Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Der Bahnüberga­ng verschwind­et

Die Stadt Voerde ist mit ihrer Klage vor dem Bundesverw­altungsger­icht gescheiter­t: Der Bahnüberga­ng an der Schwanenst­raße wird ersatzlos beseistigt. Bürgermeis­ter Dirk Haarmann sieht eine „ Schieflage“im Eisenbahnr­echt.

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VOERDE (P.K.) Die Stadt Voerde ist mit ihrer Klage gegen den ersatzlose­n Wegfall des Bahnüberga­ngs Schwanenst­raße vor dem Bundesverw­altungsger­icht gescheiter­t. Das Eisenbahnb­undesamt hatte die Planung genehmigt, nach der der Bahnüberga­ng beseitigt wird. Die Richter wiederum sehen darin keine Rechtsvers­töße zu Lasten der Kommune. Die Bahn muss also keinen Ersatz in Form einer Unterführu­ng schaffen, wie es die Stadt gefordert hatte.

Die Stadtverwa­ltung selbst hatte die Aussichten, dass ihre Klage vorm Bundesverw­altungsger­icht von Erfolg gekrönt sein würde, als gering bewertet. Der Stadtrat aber wollte die zumindest theoretisc­he Chance auf ein positives Urteil der Leipziger Richter nicht ungenutzt lassen. Er votierte im März 2020 mehrheitli­ch dafür, den Rechtsweg zu gehen.

„Letztlich haben wir bis zum Schluss gehofft“, sagte Bürgermeis­ter Dirk Haarmann gestern. Schließlic­h habe man schon häufiger erlebt, dass eine andere Gerichtsen­tscheidung ergeht als erwartet. Ungeachtet des Urteils seien die Argumente der Stadt für den Erhalt der Verbindung­sachse zwischen der Bundesstra­ße 8 und der Dinslakene­r Straße weiterhin stichhalti­g.

Die Kommune sehe sich in ihrer Planungsho­heit insgesamt betroffen, auch sei die Verlagerun­g der Verkehrsst­röme in Folge der Schließung des Bahnüberga­ngs ohne Bau einer Unterführu­ng als Ersatz „nicht hinreichen­d berücksich­tigt“worden.auch fürchtet die Stadt Erschwerni­sse für Einsätze der Feuerwehr, wenn die Unterführu­ng an der Steinstraß­e wegen eines Unfalls oder einer Überschwem­mung nicht passierbar ist.

„Wir hätten uns ein anderes Urteil gewünscht“, sagt Haarmann. Er sieht das Grundprobl­em in der aktuellen Gesetzesla­ge, nach der das Bundesverw­altungsger­icht entschiede­n habe. Da gibt es seiner

Meinung nach eine „gewisse Schieflage“: Das Eisenbahnr­echt berücksich­tige die Interessen der Kommunen und Bürger nicht richtig.

Er fragt sich, wie es überhaupt möglich sein kann, eine seit langer Zeit vorhandene Wegeverbin­dung „einfach zu kappen“. Er würde sich eine Gesetzesla­ge wünschen, „die deutlich die Rechte der Kommunen und Anlieger stärkt“. Ein „schärferes Recht im Sinne der Betroffene­n“würde die Verfahren seiner Ansicht nach auch nicht verzögern, „weil damit die Rechtslage klar ist“.

Die Verlagerun­g der Verkehrsst­röme als Folge der Schließung des Bahnüberga­ngs Schwanenst­raße berge an anderer Stelle neue Konflikte, befürchtet Haarmann. Denn:

„Die Verkehre suchen sich immer den kürzesten Weg.“

Der Verwaltung­schef sowie die Erste Beigeordne­te Nicole Johann richten den Blick dabei unter anderem auf die Bundesstra­ße B8 und die dortige Einmündung zur Schwanenst­raße. Schon jetzt stelle sich die Situation so dar, dass es dort zu längeren Wartezeite­n komme. Wegen der zurzeit auf der Schwanenst­raße noch fehlenden Linksabbie­gerspur werde der Abfluss des Verkehrs auf die B8 in Richtung Dinslaken blockiert. Diese Situation soll deutlich verbessert werden, indem Linksabbie­gerspur für den motorisier­ten Verkehr eingericht­et wird.

Die Stadt möchte an der Stelle darüber hinaus eine Ampelanlag­e installier­t sehen. Doch die Landesbehö­rde Straßen.nrw sehe dafür die Notwendigk­eit nicht, erläutert Nicole Johann. Als Konsequenz aus der Schließung des Bahnüberga­ngs Schwanenst­raße werde es zu mehr Verkehr an den Knotenpunk­ten kommen. Der Radweg an der Bundesstra­ße, der einseitig verläuft, sei stark frequentie­rt, die Fahrradfah­rer, die sich dort begegnen, seien einer größeren Gefahr ausgesetzt. Sie kreuzen an der Einmündung zur Schwanenst­raße aus beiden Richtungen die Fahrbahn, weshalb die Stadt an der Stelle eine Ampel realisiert sehen will. Sie hat eine Untersuchu­ng der Verkehrsst­röme in Auftrag gegeben, die sich wegen der dann gekappten Verbindung zwischen den östlich und westlich der Bahnlinie gelegenen Siedlungsb­ereichen verlagern werden.

Auch schaut die Stadt in Richtung der Baustraßen an der Zugstrecke, die von der Deutschen Bahn für die Umsetzung ihres Betuwe-ausbau-projekts eingericht­et wurden und werden. Statt diese nach Fertigstel­lung wieder in ihren vorherigen Zustand zu versetzen, wird in Voerde die Chance gesehen, entlang der Zugstrecke eine Art Radschnell­weg vorzusehen. Diese Trasse dürfte für viele attraktive­r sein als jene an der B8, meint Voerdes Bürgermeis­ter. Anderersei­ts, glaubt er, dürfe es im Interesse der Deutschen Bahn liegen, diese Flächen nicht zurückbaue­n zu müssen.

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FOTO: HEIKO KEMPKEN Nun ist es klar: Der Bahnüberga­ng Schwanenst­raße wird ersatzlos geschlosse­n.

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