Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Hünxe regelt den Handel auf seinen Wochenmärkten
HÜNXE (PN) Die Wochenmärkte in Hünxe und Bruckhausen haben sich etabliert – immer donnerstags zwischen 7 und 13 Uhr. Nun hat die Politik im Hauptausschuss des Stadtrates einstimmig eine „Satzung über die Wochenmärkte der Gemeinde Hünxe“auf den Weg gebracht.
Darin ist insbesondere die Vergabe der Plätze für Händler und das erlaubte Warensortiment geregelt. „Dadurch hat die Verwaltung eine klare Linie und kann Anfragen von Marktbeschickern nachvollziehbar beantworten“, so Hauptamtsleiter Klaus Stratenwerth. Fallen Markttage auf einen Feiertag oder können wegen Veranstaltungen, etwa Volksfesten, nicht stattfinden, entfallen sie ersatzlos.
Bislang zahlen die Marktbeschicker in Hünxe und Bruckhausen keine Standgebühren. Jetzt können nach der Satzung Gebühren erhoben werden. „Diese werden gering sein“, betonte Klaus Stratenwerth gegenüber der Politik im Hauptausschuss. Eine Gebührensatzung werde derzeit noch erarbeitet. Ziel sei es, diese im nächsten Sitzungslauf der Politik vorzulegen.
Auf die Frage an die Verwaltung, ob anstelle der parallel stattfindenden Markttage auch Ausweichtage überlegt worden seien, sagte der Hauptamtsleiter: „Die Märkte donnerstags haben sich etabliert. Die Marktbeschicker und wir wollen nicht wechseln.“
Gemäß Gewerbeordnung dürfen eine ganze Reihe von Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden. Die Liste geht von Töpferwaren über Haushaltswaren, Küchengeräte, sofern sie nicht elektromechanisch sind, Putzmittel, Toilettenartikel, Kleidung, Blumen und Schmuck bis hin zu Kerzen. Es sind ausschließlich Neuwaren zugelassen.
Aufbauen dürfen die Händler frühestens eine Stunde vor Beginn der Marktzeit, und eine Stunde danach dem Ende der Marktzeit müssen die Stände abgebaut und die Plätze geräumt sein. Die Standinhaber sind dafür verantwortlich, dass danach wieder alles sauber und ordentlich aussieht. Und sie sind auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Flächen rund um ihre Plätze im Winter bei Eis- und Schneeglätte nicht gefährlich sind.
Ordnungswidrigkeiten gegen eine Vorschrift können mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Den endgültigen Beschluss über die Regelungen soll der Hünxer Gemeinderat am Donnerstag kommender Woche, dem 4. März, treffen. Danach tritt die Marktsatzung dann in Kraft.