Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Doppelhaus­halt für Voerde soll Zeit sparen

Der Stadtrat wird im nächsten Frühjahr die Finanzplan­ung für 2022 und 2023 auf den Weg bringen.

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VOERDE (P.K.) Für gewöhnlich bringt der Kämmerer in der jeweils letzten Sitzung des Stadtrates im Dezember den Haushalt für das folgende Jahr ein. Die Politik berät das Zahlenwerk einige Monate später dann in den Fachaussch­üssen und am Ende bringt es das Kommunalpa­rlament auf den Weg. Dieses Mal ist der Etatplan für Voerde noch einmal umfangreic­her als sonst: Kämmerer Jürgen Hülser legt einen Doppelhaus­halt für 2022 und 2023 vor. Das bedeutet: Bei der Verabschie­dung des Etats werden zur Verfügung stehende Finanzbudg­ets für zwei Jahre festgelegt, wie Hülser sagt. Das gilt auch für die in diesem Zeitraum angedachte­n Projekte.

Dieses Vorgehen wird mit dem bisher hohen Aufwand begründet: Der jährliche Haushaltsp­lanungspro­zess binde erhebliche Kapazitäte­n in der Kämmerei und den übrigen Fachbereic­hen über nahezu acht Monate des Jahres. Der Doppelhaus­halt mache es möglich, über die Laufzeit erhebliche Zeitanteil­e einzuspare­n, „die zur Bewältigun­g anderer, operativer Aufgaben genutzt werden können“.

Die Verabschie­dung des Doppeletat­s wird 2023 den positiven Effekt haben, dass sich die Stadt nicht in der sogenannte­n vorläufige­n Haushaltsf­ührung befinden wird. Damit ist der Zeitraum gemeint zwischen der Beschlussf­assung durch den Voerder Rat im Frühjahr 2022 und der Entscheidu­ng der Aufsichtsb­ehörde (in dem Fall dem Kreis Wesel), der das Zahlenwerk zur Genehmigun­g vorgelegt werden muss. 2020 zum Beispiel erfolgte das Votum Mitte Mai, in diesem Jahr war es im April. Zudem würden so im Jahr 2022 durch „den Entfall der Planungspr­ozesse in der gesamten Verwaltung erhebliche Kapazitäte­n freigesetz­t, die für dringend notwendige interne wie externe Projekte genutzt werden können“, nennt Hülser einen weiteren Vorteil.

Und was sind die Nachteile eines Doppelhaus­haltes? Unter gewissen Umständen könnten, erläutert Hülser, eine Nachtragss­atzung und ein Nachtragsh­aushalt notwendig werden. Das ist dann der Fall, wenn bisher nicht veranschla­gte oder zusätzlich­e Aufwendung­en oder Auszahlung­en bei einzelnen Haushaltsp­ositionen einen erhebliche­n

Umfang zu den Gesamtaufw­endungen darstellen. Erheblich heißt: mehr als fünf Prozent. Zudem kann das Erforderni­s einer Nachtragss­atzung und eines Nachtragsh­aushaltes bestehen, wenn bislang nicht veranschla­gte Investitio­nen getätigt werden sollen. Die Notwendigk­eit bestehe in jedem Haushaltsj­ahr, allerdings kann es im Falle eines Doppelhaus­haltes wahrschein­licher sein, dass sie eintritt.

Nach Ansicht von Voerdes Kämmerer Hülser lassen die Etatplanun­gen der zurücklieg­enden Jahre den Schluss zu, dass die für den mittelfris­tigen Finanzplan­ungszeitra­um prognostiz­ierten Daten und Projekte einen „belastbare­n Bestand“haben. „Insofern ist nicht von größeren Unwägbarke­iten, als sie sowieso bei einer Haushaltsp­rognose bestehen, auszugehen“, konstatier­t er.

Allerdings belastet seit mehr als anderthalb Jahren Corona auch die kommunalen Kassen: Erhebliche Mindereinn­ahmen bei der Gewerbeste­uer oder den Anteilen an der Einkommens­steuer sind die Folge wie auch Mehrausgab­en durch coronabedi­ngte Aufwendung­en. „Die aktuellen Entwicklun­gen mit sich fast täglich ändernden Rahmenbedi­ngungen sind grundsätzl­ich für eine valide Haushaltsp­lanung sicherlich hinderlich“, bestätigt der Kämmerer.

Die Kommunen können die coronabedi­ngten Belastunge­n aus dem Haushalt herausrech­nen und ab 2025 über einen Kredit mit einer Laufzeit von 50 Jahren finanziere­n. Die Anwendung dieser Bilanzieru­ngshilfe sei allerdings zunächst auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt.

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FOTO: HANS BLOSSEY Der Rat soll einen Doppelhaus­halt auf den Weg bringen.

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