Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Betrug bei Corona-hilfen – Gericht verwirft Berufung
VOERDE (bm) Die Corona-soforthilfe sollte, wie der Name schon sagt, kleinen Betrieben und Selbstständigen im ersten Lockdown schnell unter die Arme greifen. Für Kontrollen, ob die Hilfe berechtigt in Anspruch genommen wurde, blieb keine Zeit. Längst arbeiten die Gerichte deshalb zahlreiche Anklagen wegen Subventionsbetruges ab.
Ein 29-jähriger Mann aus Voerde zog nach seiner ersten Verurteilung in die zweite Instanz vor das Land. Er hatte Anfang April 2020 die Summe von 9000 Euro Soforthilfe beantragt und erhalten. Er behauptete dabei, Solo-selbstständiger zu sein. Nach den Erkenntnissen der Justiz ging er allerdings überhaupt keiner Tätigkeit nach.
Das Amtsgericht Dinslaken hat den Mann dafür im März verurteilt. Da er mehrfach einschlägig wegen Betruges vorbestraft war, fiel das Urteil deutlich aus: acht Monate Gefängnis. Dagegen legte der Voerder Berufung ein. Doch zur zweitinstanzlichen Verhandlung vor dem Landgericht erschien er nun nicht.
„Mein Mandant hat mir eine Mail geschickt und mir heute früh auf den Anrufbeantworter der Kanzlei gesprochen“, teilte sein Anwalt mit: Als Folge einer Impfung gegen Corona leide er unter Fieber, Schüttelfrost, Gelenkschmerzen und Übelkeit und wisse nicht, wie er zum Gericht kommen solle.
Der Vorsitzende ließ sich via per Handy-lautsprecher die Sprachnachricht vorspielen. Nach mehr als einer Stunde verkündete er dann das, was die Staatsanwältin schon nach fünf Minuten gefordert hatte: Die Mitteilung des Angeklagten reiche als Entschuldigung nicht aus. Die Berufung wurde verworfen.
Theoretisch hätte der Angeklagte, der inzwischen eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hat, nun noch die Möglichkeit, eine so genannte Wiedereinsetzung zu beantragen. Dann müsste er allerdings ein entsprechendes ärztliches Attest beibringen. War er erst gar nicht beim Arzt oder geht er dort verspätet hin, wird er die acht Monate wohl absitzen müssen.