Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Fußgänger haben am Zebrastreifen Vorrang
Die Zahl der Autos in
Deutschland stieg in den
50er-jahren rapide. Für
Fußgänger wurde es mancherorts gefährlich, eine Straße zu überqueren. Ab 1953 diskutierten die Politiker deshalb eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Unter der sperrigen Bezeichnung „Dickstrichkette“sollte ein deutlich erkennbarer Fußgängerüberweg geschaffen werden. Bald wurden an ersten Stellen breite weiße Streifen auf die Fahrbahn gemalt. Autofahrer sollten dort auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Das Problem: Nur wenige Führerscheininhaber kannten die neue Verordnung. Das „Hamburger Abendblatt“startete deshalb zusammen mit der Polizei eine Werbeaktion: Polizisten notierten sich an den markierten Überwegen die Kennzeichen der Autofahrer, die sich vorbildlich verhalten hatten. Zur Belohnung bekamen diese eine Plakette: das „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“– kurz Zebra. Da der Begriff gut zum schwarz-weiß gestreiften Aussehen der „Dickstrichkette“passte, setzte sich der „Zebrastreifen“schnell als neuer Name durch. Doch auch in den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Unfällen – denn für die Autofahrer war das Anhalten nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das änderte sich am 1. Juni 1964. Dann trat eine weitere Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft: Nun hatten Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang. Heute gilt: Autofahrer müssen am Zebrastreifen Fußgängern das Queren der Fahrbahn ermöglichen, sie dürfen dort nicht parken und keinesfalls überholen. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld bis zu 120 Euro bestraft werden.