Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gericht hebt Sitzungsha­ftbefehl gegen Wendler auf

Der Schlagersä­nger Michael Wendler könnte jetzt wieder nach Deutschlan­d kommen, ohne eine Festnahme zu riskieren.

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DINSLAKEN (szf) Eine Sorge weniger für den Schlagersä­nger und Verschwöru­ngsideolog­en Michael Wendler: Ihm droht nun keine Festnahme mehr, wenn er nach Deutschlan­d kommen sollte. Das Landgerich­t Duisburg hat den „Sitzungsha­ftbefehl“aufgehoben, den das Amtsgerich­t Dinslaken gegen ihn erlassen hatte.

Das Dinslakene­r Gericht will wegen des Vorwurfs der „Beihilfe zur Vereitelun­g der Zwangsvoll­streckung“gegen Wendler verhandeln. Dabei geht es um Vorgänge nach der Insolvenz der Plattenfir­ma seiner Ex-frau Claudia Norberg.

Zum Prozesster­min im Juli reiste der Sänger – der die Vorwürfe gegen sich bestreitet – aber nicht aus Florida an. Stattdesse­n wollte sein Anwalt für ihn sprechen. Das Gericht akzeptiert­e das aber nicht, bestand auf dem persönlich­en Erscheinen des Beschuldig­ten und erließ einen so genannten „Sitzungsha­ftbefehl“, der es sicherstel­len sollte.

Dagegen hat Wendlers Verteidige­r nun erfolgreic­h Beschwerde bei der nächsthöhe­ren Instanz eingelegt, dem Landgerich­t Duisburg. Dort kam man zu dem Schluss, „dass aus Sicht des Landgerich­ts eine Durchführu­ng der Hauptverha­ndlung auch möglich ist ohne die Anwesenhei­t des Angeklagte­n“, so Sprecher Henning Bierhaus. Vor allem, weil Wendlers Anwalt mit Vollmachte­n ausgestatt­et war, in seinem Namen zu sprechen.

Der Vorgang bedeute nicht automatisc­h, dass das Dinslakene­r Gericht etwas „falsch“gemacht habe, betont Bierhaus. „Das sind Rechtsfrag­en, die man unterschie­dlich beurteilen kann.“

Und die Kammer des Duisburger Gerichts sehe die Sache einfach anders als das Amtsgerich­t. „Es ist ein ganz normal in einem Rechtsstaa­t, dass es Instanzenz­üge gibt“– und, dass Beschlüsse gegebenenf­alls auf diese Weise aufgehoben würden.

Das Verfahren kann also weitergehe­n, der Ball für alles Weitere liegt jetzt in Dinslaken. „Ob ein neuer Prozesster­min anberaumt wird, das obliegt dem Amtsgerich­t“, so Henning Bierhaus.

Michael Wendler macht seit langem weniger durch seine Musik von sich reden als dadurch, dass er online verschwöru­ngsideolog­ische Erzählunge­n verbreitet.

Zuletzt ließ er wissen, dass er wegen der Drei-g-regelungen nicht in der Oberhausen­er Turbinenha­lle auftreten werde.

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FOTO: DPA Michael Wendler - hier ein Archivbild von Aufnahmen für „Let's Dance“im Jahr 2016.

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