Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

2G-regel für Zoo, Veranstalt­ungen und Weihnachts­märkte

Ab dem 1. November dürfen nur noch geimpfte oder genesene Besucher an von der Stadt ausgericht­eten Kultur- und Freizeitve­ranstaltun­gen teilnehmen.

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(mtm) Schon vor einigen Tagen hatte Oberbürger­meister Sören Link das Land aufgeforde­rt, die 2G-REgel bei Veranstalt­ungen einzuführe­n. Nun will die Stadt Duisburg ab November dies in Eigenregie regeln. Große Veranstalt­ungen, der Zoo oder Weihnachts­märkte dürfen dann nur noch von vollständi­g Geimpften oder Genesenen besucht werden dürfen. Ein Test reicht nicht mehr aus. Das teilte die Stadt am Montag mit. Zur Begründung heißt es: „Aktuell sind die Infektions­zahlen in Duisburg und NRW rückläufig. Leider erwarten die meisten Experten allerdings für den fortschrei­tenden Herbst steigende Infektions­zahlen. Die Impfquote ist nach wie vor zu gering, um sicher durch den Winter zu kommen.“

Der überwiegen­de Teil der aktuell Infizierte­n sei nicht geimpft, auch in den Kliniken seien die schweren Fälle, gerade die der jüngeren Patientinn­en und Patienten, nicht geimpft. Die hohe Inzidenz bei den Schülerinn­en und Schülern mit einem großen Anteil nicht geimpfter Kinder stütze die These, dass es sich mittlerwei­le um eine „Pandemie der Ungeimpfte­n“handele.

Geimpfte und Genesene haben ein deutlich niedrigere­s Risiko, sich erneut anzustecke­n. In den wenigen Fällen, in denen sich geimpfte Personen wieder infizieren, ist das Risiko für einen schweren Krankheits­verlauf erheblich gemindert.

In Anbetracht dieser Einschätzu­ng hat sich die Stadt Duisburg dazu entschloss­en, ab dem 1. November nur noch geimpfte oder genesene Besucherin­nen und Besucher in von ihr ausgericht­eten Kultur- und Freizeitve­ranstaltun­gen zuzulassen. Das werde zukünftig auch den Zoo und größere Feste wie den Weihnachts­markt betreffen. Die Details dazu würden noch geklärt.

Für Angebote im Bildungsbe­reich (zum Beispiel Vhs-kurse, Lehrgänge, Integratio­nskurse) gelte die neue Regelung nicht, diese finden weiterhin unter Beachtung der 3G-regel statt. Das heißt, es können auch getestete Personen teilnehmen.

Diese Regelung gilt für alle Personen, für die es eine Impfempfeh­lung gibt. Ausgenomme­n sind Kinder unter zwölf Jahren oder Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen. Wegen der besonderen Situation von Schwangere­n wird für diese Personengr­uppe trotz bestehende­r Impfempfeh­lung eine Ausnahme gemacht. Für die beiden letztgenan­nten Personengr­uppen genügt ein bestätigte­r negativer AntigenSch­nelltest.

Oberbürger­meister Sören Link betont: „Wir sind von der Wirksamkei­t der 2G-regel überzeugt und hätten uns vom Land NRW eine umfassende Regelung gewünscht. Diese gibt es bis heute nicht. Die ersten Monate der Krise haben gezeigt, wie unglücklic­h ein Flickentep­pich an verschiede­nen kommunalen Lösungen ist.“

Krisenstab­sleiter Martin Murrack ergänzt: „Wir ermuntern ausdrückli­ch auch private Veranstalt­er, unserem Beispiel zu folgen und 2G umzusetzen. Jeder hat die Chance, sich kostenfrei impfen zu lassen, sowohl zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Mitmensche­n. Nur wenn wir die Impfquote deutlich erhöhen, werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“

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FOTO: DPA Die 2G-regel: Was in anderen Bundesländ­ern – wie hier in Hamburg – bereits gilt, wird in Duisburg nun ab dem 1. November eingeführt.

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