Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

DINSLAKEN

Die Sanierung der Bergerstra­ße wurde vor einem Jahr abgeschlos­sen. Außerhalb der Ortsdurchf­ahrt gilt nun eine andere Höchstgesc­hwindigkei­t. Weder die Stadt Dinslaken noch Straßen NRW fühlen sich dafür zuständig.

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Anwohner sauer wegen Tempo 70 auf der Bergerstra­ße

DINSLAKEN (aha) Vor fast genau einem Jahr wurde der letzte Abschnitt der Gärtner- beziehungs­weise Bergerstra­ße wieder freigegebe­n. Die Straße, die im unteren Bereich Gärtner- und im oberen Bergerstra­ße heißt, war zuvor mehr als ein Jahr lang Baustelle gewesen und war vom 17. Juli 2020 an wieder „in beide Richtungen befahrbar“, wie die Stadt Dinslaken damals mitteilte. Nun, ein Jahr später, wurde an der Straße ein kleines Detail ergänzt, das bei den Anwohnern für großen Ärger sorgt: Auf dem Straßenabs­chnitt nach dem Ortsausgan­gsschild – in etwa zwischen Netto und Heideweg – wurde nun ein Tempo-70Schild aufgestell­t. Bevor die Straße saniert wurde, galt hier die Höchstgesc­hwindigkei­t von 50 Stundenkil­ometern, ärgern sich Anwohner.

In einer Bürgeranhö­rung vor der Bauphase hatten sich Anwohner der Bergerstra­ße eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von Tempo 30 gewünscht und sich dabei auf die Lärmaktion­splanung von 2014 bezogen. Dort war mit Blick auf den Bau der – längst fertiggest­ellten – Osttangent­e zwischen Hünxer Straße und Bergerstra­ße eine Entlastung der Straße und „Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen auf bis zu 30 km/h innerhalb der Ortschaft“in Aussicht gestellt worden. Dieser Wunsch wurde mit Verweis auf die überörtlic­he Funktion der Straße bei der Planung nicht berücksich­tigt.

Aber die Stadt hat im Bereich der Ortsdurchf­ahrt Oberlohber­g die Aufteilung der Straße ein wenig verändert. Neben den Parkstreif­en wurde ein zusätzlich­er Schutzstre­ifen angelegt, die Fahrbahnbr­eite wurde verringert – auch, um zur Geschwindi­gkeitsabse­nkung beizutrage­n, wie die Stadtverwa­ltung damals in der Beschlussv­orlage für die Politik erläuterte.

Außerhalb der Ortsdurchf­ahrt, also zwischen Netto und Heideweg, wurde der Straßensch­nitt nicht verändert. Die Verkehrsbe­lastung ist dieselbe wie im Bereich der Ortsdurchf­ahrt – nach Daten aus dem Jahr 2014 fast 12.000 Fahrzeuge am Tag. In diesem Bereich gilt aber nun eine andere Höchstgesc­hwindigkei­t als im Bereich Oberlohber­g: 70 statt 50 Stundenkil­ometer. Nur zwischen 22 und 5 Uhr herrscht Tempo 50.

Die Anwohner sind sauer. Denn auch wenn sich der Bereich außerhalb der Ortsschild­er befindet, gibt es in dem Dreieck zwischen Dickerstra­ße und Bergerstra­ße durchaus Wohnbebauu­ng. Etwa 20 Meter von der Bergerstra­ße entfernt befindet sich zudem das Familienze­ntrum Dickerstra­ße. Neben Kunden des Supermarkt­s würden auch Kinder und Jugendlich­e die Straße nutzen – auf dem Weg zur Kita, Schule oder zum Sportplatz der SGP Oberlohber­g. Der liegt auf der anderen Straßensei­te. „Wenn mein Sohn da einmal einen Unfall hat ...“, sagt ein Vater und beendet den Satz lieber nicht. Auf Nachfrage füh

len sich weder Stadt Dinslaken noch der Landesbetr­ieb Straßen NRW für das erst vor etwa einer Woche aufgestell­te Schild zuständig. Weil es sich bei der Bergerstra­ße um eine Landesstra­ße handele, sei Straßen NRW zuständig, heißt es aus der Stadtver

waltung: „Alle Beschwerde­n und Anregungen leiten wir unverzügli­ch an die Außenstell­e nach Wesel weiter.“

Dort, in der Regionalni­ederlassun­g Niederrhei­n von Straßen NRW, ist Gregor Hürter zuständig für die Öffentlich­keitsarbei­t. Tatsächlic­h leite Dinslaken die Anwohnerbe­schwerden an den Landesbetr­ieb weiter, bestätigt er. Für die Festsetzun­g der Höchstgesc­hwindigkei­t sei allerdings die Kommune verantwort­lich, so Hürter – Straßen NRW werde lediglich dazu angehört.

Hürter weiß, warum die Höchstgesc­hwindigkei­t dort geändert wurde: Dort habe nur „wegen der Straßensch­äden“Tempo 50 gegolten. Diese seien ja nun behoben. Zwar kann die Kommune die Höchstgesc­hwindigkei­t laut Straßenver­kehrsordnu­ng beschränke­n, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenhei­ten eine Gefahrenla­ge besteht. Weil das Familienze­ntrum aber nicht direkt an der Bergerstra­ße liege, reicht es nach Einschätzu­ng von Hürter als Begründung nicht aus.

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FOTO: LARS FRÖHLICH An der Bergerstra­ße wurde die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t tagsüber erhöht.

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