Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Der Haken beim Basiskonto

Seit fünf Jahren gibt es den Anspruch auf ein solches Konto. Banken und Sparkassen dürfen es Antragstel­lern nur in seltenen Fällen verwehren. Aber kostenlos gewähren sie es nicht. Bei manchen sind die Gebühren sogar extrem hoch.

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Mehr als 107 Millionen Girokonten gab es nach Berechnung­en der Deutschen Bundesbank Ende 2019 in Deutschlan­d. Bei rund 760.000 – also nicht einmal einem Prozent – von ihnen handelte es sich nach Angaben der Finanzaufs­ichtsbehör­de Bafin um ein sogenannte­s Basiskonto. Doch diese Dreivierte­lmillion Menschen sind jene, die die größten Probleme mit der Eröffnung eines Girokontos haben können. Wir erklären, worum es bei dieser Kontoform geht und wie die Voraussetz­ungen dafür sind.

Idee Seit Inkrafttre­ten des Zahlungsko­ntengesetz­es 2016, mit dem eine Richtlinie der Europäisch­en Union umgesetzt wurde, ist jede Bank oder Sparkasse in Deutschlan­d verpflicht­et, ein Basiskonto anzubieten. Das heißt: Es gibt einen gesetzlich­en Anspruch auf ein solches Konto – auch für Bürger, die kein regelmäßig­es

Einkommen beispielsw­eise aus eigener Arbeit haben: Sozialhilf­eempfänger, Wohnungslo­se, Flüchtling­e. Der Zweck: Sie sollen ihren Zahlungsve­rkehr abwickeln können wie alle anderen Kunden der Institute. Schließlic­h gibt es jede Menge Zahlungsvo­rgänge, die ohne Konto nicht denkbar sind. Entstanden ist das Modell auch vor dem Hintergrun­d, dass es immer wieder Fälle gegeben hatte, in denen Menschen aus den oben erwähnten Gruppen ein Girokonto verweigert worden war.

Konto Beim Basiskonto, das im allgemeine­n Sprachgebr­auch auch Konto für jedermann genannt wird, handelt es sich um ein normales Girokonto. Aber es wird ausschließ­lich auf Guthabenba­sis geführt, während man bei den üblichen Girokonten ja auch ins Minus rutschen kann und in diesem Fall Überziehun­gszinsen zahlt. Ansonsten können auch die Inhaber von Basiskonte­n alle grundlegen­den Funktionen des Girokontos nutzen: Sie können Überweisun­gen ausführen, Dauerauftr­äge einrichten, Online-banking betreiben, Geld ziehen. Die Kreditkart­e entfällt allerdings ebenso wie die Möglichkei­t, das Konto zu überziehen.

Kritik Kontoführu­ngsgebühre­n für Basiskonte­n sollten nicht allzu hoch sein. Das Problem: Der Gesetzgebe­r hat es versäumt, klar festzulege­n, wie viel ein Basiskonto kosten darf. Er spricht nur von „angemessen­en“Preisen. „Dies führt häufig zu überteuert­en Basiskonte­n, die sich die oftmals einkommens­schwachen Kunden kaum leisten können“, heißt es seitens der Verbrauche­rzentrale NRW. Manchmal in dreistelli­ger Höhe pro Jahr. Das löst Empörung aus: „Der Zugang zu einem Konto darf keine Frage des Geldbeutel­s sein, denn es ist essenziell“, sagt Julian Merzbacher vom Verein Bürgerbewe­gung Finanzwend­e.

Während er und die Verbrauche­rschützer die Gebührenhö­he mancher Anbieter anprangern, begründen Geldhäuser höhere Preise meist mit einem Mehraufwan­d für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlic­hen Girokonto.

Wer sich als Verbrauche­r indes nicht sicher ist, ob sein Basiskonto zu teuer ist, kann sich mit der zuständige­n Schlichtun­gsstelle bei der Bank oder Sparkasse in Verbindung setzen „und die Angelegenh­eit kostenlos überprüfen lassen“, so der undesverba­nd deutscher Banken als Sprachrohr der Privatbank­en.

Urteil Der Bundesgeri­chtshof hat am 30. Juni des vergangene­n Jahres gegen die Deutsche Bank geurteilt: Ein monatliche­r Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisun­g im Rahmen eines Basiskonto­s seien zu hoch und damit unwirksam, urteilten die Karlsruher Richter damals (Az.: XI ZR 119/19).

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