Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kluges Urteil zugunsten künftiger Rentner

- VON ANTJE HÖNING

Die Besteuerun­g der Renten ist seit Jahren ein heißes Eisen. Viele Rentner fühlen sich Pensionäre­n gegenüber benachteil­igt, weil sie ihre Alterseink­ünfte seit der Reform 2005 zunehmend versteuern müssen, obwohl sie die Rentenansp­rüche durch Rentenbeit­räge selbst aufgebaut haben. Auf den ersten Blick mag es scheinen, als ob die klagenden Senioren vor dem Bundesfina­nzhof in München eine Schlappe erlitten haben, denn der wies sie ab. Es gibt kein Geld zurück. Damit können auch die vielen Rentner, die ebenfalls Einspruch gegen ihren Steuerbesc­heid eingelegt hatten, die Hoffnung auf eine Erstattung vom Fiskus wohl begraben. Der Bund der Steuerzahl­er hatte hier noch auf dreistelli­ge Beträge gesetzt.

Dennoch waren die Klagen nicht vergeblich. Denn der Bundesfina­nzhof sieht für die Zukunft sehr wohl die Gefahr einer Doppelbest­euerung und schreibt dem Fiskus nun eine konkrete Formel vor. Ziel ist es, wie von der Verfassung gefordert, eine Doppelbest­euerung zu vermeiden. Daher geben die obersten Steuerrich­ter nun vor: Die Summe der voraussich­tlich steuerfrei bleibenden Renten muss mindestens so hoch sein wie die Summe der aus versteuert­em Einkommen gezahlten Beiträge. Zudem legen die Richter dem Fiskus Ketten an: So darf dieser künftig weder den Grundfreib­etrag noch Krankenkas­sen-beiträge einbeziehe­n, um auf dem Papier eine Doppelbest­euerung zu vermeiden. Und er muss die höhere Lebenserwa­rtung von Frauen berücksich­tigen, bei ihnen ist die Gefahr einer Doppelbest­euerung durch die längere Rentenzeit besonders hoch. Am Ende ist das Urteil eine Schlappe für den Bundesfina­nzminister. Er muss die Formel der Richter umsetzen und mit geringeren Steuereinn­ahmen in der Zukunft planen. Heute Berufstäti­ge können sich bei den Klägern bedanken. BERICHT ENTLASTUNG FÜR KÜNFTIGE RENTNER, WIRTSCHAFT

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