Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Gleiche Interessen auf beiden Seiten
Marcus Weeres, Niederlassungsleiter Neuss der I.C.M. Independent Capital Management Gmbh, klärt über Vergütungsmodelle bei der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung auf.
Herr Weeres, zumindest auf professioneller Ebene verdienen jede gute Anlageberatung und Vermögensverwaltung eine angemessene Bezahlung. Wie erfolgt diese bei der klassischen Betreuung durch die Hausbank?
MARCUS WEERES: Sieht man von der beratungsfreien Orderausführung einmal ab, gibt es im Wertpapierbereich zwei Betreuungsformen, die die Bank gegenüber dem Kunden erbringen kann. Dies ist zum einen die Anlageberatung, in deren Zusammenhang Kaufprovisionen zum Tragen kommen. Das können beim Erwerb eines aktiv gemanagten Investmentfonds im Extremfall bis zu sechs Prozent Ausgabeaufschlag sein, der in Gänze an die Bank fließt. Hinzu kommen Management-fees auf Produktebene, die sich Bank und
Fondsgesellschaft teilen, und die sich am oberen Ende der Spanne bis auf 2,5 Prozent p.a. belaufen können. Die zweite Form ist die Vermögensverwaltung. Ihre Vergütung orientiert sich bei der Bank in der Regel am betreuten Anlagevolumen und beträgt meist zwischen 1,5 und 2,5 Prozent, kann bei größeren Vermögen aber nach unten verhandelt werden. Hinzukommen wiederum die oben genannten Kosten. Insgesamt sind die Empfehlungen vieler Banken deshalb stark umsatzgetrieben.
Bei unabhängigen Vermögensverwaltern besteht dieses Problem nicht?
WEERES: Unabhängige Vermögensverwalter wie die I.C.M. unterliegen einem sogenannten Provisionsverbot. Würden wir uns von Dritten Provisionen, Zuwendungen oder Vorteile irgendeiner Art zukommen lassen, würden wir damit unsere Lizenz gefährden beziehungsweise verlieren. Das Thema Provision ist als Motiv zum Kauf oder Verkauf beim Vermögensverwalter damit nicht gegeben.
Zu verschenken hat aber auch Ihre Zunft nichts. Welche Kosten fallen für die Kunden denn dann alternativ an? WEERES: Der Vermögensverwalter ist natürlich auch ein Kaufmann. Er lebt von dem Vermögensverwaltungshonorar, das er vom Kunden erhält. Es besteht aus einer volumenabhängigen Komponente von circa einem bis 1,5 Prozent des verwalteten Vermögens. Dieses Fixum reduziert sich, wenn ergänzend eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wird. Das
Erfolgshonorar berechnet sich nach allen anfallenden Kosten und unterliegt seriöserweise dem High-water-mark-prinzip. Es greift damit erst, wenn eventuelle Verluste aus den Vorjahren wieder aufgeholt worden sind. Hierdurch ergeben sich natürlich eine hohe Leistungsmotivation des Vermögensverwalters sowie das Bemühen, extern anfallende Kosten für den Kunden möglichst gering zu halten. Verwalter und Anleger haben damit gleichgerichtete Interessen.
Besteht bei erfolgsabhängiger Bezahlung nicht die Gefahr, dass der Vermögensverwalter zu aggressiv agiert? Geht alles gut, gibt es eine Prämie, für Fehlgriffe zahlt der Kunde mit Vermögensverlusten.
WEERES: Grundsätzlich sind die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter auf sehr lange Zeiträume angelegt. Dazu kommt es nur, wenn der Anleger mit der erbrachten Leistung zufrieden ist und sich nicht übervorteilt fühlt. Davon abgesehen wird die Anlagestrategie im Vermögensverwaltungsvertrag schriftlich festgelegt. Die vereinbarte Anlagestrategie ist der Deckel des Risikos, welches bei der Wertpapieranlage vom Verwalter eingegangen werden darf.
Wie kann sich der Kunde über die anfallenden Kosten informieren?
WEERES: Da das Kostengeflecht alles andere als transparent ist, hat der Gesetzgeber Anfang 2018 die Pflicht zu einer Ex-ante- und zu einer Ex-post-berichterstattung erlassen. Banken und Vermögensverwalter sind damit verpflichtet, den Kunden vor einer Transaktion, insbesondere aber auch noch einmal in gebündelter Form nach dem Jahresende schriftlich über die anfallenden beziehungsweise alle angefallenen Kosten zu informieren. Häufig verstecken Banken die Ex-post-angaben jedoch in einem umfangreichen Konvolut an Informationen. Dem Anleger empfiehlt es sich dennoch, die Mühe auf sich zu nehmen und in den übermittelten Unterlagen hiernach zu suchen. Dabei ist zu bedenken, dass bei der geringen Risikobereitschaft, die viele Anleger an den Tag legen, durch ein effizientes und interessengleiches Kostenmanagement die jährliche Rendite oftmals verdoppelt werden kann.