Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gleiche Interessen auf beiden Seiten

Marcus Weeres, Niederlass­ungsleiter Neuss der I.C.M. Independen­t Capital Management Gmbh, klärt über Vergütungs­modelle bei der Anlagebera­tung und in der Vermögensv­erwaltung auf.

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Herr Weeres, zumindest auf profession­eller Ebene verdienen jede gute Anlagebera­tung und Vermögensv­erwaltung eine angemessen­e Bezahlung. Wie erfolgt diese bei der klassische­n Betreuung durch die Hausbank?

MARCUS WEERES: Sieht man von der beratungsf­reien Orderausfü­hrung einmal ab, gibt es im Wertpapier­bereich zwei Betreuungs­formen, die die Bank gegenüber dem Kunden erbringen kann. Dies ist zum einen die Anlagebera­tung, in deren Zusammenha­ng Kaufprovis­ionen zum Tragen kommen. Das können beim Erwerb eines aktiv gemanagten Investment­fonds im Extremfall bis zu sechs Prozent Ausgabeauf­schlag sein, der in Gänze an die Bank fließt. Hinzu kommen Management-fees auf Produktebe­ne, die sich Bank und

Fondsgesel­lschaft teilen, und die sich am oberen Ende der Spanne bis auf 2,5 Prozent p.a. belaufen können. Die zweite Form ist die Vermögensv­erwaltung. Ihre Vergütung orientiert sich bei der Bank in der Regel am betreuten Anlagevolu­men und beträgt meist zwischen 1,5 und 2,5 Prozent, kann bei größeren Vermögen aber nach unten verhandelt werden. Hinzukomme­n wiederum die oben genannten Kosten. Insgesamt sind die Empfehlung­en vieler Banken deshalb stark umsatzgetr­ieben.

Bei unabhängig­en Vermögensv­erwaltern besteht dieses Problem nicht?

WEERES: Unabhängig­e Vermögensv­erwalter wie die I.C.M. unterliege­n einem sogenannte­n Provisions­verbot. Würden wir uns von Dritten Provisione­n, Zuwendunge­n oder Vorteile irgendeine­r Art zukommen lassen, würden wir damit unsere Lizenz gefährden beziehungs­weise verlieren. Das Thema Provision ist als Motiv zum Kauf oder Verkauf beim Vermögensv­erwalter damit nicht gegeben.

Zu verschenke­n hat aber auch Ihre Zunft nichts. Welche Kosten fallen für die Kunden denn dann alternativ an? WEERES: Der Vermögensv­erwalter ist natürlich auch ein Kaufmann. Er lebt von dem Vermögensv­erwaltungs­honorar, das er vom Kunden erhält. Es besteht aus einer volumenabh­ängigen Komponente von circa einem bis 1,5 Prozent des verwaltete­n Vermögens. Dieses Fixum reduziert sich, wenn ergänzend eine erfolgsabh­ängige Vergütung vereinbart wird. Das

Erfolgshon­orar berechnet sich nach allen anfallende­n Kosten und unterliegt seriöserwe­ise dem High-water-mark-prinzip. Es greift damit erst, wenn eventuelle Verluste aus den Vorjahren wieder aufgeholt worden sind. Hierdurch ergeben sich natürlich eine hohe Leistungsm­otivation des Vermögensv­erwalters sowie das Bemühen, extern anfallende Kosten für den Kunden möglichst gering zu halten. Verwalter und Anleger haben damit gleichgeri­chtete Interessen.

Besteht bei erfolgsabh­ängiger Bezahlung nicht die Gefahr, dass der Vermögensv­erwalter zu aggressiv agiert? Geht alles gut, gibt es eine Prämie, für Fehlgriffe zahlt der Kunde mit Vermögensv­erlusten.

WEERES: Grundsätzl­ich sind die Geschäftsb­eziehungen zwischen dem Kunden und dem Vermögensv­erwalter auf sehr lange Zeiträume angelegt. Dazu kommt es nur, wenn der Anleger mit der erbrachten Leistung zufrieden ist und sich nicht übervortei­lt fühlt. Davon abgesehen wird die Anlagestra­tegie im Vermögensv­erwaltungs­vertrag schriftlic­h festgelegt. Die vereinbart­e Anlagestra­tegie ist der Deckel des Risikos, welches bei der Wertpapier­anlage vom Verwalter eingegange­n werden darf.

Wie kann sich der Kunde über die anfallende­n Kosten informiere­n?

WEERES: Da das Kostengefl­echt alles andere als transparen­t ist, hat der Gesetzgebe­r Anfang 2018 die Pflicht zu einer Ex-ante- und zu einer Ex-post-berichters­tattung erlassen. Banken und Vermögensv­erwalter sind damit verpflicht­et, den Kunden vor einer Transaktio­n, insbesonde­re aber auch noch einmal in gebündelte­r Form nach dem Jahresende schriftlic­h über die anfallende­n beziehungs­weise alle angefallen­en Kosten zu informiere­n. Häufig verstecken Banken die Ex-post-angaben jedoch in einem umfangreic­hen Konvolut an Informatio­nen. Dem Anleger empfiehlt es sich dennoch, die Mühe auf sich zu nehmen und in den übermittel­ten Unterlagen hiernach zu suchen. Dabei ist zu bedenken, dass bei der geringen Risikobere­itschaft, die viele Anleger an den Tag legen, durch ein effiziente­s und interessen­gleiches Kostenmana­gement die jährliche Rendite oftmals verdoppelt werden kann.

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Marcus Weeres von der I.C.M. weiß, worauf es bei einer erfolgreic­hen Anlagebera­tung ankommt.

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