Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Weiterbildungsangebote werden kaum genutzt
BERLIN Trotz der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes Anfang 2019 haben seitdem auf ein Jahr bezogen lediglich rund zwei Prozent der arbeitslosen Hartz-iv-bezieher eine von den Job-centern finanzierte berufliche Weiterbildung erhalten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-fraktion hervor.
Damit ist die jährliche Teilnahmequote gegenüber den Jahren vor der Einführung des Gesetzes nicht gestiegen. Auch die Ausgaben für eine größere Zahl von Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose bleiben der Antwort zufolge deutlich hinter den ursprünglichen Planungen zurück: Während die Regierung von Mehrkosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro im Jahr 2019 und 220 Millionen Euro im Jahr 2020 ausgegangen war, lagen die tatsächlichen Mehrausgaben 2019 bei nur 60 Millionen Euro. Im von Corona geprägten Jahr 2020 wurden sogar 21 Millionen Euro weniger ausgegeben als 2018 vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes.
Ziel des Gesetzes war es, die berufliche Weiterbildung durch mehr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte Förderungen zu verbreitern und zu intensivieren. Anlass für die breiter aufgestellten Fördermöglichkeiten war, dass neben Arbeitslosen auch aktuell in Betrieben Beschäftigte durch öffentlich geförderte Fort- und Weiterbildungen für den anstehenden technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt vorbereitet und ertüchtigt werden sollen. Die Fördermöglichkeiten wurden während der Corona-pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-gesetz“sowie das Beschäftigungssicherungsgesetz im Dezember 2020 nochmals erweitert.
Bei Arbeitslosen kommen die Hilfen jedoch bislang kaum an. Im Jahr 2020 war dies der Corona-krise geschuldet, allerdings bewegten sich die Förderungen auch 2019 nur auf sehr niedrigem Niveau leicht nach oben. Bei den Arbeitsagenturen wurden 2019 lediglich rund sechs Prozent der regulären Arbeitslosen, in den Jobcentern nur 2,4 Prozent der Arbeitslosengeld-ii-empfänger mit einer Maßnahme zur beruflichen Förderung gefördert. Die häufigsten Ausbildungsziele seien die Alten- und Krankenpflege sowie Fahrzeugführer im Straßenverkehr und andere Logistikberufe, wie aus der Antwort hervorgeht.