Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Eintrittskarte Impfpass
Die Nrw-landesregierung hat die CoronaRegeln überarbeitet. Dadurch ändern sich am Freitag auch im Kreis Wesel die Vorschriften. Wir erklären, wann ein Impf-nachweis oder ein negativer Test vorgelegt werden muss.
In ganz Nordrhein-westfalen, also auch im Kreis Wesel gelten ab Freitag, 20. August, neue Corona-regeln. Dabei geht es vor allem um die Frage, wann Menschen einen negativen Corona-test vorlegen müssen. Darauf haben das Nrw-gesundheitsministerium und die Kreisverwaltung Wesel hingewiesen. Hintergrund ist eine neue Corona-schutzverordnung. Mit ihr schafft die Landesregierung den bisherigen Stufenplan ab. Es gilt nur noch ein Inzidenzwert, der das Greifen von Maßnahmen auslöst – das ist der Inzidenzwert 35.
Die neue Corona-schutzverordnung sei geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen, erklärte das NRW-GEsundheitsministerium. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verblieben nur noch eine Maskenpflicht für alle in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie eine Testpflicht für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind. Diese Testpflicht gilt aber erst, wenn die Sieben-tage-inzidenz an fünf Tagen hintereinander bei 35 oder höher lag.
Da dieser Wert landesweit seit dem 11. August überschritten ist, „greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August, einheitlich in ganz Nordrhein-westfalen“. Was sich dadurch für den Kreis Wesel ändert, erklärt diese Zusammenfassung:
Testpflicht
Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, sind in bestimmten Bereichen zur Vorlage eines negativen Antigen-schnelltests oder eines negativen Pcr-tests, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, verpflichtet. Wie das Nrw-gesundheitsministerium und die Weseler Kreisverwaltung erklärte, sind folgende Bereiche davon betroffen:
• Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
• Sport in Innenräumen • Innengastronomie
• körpernahe Dienstleistungen • Beherbergung • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
• Außerdem gilt die Testpflicht für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz, wie das
Nrw-gesundheitsministerium erklärt. „Hier muss allerdings ein negativer PCR-TEST vorgelegt werden, ein Antigen-schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.“
Die Beschränkungen entfallen wieder, wenn nach Feststellung des Nrw-gesundheitsministeriums die Sieben-tage-inzidenz der Neuinfektionen an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt.
Beim Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt unabhängig von der Sieben-tage-inzidenz generell die 3G-REgel. Besucher müssen also entweder genesen, geimpft oder getestet sein, wie die Nrw-landesregierung in der Corona-schutzverordnung schreibt.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten durch ihre regelmäßige Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete
Personen. Als Nachweis genüge die Vorlage eines Schülerausweises, erklärt der Kreis Wesel. Kinder bis zum Schuleintritt würden Getesteten ohne Vornahme eines Corona-tests gleichgestellt.
Maskenpflicht
Wie das NRW-GEsundheitsministerium schreibt, besteht weiterhin – unabhängig von Inzidenz-werten – für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). „Außerdem gelten die Aha-regeln generell weiterhin als Empfehlung“, schreibt das Nrw-gesundheitsministerium. Die Abkürzung AHA steht für: Abstand halten, Hygiene einhalten, Alltagsmaske tragen. Bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln seien in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen, erklärt das Ministerium weiter.