Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Auffrischungen sind ab sofort möglich
Sechs Monate nach Ende der ersten Impfserie soll es für über 80-Jährige eine Erneuerung des Impfschutzes geben. Dasselbe gilt für Nrw-bürger, die zweimal mit Astrazeneca oder einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden.
DÜSSELDORF Das Land NRW macht Druck beim Impfen. Mit einer Zahl machte Gesundheitsminister Karl-josef Laumann (CDU) am Dienstag deutlich, wie wichtig dies ist: 87 Prozent der Covid-patienten, die in Kliniken behandelt werden, sind ungeimpft. Ab sofort sollen Auffrischungsimpfungen für bestimmte Gruppen und das Impfen der Kinder ab zwölf starten. „Lassen Sie sich impfen“, mahnte der Intensivmediziner Gernot Marx. In NRW seien bereits über 17.000 Menschen an Corona gestorben, die Inzidenz bei unter 25-Jährigen liege über 120. Man sei noch nicht über den Berg.
Wer bekommt eine Auffrischung? Menschen über 80 Jahre sollen eine Auffrischungsimpfung erhalten, wenn ihre erste Impfserie (egal mit welchem Vakzin) über sechs Monate her ist. Sie können sich dazu ab sofort an ihren Hausarzt wenden. Man habe mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vereinbart, dass die niedergelassenen Ärzte sich auch um Pflege- und Altenheime kümmern. Auch das Personal dort kann eine Auffrischung erhalten.
Was ist mit Empfängern von Astrazeneca und Johnson & Johnson? Wer vollständig mit einem dieser Vektorimpfstoffe geimpft wurde, soll eine Auffrischung mit einem mrna-impfstoff (Biontech, Moderna) erhalten. Auch hier gilt: Sechs Monate nach der ersten Impfserie kann aufgefrischt werden. Bei Astrazeneca-impflingen ist das sechs Monate nach der zweiten Dosis der Fall – also ab Oktober, wie die Ministerium klarstellte. Bei Johnson & Johnson sind es sechs Monate nach der einzigen Dosis. Hintergrund sind Studien, die zeigen, dass die Vektorimpfstoffe eine Infektion mit der Delta-variante weniger gut verhindern als mrna-impfstoffe, auch wenn sie recht gut vor schweren Verläufen schützen. Da es ab Oktober keine Impfzentren mehr gibt, sollen sich Betroffene für die Auffrischung an den Haus- oder Facharzt wenden.
Was bedeutet das für die Impflinge der Osteraktion? NRW hat im Zuge einer Osteraktion 460.000 Menschen mit einer ersten Dosis Astrazeneca geimpft. Teilweise haben diese erst im Juni ihre zweite Astrazeneca-dosis erhalten, für sie ist die Auffrischung damit erst Ende des Jahres fällig, so das Ministerium weiter. Auch diese Bürger sollen sich an Haus- oder Facharzt wenden, da die
Impfzentren verschwinden.
Was ist, wenn ich keine Auffrischung will? „Es gibt keine Impfpflicht, also gibt es auch keine Pflicht zur Auffrischung“, sagte Laumann. Er betonte, dass man auch nicht seinen
Status als Geimpfter verliere, wenn man die Auffrischungsimpfung ablehne. Das Impfzertifikat bleibe gültig. Das ist wichtig etwa für den Besuch von Veranstaltungen.
Was ist mit Kreuzgeimpften?
Hier geht es um Bürger, die als erstes eine Impfung mit Astrazeneca erhalten haben und – nach einer plötzlichen Volte der Ständigen Impfkommission – als zweites eine mit Biontech oder Moderna. Für sie ist keine Auffrischung geplant. „Die Kreuzimpfung hat sich als sehr effektiv erwiesen“, betonte Intensivmediziner Marx. Auch für Menschen unter 80, die zweimal Biontech oder Moderna erhalten haben, soll es keine Auffrischung geben. „Das ist derzeit nicht geplant“, so Laumann mit Blick auf die wissenschaftliche Debatte.
Wie lange bleiben die Impfzentren? NRW will die Impfzentren Ende September schließen, kündigte der Minister an. Die niedergelassen Ärzte könnten und wollten das weitere Impfen übernehmen, zudem sei der sensible Impfstoff von Biontech nun auch im Kühlschrank lagerbar. „Die Impfzentren kosten uns im Monat 91 Millionen Euro“, so Laumann. Auch das spiele eine Rolle. Diese Summe umfasst den Bundes- und Landesanteil für NRW.
Wie erhalten Kinder einen Termin? Laumann begrüßte, dass die Stiko am Montag empfohlen hat, alle Kinder ab zwölf Jahren zu impfen. „Erfreulicherweise hat sich die Stiko klar positioniert. Wir werben dafür, dass sich nun alle Zwölf- bis 17-Jährigen impfen lassen“, so der Minister. Familien können sich ab sofort an die Impfzentren wenden, solang es diese noch gibt, und vor allem an ihren Haus- oder Kinderarzt. Auch könnten Schulen Termine in den Impfzentren buchen oder seien selbst Standort für Impfaktionen. Die Akademie für Kinder- und Jugendmedizin begrüßte den Stiko-entscheid ebenfalls und forderte alle Erwachsenen auf, sich zum Schutz der jüngeren Kinder impfen zu lassen, für die es noch keinen Impfstoff gibt.
Wird Impfen für den Schulbesuch Pflicht? Nein, betonte Laumann. Auch langfristig soll der Schulbesuch nicht an eine Impfung gebunden werden. „Dafür testen wir ja regelmäßig in der Schule.“Zudem sei die Teilhabe an Bildung ist ein hohes Gut, das können man nicht einfach aushebeln. Das sei bei dem Besuch einer Disco anders. Hier müssen Besucher einen PCR-TEST vorlegen.