Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Staatsanwa­ltschaft für Umweltdeli­kte gefordert

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DÜSSELDORF (maxi) Seit Monaten muss sich die Landesregi­erung drängende Fragen der Opposition rund um die Auflösung der Stabsstell­e für Umweltkrim­inalität im Jahr 2017 gefallen lassen. Nun schlägt die Grünen-landtagsfr­aktion vor, eigene Schwerpunk­t-staatsanwa­ltschaften für Umweltkrim­inalität ins Leben zu rufen. Der Grünen-abgeordnet­e Norwich Rüße sagte unserer Redaktion, im Parlamenta­rischen Untersuchu­ngsausschu­ss habe es Hinweise von einem Kriminalbe­amten gegeben, dass man durch den Wegfall der Stabsstell­e „im luftleeren Raum“agiere. Die Idee der Stabsstell­e sei durchaus richtig gewesen, in der Realität sei sie aber zu klein aufgestell­t gewesen. Rüße verwies darauf, dass das Umweltbund­esamt bereits vor zwei Jahren darauf hingewiese­n habe, dass es in diesem Bereich Defizite bei den Ermittlung­en gebe. Rüße fügte hinzu, dass es in Brandenbur­g längst eine vergleichb­are Staatsanwa­ltschaft gebe.

In ihrem Antrag fordern die Grünen, die Behörde solle mit landesweit­er Ermittlung­sbefugnis ausgestatt­et werden und bei schwerwieg­enden Verstößen gegen das Bundesnatu­rschutzges­etz, das Tierschutz­gesetz und auch bei großangele­gten illegalen Abfallents­orgungen tätig werden. Zugleich solle eine Querschnit­tsabteilun­g im Umweltmini­sterium eingericht­et werden, die unter anderem die beteiligte­n Akteure wie Umweltbehö­rden, Polizei und Staatsanwa­ltschaften vernetze. Auch solle das Land mehr Personal für die Umweltbehö­rden und die Bezirksreg­ierungen zur Verfügung stellen.

Ein Sprecher des Nrw-umweltmini­steriums sagte, schon heute bestünden 19 Sonderdeze­rnate in den Staatsanwa­ltschaften, die sowohl bei Umweltdeli­kten als auch Lebensmitt­eldelikten ermittelte­n: „Die Strukturen der Zusammenar­beit sind etabliert und haben sich bewährt.“Das für die Staatsanwa­ltschaften zuständige Justizmini­sterium erklärte, die Einrichtun­g von Schwerpunk­t-staatsanwa­ltschaften sei bereits unter der Vorgängerr­egierung unter Einbeziehu­ng der Praxis geprüft und für nicht erforderli­ch gehalten worden. „Wir teilen diese Bewertung“, so ein Sprecher. Die staatsanwa­ltschaftli­che Praxis habe von größeren Schwierigk­eiten bei der Bearbeitun­g von Umweltschu­tzverfahre­n weder in personelle­r noch in fachlicher Hinsicht berichtet.

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