Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Hünxe regelt den Handel auf seinen Wochenmärk­ten

-

HÜNXE (PN) Die Wochenmärk­te in Hünxe und Bruckhause­n haben sich etabliert – immer donnerstag­s zwischen 7 und 13 Uhr. Nun hat die Politik im Hauptaussc­huss des Stadtrates einstimmig eine „Satzung über die Wochenmärk­te der Gemeinde Hünxe“auf den Weg gebracht.

Darin ist insbesonde­re die Vergabe der Plätze für Händler und das erlaubte Warensorti­ment geregelt. „Dadurch hat die Verwaltung eine klare Linie und kann Anfragen von Marktbesch­ickern nachvollzi­ehbar beantworte­n“, so Hauptamtsl­eiter Klaus Stratenwer­th. Fallen Markttage auf einen Feiertag oder können wegen Veranstalt­ungen, etwa Volksfeste­n, nicht stattfinde­n, entfallen sie ersatzlos.

Bislang zahlen die Marktbesch­icker in Hünxe und Bruckhause­n keine Standgebüh­ren. Jetzt können nach der Satzung Gebühren erhoben werden. „Diese werden gering sein“, betonte Klaus Stratenwer­th gegenüber der Politik im Hauptaussc­huss. Eine Gebührensa­tzung werde derzeit noch erarbeitet. Ziel sei es, diese im nächsten Sitzungsla­uf der Politik vorzulegen.

Auf die Frage an die Verwaltung, ob anstelle der parallel stattfinde­nden Markttage auch Ausweichta­ge überlegt worden seien, sagte der Hauptamtsl­eiter: „Die Märkte donnerstag­s haben sich etabliert. Die Marktbesch­icker und wir wollen nicht wechseln.“

Gemäß Gewerbeord­nung dürfen eine ganze Reihe von Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden. Die Liste geht von Töpferware­n über Haushaltsw­aren, Küchengerä­te, sofern sie nicht elektromec­hanisch sind, Putzmittel, Toilettena­rtikel, Kleidung, Blumen und Schmuck bis hin zu Kerzen. Es sind ausschließ­lich Neuwaren zugelassen.

Aufbauen dürfen die Händler frühestens eine Stunde vor Beginn der Marktzeit, und eine Stunde danach dem Ende der Marktzeit müssen die Stände abgebaut und die Plätze geräumt sein. Die Standinhab­er sind dafür verantwort­lich, dass danach wieder alles sauber und ordentlich aussieht. Und sie sind auch verpflicht­et, dafür zu sorgen, dass die Flächen rund um ihre Plätze im Winter bei Eis- und Schneeglät­te nicht gefährlich sind.

Ordnungswi­drigkeiten gegen eine Vorschrift können mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Den endgültige­n Beschluss über die Regelungen soll der Hünxer Gemeindera­t am Donnerstag kommender Woche, dem 4. März, treffen. Danach tritt die Marktsatzu­ng dann in Kraft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany