Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Polizei holt Angeklagte vor Gericht
Zwei Maskenverweigerer aus Troisdorf sind zum Prozessbeginn nicht erschienen.
BONN Vor dem Bonner Landgericht hat am Donnerstagmorgen unter strikten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen zwei Männer und eine Frau begonnen, die mit einem gewaltsamen Protest gegen die Maskenpflicht in einem Troisdorfer Supermarkt bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten.
Auf der Anklagebank saß ein 39-jähriger Mann zunächst alleine: Seine mitangeklagte 31-jährige Schwester und deren 36-jähriger Lebensgefährte waren nicht vor Gericht erschienen. Das kam für die Richter allerdings nicht völlig überraschend: Als Polizeibeamte dem Paar die Ladung am 7. Juni übergeben wollten, verweigerten beide die Annahme. Die Ladung interessiere sie nicht, die Beamten mögen sie in den Briefkasten werfen. Die Kammer unterbrach die Verhandlung daraufhin und ordnete die sofortige Vorführung der beiden an.
Die teilweise der ReichsbürgerSzene nahestehenden Angeklagten sollen im Mai 2020 in einem Troisdorfer Supermarkt eine Auseinandersetzung provoziert haben, um gegen die Maskenpflicht zu demonstrieren. Ein Video des Streits, bei dem zwei Polizeibeamte verletzt worden waren, kursiert seither im Netz. Laut Anklage war der Streit eskaliert, nachdem das Trio der Aufforderung eines Mitarbeiters, doch bitte einen Mund-nasen-schutz zu tragen, nicht nachgekommen war.
Nachdem der Marktmitarbeiter die Polizei zu Hilfe gerufen hatte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit den Beamten, die bei dem Vorfall verletzt wurden. Einer der beiden musste an der Nase operiert werden und verbrachte drei Tage im Krankenhaus. Beide waren längere Zeit dienstunfähig. Offenbar hatten sich die Angeklagten geweigert, den Beamten ihre Personalien zu nennen und einen Platzverweis ignoriert.
Mit einer Spezialeinheit gelang es der Polizei am späten Donnerstagvormittag, die beiden fehlenden Angeklagten in der Troisdorfer Wohnung der Frau zu verhaften und dem Richter vorzuführen. Weil die Frau kurz zuvor ihr zweites Kind zur Welt gebracht hatte, musste sie den Gerichtssaal aber erst gar nicht betreten, das Verfahren gegen sie wurde abgetrennt.
Ihr in Handschellen vorgeführter Lebensgefährte nutzte hingegen die Medienpräsenz, um im Gerichtssaal noch vor der Fortsetzung der Verhandlung ein wütendes Statement abzugeben: Er habe in dem Supermarkt nur seine Familie beschützen wollen. Auch nach Verhandlungsbeginn wurde der Mann nicht ruhiger: Nachdem er sich zunächst geweigert hatte, seine schwarze Maske wieder aufzusetzen und auf der Anklagebank Platz zu nehmen, musste der Vorsitzende Zwangsmaßnahmen anordnen. Seine Maske setzte er daraufhin auf, er wurde an den Händen gefesselt und mithilfe mehrerer Einsatzkräfte auf den Anklagestuhl gebracht. Einen Pflichtverteidiger lehnte der Angeklagte ab, er wollte sich selber verteidigen.
Völlig ruhig wirkte hingegen der Auftritt des zweiten Angeklagten: Der 39-Jährige sei seinerzeit von seiner Schwester gefragt worden, ob er nicht an einer geplanten Demo gegen die Maskenpflicht als Übersetzer mitmachen könne. „Schlimmstenfalls habe ich damit gerechnet, dass zum Schluss unsere Personalien aufgenommen würden“, sagte er vor Gericht. Die ganze Geschichte sei komplett aus dem Ruder gelaufen, nicht zuletzt, weil die Diskussion auf beiden Seiten immer hitziger geworden sei.