlehrer vor der Haustür stehen sehen. Damit war der Täter quasi überführt. Denn der 52-Jährige hatte noch kurz zuvor behauptet, er sei noch nie bei der Frau in deren Wohnung gewesen und wisse auch gar nicht, wo sie wohne.
Auch hatte er gesagt: „Was die Frau behauptet, ist eine granatenmäßige Frechheit.“Sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch der Richter sahen das anders und schenkten den Zeugen Glauben. Strafverschärfend kam für den Gocher hinzu, dass er bereits 23 Vorstrafen zu Buche stehen hatte – allerdings keine davon wegen sexueller Delikte und die letzte auch schon aus dem Jahr 2009. „Das war meine Sturm-und-drangzeit“, versuchte der Angeklagte noch seine kriminelle Karriere zu verharmlosen. Auch das beeindruckte das Gericht nicht. „Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass ihre Version eine Schutzbehauptung ist“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung.