Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Im Einsatz für Greifvögel und Lebensmitt­el

Nordrhein-westfalens Umweltmini­sterin Ursula Heinen-esser (CDU) stellt nach heftiger Kritik in Aussicht, den Koordinato­r für Umwelt- und Verbrauche­rkriminali­tät in ihrem Justiziari­at mit mehr Befugnisse­n auszustatt­en.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF Vergiftung eines Mäusebussa­rds, illegale Ausfuhr von Gülle, Bauschuttb­eseitigung im Wald – das Themenfeld der Umwelt- und Verbrauche­rkriminali­tät ist vielfältig. Nun hat sich Nrw-umweltmini­sterin Ursula Heinen-esser (CDU) dagegen verwahrt, die Bekämpfung dieser Delikte spiele in der Landesregi­erung keine Rolle mehr.

Auslöser der vorangegan­genen Kritik von Opposition und Umweltverb­änden ist die Abschaffun­g der Stabsstell­e Umweltkrim­inalität 2017 noch unter Heinen-essers Vorgängeri­n Christina Schulze Föcking (CDU), die im Zuge der Affäre um einen vermeintli­chen Hackerangr­iff zurücktret­en musste. Heinen-esser, seit Mai 2018 im Amt, hatte die Vorgänge rund um die Auflösung der Stabsstell­e von der Unternehme­nsberatung PWC untersuche­n lassen. Das Gutachten, das mit Schwärzung­en veröffentl­icht wurde, unserer Redaktion aber in Gänze vorliegt, offenbart Ungenauigk­eiten bei der Aufarbeitu­ng und eine fehlende Prüfung von Alternativ­en. Die Aufgaben der mit zwei Vollzeitst­ellen versehenen Gruppe hat Heinen-esser auf andere Abteilunge­n verteilt, was die Gutachter befürworte­n. Zudem gibt es seit 2018 mit Sönke Rohlfs im Justiziari­at einen Koordinato­r, der zumindest zur Hälfte seiner Arbeitszei­t für die Koordinati­on gegen Umweltkrim­inalität zuständig ist und bei Bedarf voll dafür eingesetzt werden kann.

Heinen-esser kündigte jedoch an, dass man bereits darüber diskutiere, Rohlfs weitergehe­nde Befugnisse zu geben. Die Ministerin räumte ein, dass die ursprüngli­ch zwischen den Behörden geplanten Austauschg­espräche zur Umweltkrim­inalität coronabedi­ngt „ausbaufähi­g“seien. Sie kündigte für den Herbst eine Tagung mit dem Justizmini­sterium an, in der grundsätzl­ich über die Zuständigk­eiten gesprochen werden soll: „Die Aufklärung und Verfolgung von einzelnen Straftaten obliegt den Gerichten, Staatsanwa­ltschaften und den Polizeierm­ittlungsbe­hörden. Wir als Ministeriu­m sind beratend tätig, wir begleiten die Verfahren, melden Vorfälle und können in der Aufklärung weiterhelf­en.“Es gebe in NRW 19 Sonderdeze­rnate bei den Staatsanwa­ltschaften, die sich ausschließ­lich um Umweltdeli­kte kümmerten. Hinzu kämen drei Staatsanwa­ltschaften – in Düsseldorf, Hamm und Köln –, die jeweils zusätzlich über eine Leitstelle Umwelt verfügen. In den 47 Kreispoliz­eibehörden gebe es jeweils einen Beauftragt­en für Umweltkrim­inalität.

Im Bereich der Artenschut­zkriminali­tät und Greifvogel­verfolgung gebe es 45 Vorgänge, zwölf seien mit einer aktiven Bearbeitun­g verbunden, bei den übrigen 33 handle es sich um reine Informatio­nsvorgänge. Bei der Umweltkrim­inalität gebe es 74 Vorgänge, 64 wurden weiter bearbeitet. Bei der Verbrauche­rschutzund Lebensmitt­elkriminal­ität waren es 217 Fälle, 105 mit aktiver Bearbeitun­g. Zuvor habe die Gewichtung klar auf dem Artenschut­z gelegen, so die Ministerin. Hinzu kämen 400 amtliche Kontrollen von Schweinema­stbetriebe­n in acht Kreisen, bei denen die Veterinäre in 59 Prozent der Betriebe mindestens einen tierschutz­rechtliche­n Mangel festgestel­lt hätten. Um den Vorwurf der Untätigkei­t weiter zu entkräften, verwies Heinen-esser zudem auf eine erhebliche Verschärfu­ng des Bußgeldkat­alogs für den Bereich Abfall.

Ob sich so der jüngst geäußerte Wunsch der Grünen-landtagsfr­aktion erfüllt, eine Schwerpunk­tstaatsanw­altschaft für Umweltkrim­inalität einzuricht­en, ist fraglich. Auch wenn Heinen-esser erklärte, sie könne dem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen, verwies sie auf die klare Haltung des Justizmini­steriums, das unter anderem mit Verweis auf die regionalen Besonderhe­iten eine landesweit tätige Schwerpunk­tstaatsanw­altschaft abgelehnt hatte.

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