Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Hausmeister aus Wesel zu Geldstrafe verurteilt
Dem 32-jährigen und mehrfach vorbestraften Mann konnten zwei Delikte nachgewiesen werden. Ursprünglich wurden ihm fünf Taten vorgeworfen.
WESEL (RP) Das Verfahren hätte für den Angeklagten weitaus unerfreulicher enden können: Ein mehrfach vorbestrafter 32-jähriger Hausmeister aus Wesel ist am Weseler Amtsgericht wegen Bedrohung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Ursprünglich war er auch wegen drei weiterer Delikte angeklagt, doch nach Ansicht des Schöffengerichts konnten ihm zwei Körperverletzungen sowie ein Wohnungseinbruch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Nachdem zum Prozessauftakt vier Zeugen unentschuldigt der Verhandlung ferngeblieben waren, wurden diese zum Fortsetzungstermin von der Polizei zum Gericht gebracht. Nach den ersten drei – teils unglaubwürdigen – Zeugenaussagen einigten sich die Verfahrensbeteiligten darauf, den Anklagepunkte Wohnungseinbruch-diebstahl sowie den einer Körperverletzung nicht weiter zu verfolgen. Kurios wurde es, als man versuchte, die wahren Hintergründe eines Vorfalls im Straßenverkehr aufzudecken. Laut Anklage sollte der Beschuldigte einem Verwandten mit Pfefferspray durchs geöffnete Autofenster ins Gesicht gesprüht und ihn dabei verletzt haben. Schon am ersten Verhandlungstag hatte jedoch eine unbeteiligte Zeugin die Abläufe anders geschildert und eine Version erzählt, die den Angeklagten wie ein Opfer erscheinen ließ. Demnach sei der Autofahrer mit Vollgas auf den 32-Jährigen zugerast und habe diesen „von seinem Roller geholt“. Der 57-jährige Autofahrer wiederum berichtete im Zeugenstand, er habe den Angeklagten im Rückspiegel gesehen, dann irgendwas ins Auge bekommen, worauf er fast nichts mehr habe sehen können. Dann sei er angefahren und habe sich wohl dabei die Flüssigkeit auch noch ins andere Auge gerieben, was dazu geführt habe, dass er gar nichts mehr sehen konnte. Warum dann plötzlich der Roller unter seinem Auto lag, könne er sich nicht erklären. Der Richter konfrontierte den Zeugen mit der Aussage, er habe bewusst mit seinem Auto den 32-Jährigen mit dessen Roller umgefahren. Darauf entgegnete der Zeuge: „So ein Blödsinn! Ich habe ein sehr starkes Auto mit 300 PS. Wenn ich mit Vollgas über den Roller fahre, bleibt davon nichts mehr übrig.“Das Schöffengericht schenkte diesem Zeugen keinen großen Glauben. „Was Sie hier erzählen, klingt wie ein Märchen.“
Immerhin hatte er auf Nachfrage angegeben, dass er eine Dose in der Hand des Angeklagten gesehen habe, bevor er eine Flüssigkeit ins Gesicht bekommen habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah deshalb den Vorwurf der Körperverletzung als erwiesen an, was das Schöffengericht jedoch anders wertete und den Hausmeister in diesem Punkt freisprach. Unstreitig war, dass der Angeklagte den Roller nicht hätte fahren dürfen, weil er dafür keine Fahrerlaubnis hatte. Eine Bedrohung hatte er eingeräumt. Gegen den Angeklagten sprachen 19 Verurteilungen, er stand zudem unter Bewährung. Für ihn sprach, dass er ein Anti-aggressionstraining machen möchte und die gute Zusammenarbeit mit seinem Bewährungshelfer.