Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kein Aufschub beim Kiesabbau
Das Nrw-wirtschaftsministerium erteilt Landrat Ingo Brohl eine Absage.
KREIS WESEL (RP) In der Debatte um erweiterte Kiesabbauflächen kann der Kreis Wesel nicht auf Unterstützung des Nrw-wirtschaftsministeriums bauen. Landrat Ingo Brohl hatte sich schriftlich mit einer Bitte an Minister Andreas Pinkwart gewandt. Dieser sollte ein Moratorium über weitere Auskiesungsflächen verhängen, solange die Klage des Kreises und der Städte gegen das Land nicht vor dem Oberverwaltungsgericht Münster entschieden ist. Dem erteilt der Wirtschaftsminister nun eine Absage.
Einem Moratorium stehe „die erhebliche Bedeutung der Rohstoffe für die Gesamtgesellschaft entgegen“, lautet die Antwort des Ministeriums. Das zeige der aktuelle Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe. Umso wichtiger sei es, „für den Rohstoffabbau die konfliktärmsten Standorte zu identifizieren und Kommunen und Menschen intensiv zu beteiligen“.
Gerade dies sehen weder Kreis noch Städte, Landwirte und Bürgerinitiativen in der jetzigen Diskussion um den Rvr-landesentwicklungsplan und die darin vorgesehene massive Erweiterung der Abbauflächen am Niederrhein als gegeben an. Sie werfen dem Regionalverband Ruhr (RVR) unter anderem vor, die geplanten Kiesflächen erweitert zu haben, ohne die Menschen zu beteiligen und wehren sich grundsätzlich gegen den weiteren Abbau am Niederrhein, der in der Neufassung des Landesentwicklungsplans allein für Neukirchen-vluyn und Kamp-lintfort gemeinsam mehr als 400 Hektar zusätzlich vorsieht.
Unterdessen steht ein Urteil über die Klage des Kreises und der Städte Kamp-lintfort und Alpen, die bereits seit Ende 2019 im Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist, weiterhin aus. Man habe zunächst die Frist abwarten wollen, bis zu der Klagen gegen das Land hätten eingehen dürfen, erklärt die Vorsitzende Richterin Gudrun Dahme. Bis zum 31. Juli 2020 hätten Neukirchen-vluyn und der Kreis Viersen ihre Klagen noch eingereicht. Die beteiligten Parteien könnten aber noch in diesem Jahr ein Urteil erwarten, allerdings nur, wenn sie auf eine Verhandlung verzichteten.
Auf Klägerseite gibt es laut Brohl allerdings eine starke Tendenz zu einer mündlichen Verhandlung. Man glaube, dass es noch Klärungsbedarf gebe, so der Landrat. Besonders wegen des Urteils, das das Bundesverfassungsgericht zum Thema Nachhaltigkeit gefällt habe. In dem Fall, so Dahme, sei nicht vor 2022 mit einem Urteil zu rechnen.