Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Der Haken beim Basiskonto
Seit fünf Jahren gibt es den Anspruch auf ein solches Konto. Banken und Sparkassen dürfen es Antragstellern nur in seltenen Fällen verwehren. Aber kostenlos gewähren sie es nicht. Bei manchen sind die Gebühren sogar extrem hoch.
DÜSSELDORF Mehr als 107 Millionen Girokonten gab es nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank Ende 2019 in Deutschland. Bei rund 760.000 – also nicht einmal einem Prozent – von ihnen handelte es sich nach Angaben der Finanzaufsichtsbehörde Bafin um ein sogenanntes Basiskonto. Doch diese Dreiviertelmillion Menschen sind jene, die die größten Probleme mit der Eröffnung eines Girokontos haben können. Wir erklären, worum es bei dieser Kontoform geht und wie die Voraussetzungen dafür sind.
Idee Seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes 2016, mit dem eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt wurde, ist jede Bank oder Sparkasse in Deutschland verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten. Das heißt: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf ein solches Konto – auch für Bürger, die kein regelmäßiges
Einkommen beispielsweise aus eigener Arbeit haben: Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose, Flüchtlinge. Der Zweck: Sie sollen ihren Zahlungsverkehr abwickeln können wie alle anderen Kunden der Institute. Schließlich gibt es jede Menge Zahlungsvorgänge, die ohne Konto nicht denkbar sind. Entstanden ist das Modell auch vor dem Hintergrund, dass es immer wieder Fälle gegeben hatte, in denen Menschen aus den oben erwähnten Gruppen ein Girokonto verweigert worden war.
Konto Beim Basiskonto, das im allgemeinen Sprachgebrauch auch Konto für jedermann genannt wird, handelt es sich um ein normales Girokonto. Aber es wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, während man bei den üblichen Girokonten ja auch ins Minus rutschen kann und in diesem Fall Überziehungszinsen zahlt. Ansonsten können auch die Inhaber von Basiskonten alle grundlegenden Funktionen des Girokontos nutzen: Sie können Überweisungen ausführen, Daueraufträge einrichten, Online-banking betreiben, Geld ziehen. Die Kreditkarte entfällt allerdings ebenso wie die Möglichkeit, das Konto zu überziehen.
Kritik Kontoführungsgebühren für Basiskonten sollten nicht allzu hoch sein. Das Problem: Der Gesetzgeber hat es versäumt, klar festzulegen, wie viel ein Basiskonto kosten darf. Er spricht nur von „angemessenen“Preisen. „Dies führt häufig zu überteuerten Basiskonten, die sich die oftmals einkommensschwachen Kunden kaum leisten können“, heißt es seitens der Verbraucherzentrale NRW. Manchmal in dreistelliger Höhe pro Jahr. Das löst Empörung aus: „Der Zugang zu einem Konto darf keine Frage des Geldbeutels sein, denn es ist essenziell“, sagt Julian Merzbacher vom Verein Bürgerbewegung Finanzwende.
Während er und die Verbraucherschützer die Gebührenhöhe mancher Anbieter anprangern, begründen Geldhäuser höhere Preise meist mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto.
Wer sich als Verbraucher indes nicht sicher ist, ob sein Basiskonto zu teuer ist, kann sich mit der zuständigen Schlichtungsstelle bei der Bank oder Sparkasse in Verbindung setzen „und die Angelegenheit kostenlos überprüfen lassen“, so der undesverband deutscher Banken als Sprachrohr der Privatbanken.
Urteil Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juni des vergangenen Jahres gegen die Deutsche Bank geurteilt: Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos seien zu hoch und damit unwirksam, urteilten die Karlsruher Richter damals (Az.: XI ZR 119/19).