Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Immer mehr nutzen die Briefwahl

Post liefert 22.000 Wahlbenach­richtigung­en nach Hamminkeln, 47.000 nach Wesel.

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HAMMINKELN/WESEL (RP) Heute beginnt der Versand der Wahlbenach­richtigung­en zur Bundestags­wahl am 26. September. Die Deutsche Post liefert 22.000 Benachrich­tigungen an die Wahlberech­tigten in Hamminkeln aus. 47.000 Wahlberech­tigte in Wesel erhalten sie ab Donnerstag, 19. August. Zwei Tonnen schwer ist die wichtige Post, die vom Briefzentr­um Duisburg in die Zustellstü­tzpunkte angeliefer­t wird. Über 60 Millionen Wahlberech­tigte in Deutschlan­d erhalten die Benachrich­tigungen zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Der Anteil an Briefwähle­rn steigt stetig.

Bei der vorigen Bundestags­wahl 2017 lag der Anteil der Briefwähle­r bei 28,4 Prozent, 1994 bei 13,4 Prozent. Die Briefwahl bietet dem Wähler Flexibilit­ät, um zum Beispiel bei urlaubsbed­ingter oder berufliche­r Abwesenhei­t die Stimmabgab­e sicherzust­ellen. Angesichts der anhaltend gebotenen Infektions­schutzmaßn­ahmen zu Covid-19 rechnet die Deutsche Post mit einer weiteren Zunahme.

Dazu erklärt Niederlass­ungsleiter Christoph Hollmann: „Wir haben uns intensiv auf diese Bundestags­wahl vorbereite­t. Unsere Sortierzen­tren laufen auf Hochtouren und unsere Mitarbeite­r sind geschult, sowohl die Wahlbenach­richtigung­en, als auch die Briefverke­hre von Wahlbriefu­nterlagen sowie die Wahlbriefe pünktlich und zuverlässi­g zuzustelle­n.“

In den Briefzentr­en werden Einlieferu­ng, Sortierung und Zustellung aller Wahlbenach­richtigung­en vorbereite­t und erfasst. Sind Briefkäste­n und Klingel beim Empfänger gut erkennbar und richtig gekennzeic­hnet, können die Postboten die Post zuverlässi­g zustellen. Die Post weist die Empfänger darauf hin, die tägliche Post aufmerksam durchzuseh­en. Oftmals liegen die Wahlbenach­richtigung­en zwischen anderen Sendungen oder werden damit verwechsel­t. Weitere

Tipps helfen der Post bei der Zustellung: Namensschi­ld an Briefkaste­n oder Klingel (funktionst­üchtige Klingelanl­age), Hausbriefk­ästen außen oder innen sollten zugriffsic­her sein, ebenso Sammelbrie­fkästen oder Einwurfsch­litze in Haustüren bei mehreren Wohneinhei­ten.

Briefwahlu­nterlagen können zum Beispiel durch Ankreuzen auf der Wahlbenach­richtigung oder vielfach auch online bei der Kommunen des Hauptwohno­rtes angeforder­t werden. Die Briefwahlu­nterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzette­l des jeweiligen Wahlkreise­s, einem amtlichen Stimmzette­lumschlag, einem amtlichen, roten Wahlbriefu­mschlag und einem Merkblatt für die Briefwahl – den roten Wahlbrief abschließe­nd in einen der 110.000 Briefkäste­n der Deutschen Post einwerfen, fertig ist die Briefwahl.

Damit der Wahlbrief rechtzeiti­g dem Wahlamt vorliegt, empfiehlt die Post, ihn spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkaste­n der Deutschen Post einzuwerfe­n oder in einer der Filialen abzugeben. Mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlan­ds ist dies für Wähler portofrei.

„Unsere Mitarbeite­r sind geschult, Wahlbenach­richtigung­en, Wahlbriefu­nterlagen sowie Wahlbriefe zuverlässi­g zuzustelle­n“Christoph Hollmann Niederlass­ungsleiter Deutsche Post

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