Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Nsu-urteile laut BGH rechtskräf­tig

Beate Zschäpe und mehrere Mitangekla­gte hatten ihre Strafen nicht akzeptiert.

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KARLSRUHE (dpa) Die Terroristi­n Beate Zschäpe muss wegen der rassistisc­h motivierte­n Anschlagss­erie des NSU als Mörderin hinter Gittern bleiben. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf ihre Revision nach Angaben vom Donnerstag und strich nur eine Einzelstra­fe. „Die lebenslang­e Gesamtfrei­heitsstraf­e und die festgestel­lte besondere Schuldschw­ere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.“Auch die Urteile gegen die Nsu-unterstütz­er Ralf Wohlleben und Holger G. seien rechtskräf­tig. Gegen den Mitangekla­gten André E. wird hingegen im Dezember verhandelt (Az.: 3 STR 441/20).

Die wichtigste Frage war, ob die obersten Strafricht­er Deutschlan­ds der Argumentat­ion des Oberlandes­gerichts (OLG) München folgen, das Zschäpe als Mittäterin der Neonazi-terrorzell­e „Nationalso­zialistisc­her Untergrund“( NSU) – und damit als Mörderin – verurteilt hatte. Es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die Antwort lautet eindeutig Ja: Die Feststellu­ng, Zschäpe habe an der Planung jeder einzelnen Tat mitgewirkt, und die daraus erfolgten Schlussfol­gerungen seien „rational nachvollzi­ehbar“, teilte der 3. Strafsenat des BGH mit.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischst­ämmige und einen griechisch­stämmigen Kleinunter­nehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sich Böhnhardt und Mundlos das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickt­e ein Bekennervi­deo und stellte sich.

Das Mammutverf­ahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-terrorzell­e NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlun­gstagen zu Ende gegangen. Das OLG stellte bei Zschäpe die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen. Das schriftlic­he Urteil liegt seit Ende April 2020 vor, es ist 3025 Seiten lang.

Ralf Wohlleben wurde als Waffenbesc­haffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstütz­ung einer terroristi­schen Vereinigun­g zu drei Jahren Haft. Weil die Anwälte keine weiteren Erklärunge­n zu ihren Revisionen abgegeben hätten, erläuterte der BGH die Gründe für seine Entscheidu­ng hier nicht.

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