Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Duisburger soll 13-Jährige missbraucht haben
(bm) Wegen sexuellen Missbrauchs steht ein 32 Jahre alter Mann aus Meiderich vor dem Duisburger Amtsgericht. In seiner Wohnung soll er an einem Abend im Juli 2020 Sex mit einer 13-Jährigen gehabt haben. Doch die Aufklärung des Falles entpuppt sich als schwierig. Weil derzeit völlig unklar ist, was von dem, was bisher vor dem Schöffengericht gesagt wurde, auch nur halbwegs etwas mit der Wahrheit zu tun hat. Fest steht bislang nur, dass der Angeklagte am Tatabend Besuch von einem Kumpel erhielt, der zwei Mädchen mitbrachte. Und man darf wohl auch davon ausgehen, dass viel Alkohol konsumiert wurde. Auch von den beiden minderjährigen Mädchen.
Die 13-Jährige hatte dem Angeklagten anschließend vorgeworfen, er habe sie vergewaltigt. Dagegen stand die Aussage der Begleiterin, die bezeugte, dass das Mädchen freiwillig ins Schlafzimmer ging, dann darum bat, den 32-Jährigen zu ihr zu schicken und die Geräuschkulisse eher auf einvernehmlichen Sex habe schließen lassen. Angeklagt wurde der Meidericher wegen Missbrauchs: Er habe erkennen müssen, dass das Mädchen noch ein Kind war.
Der bislang nicht vorbestrafte 32-Jährige bestreitet nicht nur, dass er keine Ahnung davon gehabt habe, dass die Geschädigte erst 13 Jahre alt war. Er bestreitet auch, dass es überhaupt zum Sex zwischen ihnen kam. „Sie hat bei mir geschlafen. Aber da ist nichts passiert.“Dem stehen eindeutige Dna-spuren entgegen, die am Körper der 13-Jährigen gefunden worden waren.
Das zweite Mädchen wich bei ihrer Zeugenaussage zwar in einigen Punkten von früheren Darstellungen ab, im Kern blieb sie aber dabei: „Sie wollte Sex.“Dem Angeklagten soll die Geschädigte gesagt haben, dass sie 18 sei. „Er wollte sogar ihren Ausweis sehen“, behauptete die Zeugin. „Aber sie hat gesagt, sie hat keinen dabei.“Ein Verwandter des Angeklagten bestätigte die Version des 32-Jährigen. „Ich bin die ganze Zeit dabei gewesen. Da ist nix passiert.“Was insofern überrascht, da lange Zeit von einer fünften Person, die am Tatabend anwesend gewesen sein soll, nie die Rede war.
Mit Spannung darf nun die Aussage der Geschädigten erwartet werden. Sie soll am 25. Oktober vernommen werden. Da sie es mit dem Erscheinen vor Gericht bei früheren Gelegenheiten nicht so genau nahm, soll sie von der Polizei vorgeführt werden.