Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Der steinige Weg zur Fischerkönigin
In Memmingen wird gestritten, ob Frauen bei einem städtischen Brauchtumsspektakel ausgeschlossen bleiben dürfen.
MEMMINGEN „Ich würde auch sehr gerne reinjucken“, sagt Christiane Renza, „am liebsten mit meinem Bruder und meinem Neffen.“Jucken – so nennen sie das in Memmingen, wenn Männer und Buben am Fischertag in den Stadtbach springen zum Ausfischen. 30.000 bis 40.000 Besucher sind da in der Stadt und veranstalten ein riesiges Spektakel. Und wer die schwerste Forelle fängt, ist der neue Fischerkönig. So ist das schon seit langer Zeit, eine scheinbar unverrückbare Tradition.
Christiane Renz darf aber nicht reinjucken, jedenfalls bisher nicht – denn sie ist eine Frau. Den Bach auszufischen, damit er gereinigt werden konnte, blieb ein Privileg des männlichen Geschlechts. Bis jetzt. So steht es in der Satzung des Fischertagsvereins, der rund 4800 Mitglieder hat und eine gewaltige Macht in der Allgäuer Stadt darstellt. Renz klagte dagegen, weil sie darin eine Diskriminierung von Frauen sieht, und erhielt im August 2020 vom Amtsgericht recht. Einen solchen Ausschluss von Frauen dürfe es in einem Verein nicht geben, der zugleich gemeinnützig ist und Steuervorteile genießt, argumentierte die damalige Richterin. Seitdem treibt das Thema die Stadt um.
Der Fischertagsverein lässt das Urteil nicht auf sich sitzen; am Mittwoch war die Berufungsverhandlung, bei der es noch zu keinem erneuten Urteil gekommen ist. Die Verhandlung leitet Konrad Beß persönlich, Vorsitzender des Landgerichts. Denn für diesen Fall ist Autorität ebenso gefordert wie Fingerspitzengefühl. Hier im bayerischen Allgäu geht es um den größten Traditionsverein der Stadt. Und es geht um etwas Grundsätzliches, das es in der Gesellschaft nicht mehr geben sollte – die Diskriminierung von Frauen.
Kann oder darf es da überhaupt einen Kompromiss geben, eine gütliche Einigung, wie sie Richter Beß vorschwebt? Mit Engelszungen redet er auf die beiden Parteien ein: Dass es teuer wird für die Verlierer, wenn sie bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hochklagen. Dass dem Verein der Entzug der Gemeinnützigkeit drohe, „wenn sie Frauen für immer und ewig ausschließen“. Und Beß erwähnt, dass schon beim ersten Prozess deutschlandweit über die angebliche Rückständigkeit der Stadt berichtet wurde – teils mit Empörung, teils als skurrile Posse vom Land. Jedenfalls nicht gerade zum Ruhme Memmingens. Auch diesmal sind 15 Journalisten gekommen und ebenso viele Besucher. Wegen der Corona-maßnahmen wurde das Verfahren vom Gerichtsgebäude in einen Saal der Stadthalle verlegt.
Die Vorschläge des Richters zur gütlichen Einigung stoßen auf Ablehnung. Christiane Renz hält nichts davon, einen eigenen Frauenverein zum Ausfischen zu gründen oder eine Unterabteilung im Verein, der ein weibliches Ausfischen organisiert. „Ich will ja beim normalen Ausfischen mitmachen“, sagt sie. Und ihre Anwältin Susann Bräcklein aus Berlin sieht in zwei nach Geschlecht getrennten Veranstaltungen eine „Gender-apartheid“. Den Vorschlag, in die Vereinssatzung eine Ausnahmeregel aufzunehmen, hält wiederum der Vorsitzende Michael Ruppert für „nicht praktikabel“.
Vor dem ersten Prozess hatte Ruppert, der auch Csu-stadtrat ist, gesagt: „Dass Frauen nicht mitmachen dürfen, beruht auf einer jahrhundertealten Tradition.“Nun meint er: „Wir handeln durchaus zeitgemäß, wir sind ein moderner Verein.“Die 55-jährige Renz erzählt, dass sie intern versucht habe, für ihre Position zu werben. Dass sie auf zwei Mitgliederversammlungen beantragt habe, Frauen zuzulassen – doch das wurde mit breiter Mehrheit abgeschmettert. Das Verhalten der Frau sieht Ruppert anders: „Sie hat nie wirklich für ihr Anliegen geworben, es geht ihr um alles oder nichts.“
In der Stadt ist Renz bereits zur Streitfigur geworden, erhält mitunter den Stempel der Querulantin, der Nestbeschmutzerin. Sie ist in Memmingen geboren, arbeitet als Tierärztin und hatte immer ihren ersten Wohnsitz in der Stadt. Beim Fischertagsverein ist sie seit Mitte der 80er-jahre Mitglied, eine halbe Ewigkeit. Immer wieder, so erzählt sie, wird sie in Memmingen nun angefeindet. Details möchte sie nicht nennen.
Rechtlich lautet die Kernfrage, ob das Diskriminierungsverbot oder die Vereinigungsfreiheit mehr wiegt – beides ist im Grundgesetz geschützt. Vor Gericht spielt der Verein die Bedeutung des Ausfischens herunter: Es dauere lediglich 20 Minuten und sei eher ein Randaspekt des Fischertages. Bei allem anderen seien am jeweils letzten Samstag im Juli die Frauen natürlich mit dabei.
Renz hingegen sagt: „Das Ausfischen ist der zentrale Teil des Festes, da wird der Fischerkönig bestimmt.“Die Anwältin Bräcklein sieht es als „Bürgerrecht“. Das Ausschließen von Frauen sei ein „klares Diskriminierungsmerkmal, nackte Willkür“. Ob Christiane Renz je die erste Fischerkönigin von Memmingen wird, darüber hat sie sich noch keine Gedanken gemacht. Über das Jucken sagt sie aber: „Die reinwollen, sollen reindürfen.“
Am 28. Juli verkündet das Landgericht Memmingen sein Urteil.