Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Geringes Interesse an Fassaden- und Hofprogramm
HÜNXE (P.N.) Der Hünxer Gemeinderat hat im September 2019 die Richtlinie zum Fassaden- und Hofprogramm beschlossen. Im Rahmen der Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden“unterstützen das Land NRW und die Bundesrepublik in den festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereichen von Hünxe, Bruckhausen und Drevenack finanziell das Fassaden- und Hofprogramm zur Herrichtung, Gestaltung und Begrünung von Außenwänden und Dächern auf privaten Grundstücken sowie für die Entsiegelung und Gestaltung von Höfen und Gartenflächen auf privaten, gemeinschaftlich genutzten Grundstücken.
Ziel der Maßnahme ist eine Aufwertung des Immobilienbestandes und des Wohnumfeldes. Im Mittelpunkt steht die Aktivierung der Eigenverantwortung der Bevölkerung für den Gebäudebestand und dessen näherer Umgebung. Der Antragsteller selbst übernimmt einen Kostenanteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten und kann die weiteren 50 Prozent über einen Antrag zum Fassaden- und Hofprogramm mit Hilfe der Quartiersmanagerin bei der Gemeinde Hünxe beantragen.
Das Quartiersmanagement bewirbt das Programm, betreut und begleitet die Antragsteller. Die Gemeindeverwaltung prüft den Antrag und dessen mögliche Genehmigung. Über einen Förderzeitraum von fünf Jahren können insgesamt 150.000 Euro als Fördermittel beantragt werden. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden jeweils 30.000 Euro Fördergelder beantragt. Wie aus der Vorlage zur Ratssitzung am Mittwoch, 23. Juni, um 17 Uhr im Rathaus hervorgeht, „hat die Verwaltung trotz intensiver Bewerbung des Projektes durch das Quartiersmanagement feststellen müssen, dass das Interesse an der Inanspruchnahme dieses Programmes sehr niedrig ist“.
In der aktuellen Richtlinie werde die Förderung auf ein Gebäude oder Grundstück bezogen. Dies führe dazu, dass nur eine Maßnahme je Objekt umgesetzt werden könne – also entweder eine Förderung der Fassadenarbeiten oder der Hoffläche. „Dies ist nicht erwünscht“, heißt es seitens der Verwaltung. Ziel der Änderung sei es, „dass die jeweilige Maßnahme in Bezug auf den Ausschluss der Doppelförderung betrachtet wird“. Es soll keine weitere Förderung aus anderen Programmen beantragt werden.