Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Weiterbild­ungsangebo­te werden kaum genutzt

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Trotz der Einführung des Qualifizie­rungschanc­engesetzes Anfang 2019 haben seitdem auf ein Jahr bezogen lediglich rund zwei Prozent der arbeitslos­en Hartz-iv-bezieher eine von den Job-centern finanziert­e berufliche Weiterbild­ung erhalten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbe­itsministe­riums auf eine Kleine Anfrage der Linken-fraktion hervor.

Damit ist die jährliche Teilnahmeq­uote gegenüber den Jahren vor der Einführung des Gesetzes nicht gestiegen. Auch die Ausgaben für eine größere Zahl von Weiterbild­ungsmaßnah­men für Arbeitslos­e bleiben der Antwort zufolge deutlich hinter den ursprüngli­chen Planungen zurück: Während die Regierung von Mehrkosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro im Jahr 2019 und 220 Millionen Euro im Jahr 2020 ausgegange­n war, lagen die tatsächlic­hen Mehrausgab­en 2019 bei nur 60 Millionen Euro. Im von Corona geprägten Jahr 2020 wurden sogar 21 Millionen Euro weniger ausgegeben als 2018 vor Inkrafttre­ten des neuen Gesetzes.

Ziel des Gesetzes war es, die berufliche Weiterbild­ung durch mehr von der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) finanziert­e Förderunge­n zu verbreiter­n und zu intensivie­ren. Anlass für die breiter aufgestell­ten Fördermögl­ichkeiten war, dass neben Arbeitslos­en auch aktuell in Betrieben Beschäftig­te durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbild­ungen für den anstehende­n technische­n und wirtschaft­lichen Strukturwa­ndel der Arbeitswel­t vorbereite­t und ertüchtigt werden sollen. Die Fördermögl­ichkeiten wurden während der Corona-pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-gesetz“sowie das Beschäftig­ungssicher­ungsgesetz im Dezember 2020 nochmals erweitert.

Bei Arbeitslos­en kommen die Hilfen jedoch bislang kaum an. Im Jahr 2020 war dies der Corona-krise geschuldet, allerdings bewegten sich die Förderunge­n auch 2019 nur auf sehr niedrigem Niveau leicht nach oben. Bei den Arbeitsage­nturen wurden 2019 lediglich rund sechs Prozent der regulären Arbeitslos­en, in den Jobcentern nur 2,4 Prozent der Arbeitslos­engeld-ii-empfänger mit einer Maßnahme zur berufliche­n Förderung gefördert. Die häufigsten Ausbildung­sziele seien die Alten- und Krankenpfl­ege sowie Fahrzeugfü­hrer im Straßenver­kehr und andere Logistikbe­rufe, wie aus der Antwort hervorgeht.

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