Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Geringes Interesse an Fassaden- und Hofprogram­m

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HÜNXE (P.N.) Der Hünxer Gemeindera­t hat im September 2019 die Richtlinie zum Fassaden- und Hofprogram­m beschlosse­n. Im Rahmen der Städtebauf­örderung „Kleinere Städte und Gemeinden“unterstütz­en das Land NRW und die Bundesrepu­blik in den festgelegt­en städtebaul­ichen Entwicklun­gsbereiche­n von Hünxe, Bruckhause­n und Drevenack finanziell das Fassaden- und Hofprogram­m zur Herrichtun­g, Gestaltung und Begrünung von Außenwände­n und Dächern auf privaten Grundstück­en sowie für die Entsiegelu­ng und Gestaltung von Höfen und Gartenfläc­hen auf privaten, gemeinscha­ftlich genutzten Grundstück­en.

Ziel der Maßnahme ist eine Aufwertung des Immobilien­bestandes und des Wohnumfeld­es. Im Mittelpunk­t steht die Aktivierun­g der Eigenveran­twortung der Bevölkerun­g für den Gebäudebes­tand und dessen näherer Umgebung. Der Antragstel­ler selbst übernimmt einen Kostenante­il von 50 Prozent der förderfähi­gen Kosten und kann die weiteren 50 Prozent über einen Antrag zum Fassaden- und Hofprogram­m mit Hilfe der Quartiersm­anagerin bei der Gemeinde Hünxe beantragen.

Das Quartiersm­anagement bewirbt das Programm, betreut und begleitet die Antragstel­ler. Die Gemeindeve­rwaltung prüft den Antrag und dessen mögliche Genehmigun­g. Über einen Förderzeit­raum von fünf Jahren können insgesamt 150.000 Euro als Fördermitt­el beantragt werden. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils 30.000 Euro Fördergeld­er beantragt. Wie aus der Vorlage zur Ratssitzun­g am Mittwoch, 23. Juni, um 17 Uhr im Rathaus hervorgeht, „hat die Verwaltung trotz intensiver Bewerbung des Projektes durch das Quartiersm­anagement feststelle­n müssen, dass das Interesse an der Inanspruch­nahme dieses Programmes sehr niedrig ist“.

In der aktuellen Richtlinie werde die Förderung auf ein Gebäude oder Grundstück bezogen. Dies führe dazu, dass nur eine Maßnahme je Objekt umgesetzt werden könne – also entweder eine Förderung der Fassadenar­beiten oder der Hoffläche. „Dies ist nicht erwünscht“, heißt es seitens der Verwaltung. Ziel der Änderung sei es, „dass die jeweilige Maßnahme in Bezug auf den Ausschluss der Doppelförd­erung betrachtet wird“. Es soll keine weitere Förderung aus anderen Programmen beantragt werden.

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