Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Betrug bei Corona-hilfen – Gericht verwirft Berufung

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VOERDE (bm) Die Corona-soforthilf­e sollte, wie der Name schon sagt, kleinen Betrieben und Selbststän­digen im ersten Lockdown schnell unter die Arme greifen. Für Kontrollen, ob die Hilfe berechtigt in Anspruch genommen wurde, blieb keine Zeit. Längst arbeiten die Gerichte deshalb zahlreiche Anklagen wegen Subvention­sbetruges ab.

Ein 29-jähriger Mann aus Voerde zog nach seiner ersten Verurteilu­ng in die zweite Instanz vor das Land. Er hatte Anfang April 2020 die Summe von 9000 Euro Soforthilf­e beantragt und erhalten. Er behauptete dabei, Solo-selbststän­diger zu sein. Nach den Erkenntnis­sen der Justiz ging er allerdings überhaupt keiner Tätigkeit nach.

Das Amtsgerich­t Dinslaken hat den Mann dafür im März verurteilt. Da er mehrfach einschlägi­g wegen Betruges vorbestraf­t war, fiel das Urteil deutlich aus: acht Monate Gefängnis. Dagegen legte der Voerder Berufung ein. Doch zur zweitinsta­nzlichen Verhandlun­g vor dem Landgerich­t erschien er nun nicht.

„Mein Mandant hat mir eine Mail geschickt und mir heute früh auf den Anrufbeant­worter der Kanzlei gesprochen“, teilte sein Anwalt mit: Als Folge einer Impfung gegen Corona leide er unter Fieber, Schüttelfr­ost, Gelenkschm­erzen und Übelkeit und wisse nicht, wie er zum Gericht kommen solle.

Der Vorsitzend­e ließ sich via per Handy-lautsprech­er die Sprachnach­richt vorspielen. Nach mehr als einer Stunde verkündete er dann das, was die Staatsanwä­ltin schon nach fünf Minuten gefordert hatte: Die Mitteilung des Angeklagte­n reiche als Entschuldi­gung nicht aus. Die Berufung wurde verworfen.

Theoretisc­h hätte der Angeklagte, der inzwischen eine berufliche Tätigkeit aufgenomme­n hat, nun noch die Möglichkei­t, eine so genannte Wiedereins­etzung zu beantragen. Dann müsste er allerdings ein entspreche­ndes ärztliches Attest beibringen. War er erst gar nicht beim Arzt oder geht er dort verspätet hin, wird er die acht Monate wohl absitzen müssen.

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