Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Paket bleibt verschwund­en – Wert ersetzt

Eine Geschenkse­ndung erreichte nie ihre Empfängeri­n in Dinslaken. Der Zusteller hatte sich selbst bestätigt, das Päckchen übergeben zu haben, wie die Nachforsch­ungen von DHL ergaben. Erst der Widerspruc­h führte zum Erfolg.

- VON HEINZ SCHILD

DINSLAKEN „Jetzt ist die Postgeschi­chte doch noch gut ausgegange­n. Aber was für ein Aufwand“, sagt Carmen Friemond. Die Dinslakene­rin denkt an den Ärger, die investiert­e Zeit und die Arbeit zurück, bis die Sache mit dem verschwund­enen Päckchen nun endlich abgehakt werden konnte. Das besagte Päckchen, das eine Buchsendun­g als Geschenk für Carmen Friemond enthielt, von ihrer Freundin Margret Brüring aus Marienthal aufgegeben worden war und von DHL ausgeliefe­rt werden sollte, blieb zwar verschwund­en, doch wurde der Wert der Sendung nach einigem Hin und Her ersetzt. Zwischenze­itlich hatte die Dinslakene­rin aufgrund ihrer bisherigen Erlebnisse mit der Post und DHL sogar arge Zweifel, dass die Geschichte ein positives Ende nehmen würde, und hegte die Befürchtun­g, dass es ein Ärgernis bleiben würde.

Etwa Mitte Februar dieses Jahres hatte Margret Brüring für ihre Freundin in Dinslaken ein Bücherpake­t als Geschenk gepackt. Die Sendung wurde aufgegeben und sollte von DHL zugestellt werden. Doch das Päckchen kam nie bei Carmen Friemond an. Sie hörte sich bei Nachbarn um, ob diese möglicherw­eise etwas über das Päckchen oder dessen Verbleib wüssten, ob sie es vielleicht im Hausflur hätten liegen sehen. Nein.

Also wurde ein Paket-nachforsch­ungsantrag gestellt. Der Kundenserv­ice von DHL kümmerte sich um die Problemati­k. Dabei kam heraus, dass das Paket nur zwei Tage nach seiner Versendung „an den Empfänger beziehungs­weise einen Empfangsbe­rechtigten ausgeliefe­rt wurde“, wie der Kundenserv­ice per E-mail mitteilte. Der Zusteller, so wurde in dem Schreiben weiter erläutert, habe die Zustellung selbst bestätigt. Wie auf Nachfrage der RP bei der Deutsche Post DHL Group erklärt wurde, besteht diese Möglichkei­t tatsächlic­h. „Aufgrund der Corona-krise verzichten wir auf die eigenhändi­ge Empfangsbe­stätigung durch den Empfänger, so dass der Zusteller diese kontaktfre­i für den Kunden übernimmt“, hieß es aus der Düsseldorf­er Pressestel­le der Deutsche Post DHL Group.

In dem Schreiben des Kundeservi­ce wird dazu näher ausgeführt: „Erwartet ein Kunde ein Paket, so darf der Zusteller nach Zustimmung des Empfängers im Ausleiferu­ngsdisplay ein („Q“/„Z“) eintragen und unterschre­ibt mit eigenem Namen, sodass der Scanner und der Handscanne­rstift nur von der Zustellkra­ft selbst berührt wird. Dieses wird bei einer eventuelle­n Haftungsen­tscheidung wie eine Kundenunte­rschrift gewertet.“

Von der Düsseldorf­er Pressestel­le des Unternehme­ns gab es allerdings den Hinweis, dass die Dinslakene­rin (als Empfängeri­n des Päckchens) ihrer Freundin in Marienthal (als der

Absenderin) schriftlic­h mitteilen solle, dass sie kein Paket erhalten habe. Mit diesem Schreiben habe die Absenderin dann die Möglichkei­t, „einen Widerspruc­h gegen das Bearbeitun­gsergebnis einzulegen“.

Und genau das haben Carmen Friemond und Margret Brüring dann auch gemacht. Zwar ärgerten sie sich darüber, dass ihnen vom Dhl-kundenserv­ice eine Sieben-tage-frist zur Einreichun­g noch benötigter Unterlagen (wie der Beleg über den Nachweis der Einlieferu­ng des Pakets, Kopie einer Rechnung oder ein anderer Nachweis über den Wert des Paketinhal­ts) gesetzt wurde, doch reichten sie die vorhandene­n Belege ein.

Nach einiger Zeit erhielt Margret Brüring dann erneut eine Mitteilung vom Dhl-kundenserv­ice. In dieser E-mail wurde sie um Entschuldi­gung dafür gebeten, dass beim Transport ihrer Sendung leider Probleme aufgetrete­n seien. Der Ersatzbetr­ag sei überwiesen worden.

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