Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Neue Quarantäne-regeln für Schülerinnen und Schüler
KREIS WESEL (RP) 1389 Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder stehen im Kreis derzeit unter Quarantäne. Aktuell erreichen den Kreis deshalb viele Anfragen. Michael Maas, zuständiges Vorstandsmitglied für das Kreisgesundheitsamt, sagt: „Ich habe sehr großes Verständnis für alle Eltern, die sich und ihre Kinder vor allem durch die derzeit hohe Anzahl der unter Quarantäne stehenden Schülerinnen und Schülern erneut einer hohen Belastung ausgesetzt sehen.“Aber jede Entscheidung „erfolgt auf der Basis der aktuellen Erlasslage im Rahmen einer Einzelfallanalyse.“Dabei könnten auch nach außen hin ähnlich erscheinende Situationen „bei näherer Betrachtung durch Infektionsschutzärzte zu unterschiedlichen Konsequenzen führen.“
Wird dem Gesundheitsamt ein Schulkind als Sitznachbar eines durch einen Test nachgewiesenermaßen infizierten Mitschülers gemeldet, wird nach dem aktuellen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Quarantäne von 14 Tagen angeordnet. Da sie als enge Kontaktpersonen gelten, ist eine Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen PCRTest nicht möglich.
Die im Erlass genannte PCR-TEStung, die zum Schulbesuch berechtigt, bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der Schultestung positiv getestete Person. Der positive Schnelltest ist durch eine PCRTestung zu bestätigen. Wenn diese ein negatives Ergebnis erbringt, darf der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen – auch alle ermittelten Kontaktpersonen. Diese Freitestung nach fünf Tagen mittels negativem PCR-TEST kann nur erfolgen, wenn sie im Rahmen einer sogenannten Clusterquarantäne angeordnet wurde.
Das bedeutet, dass ein infiziertes Schulkind in einer Gruppe identifiziert wurde, in der eine abschließende Zuordnung enger Kontaktpersonen nicht möglich ist – etwa in der Betreuung im offenen Ganztag. Aber auch innerhalb einer Clusterquarantäne können einzelne enge Kontaktpersonen ermittelt werden, für die dann keine Verkürzungsmöglichkeit der Quarantäne durch Freitestung besteht.