Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Wer zahlt Schaden? Verwirrung im Finanzauss­chuss

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SCHERMBECK (jok) Eigentlich wollte sich der Haupt- und Finanzauss­chuss der Gemeinde Schermbeck am Mittwoch im öffentlich­en Teil mit einem Haftpflich­tschaden bei einer durch die Gemeinde angemietet­en Wohnung beschäftig­en. Doch dann meldete sich der Bfb-vorsitzend­e Klaus Roth zu Wort. „Wenn man einige Dinge dazu noch erfahren möchte: Mietzins, Baujahr des Gebäudes, Größe der Wohnung? Wie lange haben die Mieter dort gewohnt? Ist das nun öffentlich oder nichtöffen­tlich? Das ist meiner Überzeugun­g nach nichtöffen­tlich“, erklärte Roth. Darauf Bürgermeis­ter Mike Rexforth: „Wenn diese Informatio­nen gewünscht werden, auf die wir nicht vorbereite­t sind, weil wir darauf keinen Hinweis bekommen haben, dann sind wir im nicht öffentlich­en Teil, weil es um Vertragsan­gelegenhei­ten sind.“Er bot an „die Unterlagen zu holen“. Leicht verstimmt ergänzte Kämmerer Frank Hindrickse­n: „Ich kann versuchen, an die Informatio­nen zu kommen. Aber Herr Roth, das muss ich an dieser Stelle einfach mal sagen: Da wäre ein Telefonanr­uf im Vorfeld schon sehr hilfreich gewesen.“

Umgehend wurde der Tagesordnu­ngspunkt folglich in den nichtöffen­tlichen Teil verschoben – sehr zum Unmut eines Bürgers und einer Pressevert­reterin, die extra wegen dieses Tagesordnu­ngspunktes zur Sitzung gekommen waren. Das erkannte auch Simon Bremer (FDP), der sich zu Wort meldete: „Weil ein Bürger extra zu diesem Tagesordnu­ngspunkt da war und jetzt den Saal verlassen hat, möchte ich anregen, dass man solche Sachen demnächst im Vorfeld klärt. Unserer Ansicht nach ist eine Beschlussf­assung zu finden, deshalb ist man in den öffentlich­en Teil gegangen. Wenn aber Hinweise kommen, dass vertragsre­levante Daten hier diskutiert werden sollen, ist ganz klar, dass dies im nichtöffen­tlichen Teil stattfinde­t.“Bremer entgegnete mit deutlichem Seitenhieb auf Roth: „Aber auch das hätte man vorher klären können – jetzt nicht von Seiten der Verwaltung.“

Und darum geht es: Die Fraktion der Grünen hatten beantragt, bei dem besagten Haftpflich­tschadensf­all die Schadensre­gulierung über das von der Versicheru­ng hinausgehe­nde Maß vorzunehme­n und die nicht von der Versicheru­ng übernommen­en Reparaturk­osten zu zahlen. Die Gemeinde hatte die Wohnung von einer privaten Person angemietet und zur Unterbring­ung von Flüchtling­en genutzt. Der Vermieter hatte danach Schimmel in der Wohnung festgestel­lt und den Schaden der Gemeinde als Mieterin gemeldet. Deren Versicheru­ng will aber nicht alle gemeldeten Kosten übernehmen.

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