Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Bewährungsstrafe für Corona-soforthilfe-betrüger
(bm) Auch nach anderthalb Jahren ist die Corona-pandemie das beherrschende Thema. Nun auch bei der Justiz, die inzwischen schon etliche Antragsteller – meist per Strafbefehl – wegen Betruges im Zusammenhang mit der Soforthilfe verurteilt hat. Vor dem Landgericht fand nun das erste Berufungsverfahren gegen einen Duisburger wegen Subventionsbetruges statt.
Dem 64-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, gemeinsam mit seiner schwer krebskranken Frau für sie einen Antrag auf 9000 Euro Corona-soforthilfe gestellt zu haben. Dabei war geschwindelt worden, die seit Jahren getrennt lebende Ehefrau habe deutliche Einnahmeeinbußen bei einem Gewerbe hinnehmen müssen. In Wahrheit hatte sie zwar vor Jahren ein Gewerbe beantragt, es aber krankheitsbedingt nie aufnehmen können und nur eine schmale Rente bezogen.
Die Frau, die inzwischen mit nur 61 Jahren ihrer schweren Krankheit erlag, hatte bei ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben, ihr Ehemann habe den Antrag ohne ihr Wissen gestellt. Erst hinterher habe er ihr davon erzählt. Und tatsächlich nahm der Mann in Schreiben gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft alle Schuld auf sich.
Doch im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Hamborn überraschte der Angeklagte im Mai mit einer anderen Version: Er sei völlig unschuldig. Seine Frau habe den Antrag allein gestellt. Er habe, um die Sterbende vom Druck des Ermittlungsverfahrens zu befreien, sie dazu aufgefordert, ihn als Alleintäter zu belasten und er habe ein falsches Geständnis abgelegt.
Dem Strafrichter war es unmöglich gewesen, diese Kehrtwende nachzuvollziehen. Er ging von einer reinen Schutzbehauptung aus und verurteilte den 64-Jährigen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und zur Rückzahlung der 9000 Euro. Der legte dagegen Berufung ein. Und wollte mit seiner zweiten Version nun die Berufungskammer überzeugen. Am Ende sah der Angeklagte die Sinnlosigkeit der Berufung ein. „Ich habe den Antrag gestellt. Ich wollte ihr finanziell helfen“, gestand er kleinlaut. Und nahm das Rechtsmittel zurück.