Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kluges Urteil zugunsten künftiger Rentner
Die Besteuerung der Renten ist seit Jahren ein heißes Eisen. Viele Rentner fühlen sich Pensionären gegenüber benachteiligt, weil sie ihre Alterseinkünfte seit der Reform 2005 zunehmend versteuern müssen, obwohl sie die Rentenansprüche durch Rentenbeiträge selbst aufgebaut haben. Auf den ersten Blick mag es scheinen, als ob die klagenden Senioren vor dem Bundesfinanzhof in München eine Schlappe erlitten haben, denn der wies sie ab. Es gibt kein Geld zurück. Damit können auch die vielen Rentner, die ebenfalls Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt hatten, die Hoffnung auf eine Erstattung vom Fiskus wohl begraben. Der Bund der Steuerzahler hatte hier noch auf dreistellige Beträge gesetzt.
Dennoch waren die Klagen nicht vergeblich. Denn der Bundesfinanzhof sieht für die Zukunft sehr wohl die Gefahr einer Doppelbesteuerung und schreibt dem Fiskus nun eine konkrete Formel vor. Ziel ist es, wie von der Verfassung gefordert, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Daher geben die obersten Steuerrichter nun vor: Die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Renten muss mindestens so hoch sein wie die Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Beiträge. Zudem legen die Richter dem Fiskus Ketten an: So darf dieser künftig weder den Grundfreibetrag noch Krankenkassen-beiträge einbeziehen, um auf dem Papier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Und er muss die höhere Lebenserwartung von Frauen berücksichtigen, bei ihnen ist die Gefahr einer Doppelbesteuerung durch die längere Rentenzeit besonders hoch. Am Ende ist das Urteil eine Schlappe für den Bundesfinanzminister. Er muss die Formel der Richter umsetzen und mit geringeren Steuereinnahmen in der Zukunft planen. Heute Berufstätige können sich bei den Klägern bedanken. BERICHT ENTLASTUNG FÜR KÜNFTIGE RENTNER, WIRTSCHAFT