Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Staatsanwaltschaft für Umweltdelikte gefordert
DÜSSELDORF (maxi) Seit Monaten muss sich die Landesregierung drängende Fragen der Opposition rund um die Auflösung der Stabsstelle für Umweltkriminalität im Jahr 2017 gefallen lassen. Nun schlägt die Grünen-landtagsfraktion vor, eigene Schwerpunkt-staatsanwaltschaften für Umweltkriminalität ins Leben zu rufen. Der Grünen-abgeordnete Norwich Rüße sagte unserer Redaktion, im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss habe es Hinweise von einem Kriminalbeamten gegeben, dass man durch den Wegfall der Stabsstelle „im luftleeren Raum“agiere. Die Idee der Stabsstelle sei durchaus richtig gewesen, in der Realität sei sie aber zu klein aufgestellt gewesen. Rüße verwies darauf, dass das Umweltbundesamt bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen habe, dass es in diesem Bereich Defizite bei den Ermittlungen gebe. Rüße fügte hinzu, dass es in Brandenburg längst eine vergleichbare Staatsanwaltschaft gebe.
In ihrem Antrag fordern die Grünen, die Behörde solle mit landesweiter Ermittlungsbefugnis ausgestattet werden und bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und auch bei großangelegten illegalen Abfallentsorgungen tätig werden. Zugleich solle eine Querschnittsabteilung im Umweltministerium eingerichtet werden, die unter anderem die beteiligten Akteure wie Umweltbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften vernetze. Auch solle das Land mehr Personal für die Umweltbehörden und die Bezirksregierungen zur Verfügung stellen.
Ein Sprecher des Nrw-umweltministeriums sagte, schon heute bestünden 19 Sonderdezernate in den Staatsanwaltschaften, die sowohl bei Umweltdelikten als auch Lebensmitteldelikten ermittelten: „Die Strukturen der Zusammenarbeit sind etabliert und haben sich bewährt.“Das für die Staatsanwaltschaften zuständige Justizministerium erklärte, die Einrichtung von Schwerpunkt-staatsanwaltschaften sei bereits unter der Vorgängerregierung unter Einbeziehung der Praxis geprüft und für nicht erforderlich gehalten worden. „Wir teilen diese Bewertung“, so ein Sprecher. Die staatsanwaltschaftliche Praxis habe von größeren Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Umweltschutzverfahren weder in personeller noch in fachlicher Hinsicht berichtet.