Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Wer zahlt Schaden? Verwirrung im Finanzausschuss
SCHERMBECK (jok) Eigentlich wollte sich der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Schermbeck am Mittwoch im öffentlichen Teil mit einem Haftpflichtschaden bei einer durch die Gemeinde angemieteten Wohnung beschäftigen. Doch dann meldete sich der Bfb-vorsitzende Klaus Roth zu Wort. „Wenn man einige Dinge dazu noch erfahren möchte: Mietzins, Baujahr des Gebäudes, Größe der Wohnung? Wie lange haben die Mieter dort gewohnt? Ist das nun öffentlich oder nichtöffentlich? Das ist meiner Überzeugung nach nichtöffentlich“, erklärte Roth. Darauf Bürgermeister Mike Rexforth: „Wenn diese Informationen gewünscht werden, auf die wir nicht vorbereitet sind, weil wir darauf keinen Hinweis bekommen haben, dann sind wir im nicht öffentlichen Teil, weil es um Vertragsangelegenheiten sind.“Er bot an „die Unterlagen zu holen“. Leicht verstimmt ergänzte Kämmerer Frank Hindricksen: „Ich kann versuchen, an die Informationen zu kommen. Aber Herr Roth, das muss ich an dieser Stelle einfach mal sagen: Da wäre ein Telefonanruf im Vorfeld schon sehr hilfreich gewesen.“
Umgehend wurde der Tagesordnungspunkt folglich in den nichtöffentlichen Teil verschoben – sehr zum Unmut eines Bürgers und einer Pressevertreterin, die extra wegen dieses Tagesordnungspunktes zur Sitzung gekommen waren. Das erkannte auch Simon Bremer (FDP), der sich zu Wort meldete: „Weil ein Bürger extra zu diesem Tagesordnungspunkt da war und jetzt den Saal verlassen hat, möchte ich anregen, dass man solche Sachen demnächst im Vorfeld klärt. Unserer Ansicht nach ist eine Beschlussfassung zu finden, deshalb ist man in den öffentlichen Teil gegangen. Wenn aber Hinweise kommen, dass vertragsrelevante Daten hier diskutiert werden sollen, ist ganz klar, dass dies im nichtöffentlichen Teil stattfindet.“Bremer entgegnete mit deutlichem Seitenhieb auf Roth: „Aber auch das hätte man vorher klären können – jetzt nicht von Seiten der Verwaltung.“
Und darum geht es: Die Fraktion der Grünen hatten beantragt, bei dem besagten Haftpflichtschadensfall die Schadensregulierung über das von der Versicherung hinausgehende Maß vorzunehmen und die nicht von der Versicherung übernommenen Reparaturkosten zu zahlen. Die Gemeinde hatte die Wohnung von einer privaten Person angemietet und zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Der Vermieter hatte danach Schimmel in der Wohnung festgestellt und den Schaden der Gemeinde als Mieterin gemeldet. Deren Versicherung will aber nicht alle gemeldeten Kosten übernehmen.