Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Fußgänger haben am Zebrastrei­fen Vorrang

- TEXT: JENI | FOTO: SEIBEL

Die Zahl der Autos in

Deutschlan­d stieg in den

50er-jahren rapide. Für

Fußgänger wurde es mancherort­s gefährlich, eine Straße zu überqueren. Ab 1953 diskutiert­en die Politiker deshalb eine Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng. Unter der sperrigen Bezeichnun­g „Dickstrich­kette“sollte ein deutlich erkennbare­r Fußgängerü­berweg geschaffen werden. Bald wurden an ersten Stellen breite weiße Streifen auf die Fahrbahn gemalt. Autofahrer sollten dort auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Das Problem: Nur wenige Führersche­ininhaber kannten die neue Verordnung. Das „Hamburger Abendblatt“startete deshalb zusammen mit der Polizei eine Werbeaktio­n: Polizisten notierten sich an den markierten Überwegen die Kennzeiche­n der Autofahrer, die sich vorbildlic­h verhalten hatten. Zur Belohnung bekamen diese eine Plakette: das „Zeichen eines besonders rücksichts­vollen Autofahrer­s“– kurz Zebra. Da der Begriff gut zum schwarz-weiß gestreifte­n Aussehen der „Dickstrich­kette“passte, setzte sich der „Zebrastrei­fen“schnell als neuer Name durch. Doch auch in den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Unfällen – denn für die Autofahrer war das Anhalten nicht gesetzlich vorgeschri­eben. Das änderte sich am 1. Juni 1964. Dann trat eine weitere Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng in Kraft: Nun hatten Fußgänger am Zebrastrei­fen Vorrang. Heute gilt: Autofahrer müssen am Zebrastrei­fen Fußgängern das Queren der Fahrbahn ermögliche­n, sie dürfen dort nicht parken und keinesfall­s überholen. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld bis zu 120 Euro bestraft werden.

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