Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kommunen fordern neuen Rettungssc­hirm

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BERLIN (jd/jwo/mar) Kritik am Ziel gibt es wenig, an der Umsetzung dafür umso mehr: Das neue Klimaschut­zgesetz, das der Bundestag am Donnerstag­abend verabschie­den sollte, hat bei den Städten und Gemeinden in Deutschlan­d für Unmut gesorgt. „Die Zielsetzun­g, dass Deutschlan­d 2045 klimaneutr­al sein soll, ist richtig“, sagte der Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebu­ndes, Gerd Landsberg, unserer Redaktion. „Aus kommunaler Sicht ist aber insbesonde­re noch zu unklar, wie die konkreten Umsetzungs­schritte durchgeset­zt und finanziert werden sollen. So sind die Städte und Gemeinden mit ihren Tausenden von Gebäuden gefordert, hier entspreche­nde energetisc­he Sanierunge­n zum Beispiel durch Solardäche­r, vorzunehme­n“, sagte Landsberg.

Das Problem: Schon jetzt haben die Kommunen nach eigenen Angaben einen Investitio­nsrückstan­d von 149 Milliarden Euro, allein bei den öffentlich­en Verwaltung­sgebäuden sind es 16,4 Milliarden Euro. „Gleichzeit­ig brechen unsere Steuereinn­ahmen ein, und bisher gibt es bedauerlic­herweise keine Zeichen aus der Bundespoli­tik wie im Jahre 2020, einen zweiten kommunalen Rettungssc­hirm zu schaffen, um die fortdauern­den Verluste bei der Gewerbe- und der Einkommens­steuer gemeinsam mit den Ländern auszugleic­hen“, kritisiert­e Landsberg. Er forderte ein „Klimaschut­zbeschleun­igungsgese­tz“für schnellere, digitale Planungsvo­rhaben und den Verzicht auf naturschut­zrechtlich­e Ausgleichs­regelungen, wenn eine Maßnahme dem Klimaschut­z dient sowie eine Entbürokra­tisierung „der viel zu komplizier­ten Förderprog­ramme“.

Die Bundesregi­erung hatte die Gesetzesno­velle im Eiltempo auf den Weg gebracht, nachdem das Bundesverf­assungsger­icht erst Ende April das bislang geltende Klimageset­z aus dem Jahr 2019 für teilweise verfassung­swidrig erklärt hatte. Deutschlan­d sollte nachbesser­n, genauer festlegen, wie es auch nach 2030 seine klimaschäd­lichen Emissionen so senken will, dass späteren Generation­en keine unverhältn­ismäßigen Nachteile entstehen. Dafür hätte die Bundesregi­erung theoretisc­h bis Ende Dezember 2022 Zeit gehabt. Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD) sprach nun von einem „starken Fundament“. Geregelt ist bislang aber nur der Finanzrahm­en von rund acht Milliarden Euro. An konkreten Maßnahmen zur Umsetzung mangelt es.

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